Einschränkung des Publikationsrecht durch Landesamt Hessen

Der Titel besagt eigentlich schon alles.

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Walter Franke
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Einschränkung des Publikationsrecht durch Landesamt Hessen

Beitrag von Walter Franke » 23.04.2008 22:28

Moin,

es ist wohl bisher keinem Hessen aufgefallen, aber in der NFG 2008 steht, dass alleine das LfDH das Recht hat Funde und Befunde von ehrenamtlichen Sondengängern zu publizieren.
In der NFG 2007 stand da noch: ... Veröffentlichungen sind mit dem Landesamt abzusprechen.

Ich halte dies für verfassungsrechtlich Bedenklich, da hiermit die Freiheit von Forschung und Lehre eingeschränkt wird und außerdem kann ich im HDSchG keine Rechtsgrundlage dafür finden.

In welcher Form wird DIGS hier die Interessen der hessischen Sondengänger vertreten?

Viele Grüße

Walter

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StefanGlabisch/Entetrente
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Beitrag von StefanGlabisch/Entetrente » 24.04.2008 03:24

:D Hallo Walter,
da fragen wir doch erstmal an.

Die Freiheit der Forschung darf natürlich nicht eingeschränkt werden !
Ein "völlig unter den Tisch fallen" oder eine Geheimniskrämerei dieser Ergebnisse muß somit vermieden werden.
Archäologen sind angehalten zu publizieren ! Und so die Forschung der Allgemeinheit zugänglich zu machen.

Jedoch ist es im Sinne der EU-Absprache das Funde nicht im Zusammenhang
mit Werbung für Detektoren oder privater (ungenehmigter?) Schatzsuche dargestellt werden.
Das wäre verständlich und von uns auch zu tolerieren bzw. zu unterstützen.

Werde das Thema weiterverfolgen und in den nächsten Tagen mit den zuständigen Landesarchäologen abklären.

Besten Gruß

Stefan
Vermittler nur für faire Archäologen und meldewillige Sondengänger.

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Beitrag von Archaeos » 24.04.2008 08:56

StefanGlabisch/Entetrente hat geschrieben::D Hallo Walter,
da fragen wir doch erstmal an.

Jedoch ist es im Sinne der EU-Absprache das Funde nicht im Zusammenhang
mit Werbung für Detektoren oder privater (ungenehmigter?) Schatzsuche dargestellt werden.
Das wäre verständlich und von uns auch zu tolerieren bzw. zu unterstützen.
Stefan,
Vollkommen einverstanden mit Dir! Dementsprechend dürften keine Erstveröffentlichungen von Funden und Fundstellen in Schatzsucherzeitschriften erfolgen, denn die sind bekanntlich* Werbeplattform für Metalldetektoren und dienen der weiteren Verbreitung Schatzsuche, einer europaweit weitgehend als denkmalschädigend angesehenen Freizeitbeschäftigung. Außerdem besitzen Schatzsuchermagazine weder wissenschaftlichen Charakter noch wissenschaftliche Zielsetzungen.

Veröffentlichungen von Neufunden mit Ortsangabe durch Sondengänger in Schatzsucherzeitschriften kann man ggf. als Anstiftung zur Raubgräberei werten. Es ist schon schlimm genug, wenn Sondengänger archäologische Fachliteratur gebrauchen, um ihre "Fundquote zu steigern" sprich, um BD ihres metallischen Inhaltes zu entleeren.

Im Übrigen gehören Schatzsucherzeitschriften meines Erachtens verboten. Damit würde nämlich eine der Werbeplattformen des Detektorhandels und des dem Detektorhandel eng verbunden Münzhandels verschwinden. Auch sollte man Werbung für Metalldetektoren in Zeitschriften mit überwiegend geschichtlichem, archäologischem, numismatischen und waffentechnischem Inhalt verbieten. Meine Meinung.

André

* In Frankreich hat der Conseil de la Concurrence 1997 die Zielsetzungen und den Inhalt von Schatzsuchermagazinen in Frankreich (die sich in nichts von ihren deutschen Pendants unterscheiden) in einem Urteil gegen den Detektorhandel und einige Detektorhersteller analysiert.

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nertus
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Beitrag von nertus » 24.04.2008 10:52

Moin,

ich fühle mich mal als angesprochen; da ich Redakteur der zur Zeit
einzigen deutschen „Schatzsucher“ – Zeitschrift bin.

Mag sein, dass der wissenschaftlichen Charakter und wissenschaftliche Zielsetzungen
nicht mit den Publikationen wie etwa AID oder ähnlichem gleichzusetzen sind.
Und richtig ist auch das wir durch „Werbeanzeigen“ unter anderem von
Detektorenhändlern überhaupt erst in der Lage sind das Magazin zu drucken.

Aber Ortsangaben von neuen Fundstellen oder gar Anstiftung zur Raubgräberei...
Na da geht mir schon ein bisschen der Hut hoch.

Hast du überhaupt schon mal ein Heft von uns gelesen...??
Und wenn ja meinst du wirklich hier findet man „lohneswertere“ Ortsangaben
als in Archäologischen Publikationen...???

Archäologie ist keine Geheimwissenschaft.
Seit wann ist den der Münzhandel und das Sammeln von Münzen verboten.
Ist das etwa bei dir in Luxemburg so..???

Das einzig gescheite was aus Luxenburg kam waren wie mir scheint
die Gelddepots der Banken und Desiree Nosbusch.

Tut mir echt leid ich wollte keinesfalls persönlich werden
und schon gar nicht dir gegenüber, aber wenn ich jetzt schreiben würde
was ich von deinem „Gewäsch“ hier halte werde ich hier gesperrt.

Du würdest wohl auch Kindermachen verbieten
damit es keine Kinderschändung mehr gibt.

Das völlig falsche Problem mit völlig falschen mittel bekämpfen funktioniert nicht.
Und dich muss ich leider so langsam zu denen zählen bei denen wir einfach
auf die biologisch Lösung warten müssen.

Seit Jahren nur am Rummaulen, Rumnölen und stänkern,
aber mal vernünftig an einem Problem zu arbeiten scheint dir nicht möglich.
(Aber was soll es das ist ja auch nicht dein Ziel. Und die Kompetenz fehlt dir auch dazu)
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Beitrag von nertus » 24.04.2008 11:05

Wer hat den überhaupt etwas vom Schatzsuchermagazin hier geschrieben..???
(Doch wieder einmal nur du weil du mit Walter zorro machen willst.../echt schwach..)
Es geht (mir zumindest) vorrangig um Veröffentlichungen und Referate über eigene Arbeiten
und vor allem um neue Erkenntnisse zur Diskussion zu stellen.

In Heimatblättern und Ortsmuseum - Veröffentlichungen...

Echt Typisch:
Sondengänger = Raubgräber.

Ich weiß immer noch nicht was du hier im Forum überhaupt willst...???
Spühl mal lieber deinen Mund mit Seife aus...

Ich fühle mich mehr als ausreichend von der Presse als Raubgräber betitelt.
Da brauche ich mir hier im deutschen interessengemeinschafts- Forum
für SONDENGÄNGER nicht auch noch so einen Schmarrn durchzulesen.
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Beitrag von Archaeos » 24.04.2008 12:40

nertus hat geschrieben: Wer hat den überhaupt etwas vom Schatzsuchermagazin hier geschrieben..???
Das war Stefan. Wenn Stefan schreibt:
Jedoch ist es im Sinne der EU-Absprache das Funde nicht im Zusammenhang
mit Werbung für Detektoren oder privater (ungenehmigter?) Schatzsuche dargestellt werden
.
Das wäre verständlich und von uns auch zu tolerieren bzw. zu unterstützen.
dann ist dies eine klare, unmissverständliche Anspielung an die Schatzsucherzeitschriften. Schatzsucherzeitschriften waren und sind Werbeblätter des Detektorhandels. :twisted:



nertus hat geschrieben: (Doch wieder einmal nur du weil du mit Walter zorro machen willst.../echt schwach..)
Nee, dazu ist mir meine Zeit zu wertvoll. Die Zeit, die ich noch im Internet im Zusammenhang mit Schatzsuche verbringe, verschwende ich mittlerweile nicht mehr mit endlosen, sinnlosen Diskussionen, auch wenn's mir manchmal in den Fingern kribbelt. :P


nertus hat geschrieben:Es geht (mir zumindest) vorrangig um Veröffentlichungen und Referate über eigene Arbeiten
und vor allem um neue Erkenntnisse zur Diskussion zu stellen.

In Heimatblättern und Ortsmuseum - Veröffentlichungen...
Wenn es sich denn um seriöse geschichtliche oder archäologische Recherche handelt, dann sehe ich kein Problem. Ich sehe aber grundsätzlich eine Inkompatibilität oder zumindest eine sehr gestörtes Verhältnis zwischen Schatzsuche und Wissenschaft ...


nertus hat geschrieben:
Ich fühle mich mehr als ausreichend von der Presse als Raubgräber betitelt.
Da gibt's bei uns ein Sprichwort: "Wenn man sich zu Kleinkindern ins Bett legt, darf wenn sich nicht wundern, wenn man bepinkelt aufwacht" :D Ich denke, du verstehst, was damit gemeint ist.

_______________________
Ehemaliger Deutscher Schatzsucher Meister und Vizemeister :wink:

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nertus
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Beitrag von nertus » 24.04.2008 13:52

Seriöse geschichtlichen oder archäologische Recherchen zu veröffentlichen ist laut NFG verboten.
Und das stand hier zur Diskussion.

Der Begriff Schatzsuche (Schatzsuchermagazin) wird für mich immer passender.
Ich habe mich anfangs auch sehr schwer damit getan, aber wenn man alle LESER in einen Topf schmeißst,
so hat man archäologisch Interessierte Sucher und Sucher ohne „Unterstellung“ einer Behörde (LDA).

Also auch Sucher die keinen Bezug (oder weniger) zu Denkmalämtern oder Archäologen haben.
Damit meine ich WK II Sucher oder auch Französische Revolutionsinteressierte Sucher...
die für Ihre Recherche und Suche laut Denkmalbehörde (zumindest Hessen) von der Notwendigkeit
einer NFG befreit sind. (Suche nach Relikten aus der Zeit nach 1648 ist Genehmigungsfrei)

Was würde man den sagen wenn wir uns mit Archäologischen Fachbegriffen betiteln würden..???
Zumal könnte man aus DSM auch leicht Deutsches Sondengänger Magazin machen.
Würde sich hierdurch denn viel für dich ändern...?? Denk mal darüber nach...
Es kommt meiner Meinung darauf an was drin steht, und nicht was drauf steht.
Wir schreiben von Sondengängern für Sondengänger.
Und hier sind wir im Forum der deutschen Interedden Gemeinschaft der Sondengänger.

Aber das Thema hatten wir schon einige male...:

Umgangssprachlich hat sich der Begriff Schatzsucher für Sondengänger eingeprägt und Archäologen
haben gegen diesen Begriff sicher nichts einzuwenden. Sie selbst wissen sehr gut, dass sich mit dem Begriff
Schatz Aufmerksamkeit erheischen lässt. Nicht umsonst wird jede dritte Archäologie Sonderausstellung
mit dem Begriff Schatz verbunden:

Museum Augsburg: Der Barbarenschatz
Museum München: Die Schätze Ägyptens
Museum auf der Ehrenbreitstein: Schätze des Landes oder so ähnlich usw.

Solange die Archäologen selbst mit dem Begriff für Besucher in ihren Ausstellungen sorgen,
brauchen wir keinen anderen Namen. (Walter Franke)

Und das ist vermutlich der Grund warum UNSER Magazin Schatzsucher Magazin heißt
und nicht Suchergeschichten oder Aktiv Archäologisch Interessierte Fachzeitschrift... oder gar AID.

Mal nebenbei:
Was hat dich denn zur Archäologie getrieben...??
Der drang nach Büroarbeit..?? Sicher nicht.

Ich habe und will mit Raubgräbern nichts zu tun haben.
Mehr brauche und möchte ich zu diesem Thema hier nichts sagen.
Deutscher Schatzsucher Vizemeister 2008.
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Beitrag von Archaeos » 24.04.2008 19:13

nertus hat geschrieben:...
Aber Ortsangaben von neuen Fundstellen oder gar Anstiftung zur Raubgräberei...
Na da geht mir schon ein bisschen der Hut hoch.

Hast du überhaupt schon mal ein Heft von uns gelesen...??
Und wenn ja meinst du wirklich hier findet man „lohneswertere“ Ortsangaben
als in Archäologischen Publikationen...???

....

Ein Artikel, den ich absolut Sch....e finde ist der in DSM Nr. 6, 15-24: Das Geheimnis der Alteburg.
Es ist der Bericht von Schatzsucher, die ein Bodendenkmal ILLEGAL absuchen und ihre Funde erst ex post melden. Die in DSM abgebildeten Fundlokalisierungen dieser römischen Befestigung geben den Lesern von DSM wertvolle Hinweise, wo "interessante" Funde im Bereich von ähnlichen römischen Befestigungsanlagen zu tätigen sind. :oops: :oops: :oops: Die Vorgehensweise der dort involvierten Sondengänger ist im Übrigen alles andere als vorbildhaft.

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nertus
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Beitrag von nertus » 24.04.2008 19:45

OK. Das muß ich erst nachlesen...
Hast du schon einmal die "Fundberichte aus Hessen" gelesen..???
(Wird vom Landesamt "vertrieben")

Du bist auf dem falschen Weg...!!!
(Also eigentlich bist du ja auf gar keinem weg da du nur Kritisierst)
Tue etwas dafür das sich die Situation verbessert oder finde dich mit Ihr ab.
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Beitrag von Archaeos » 24.04.2008 19:51

nertus hat geschrieben: Seriöse geschichtlichen oder archäologische Recherchen zu veröffentlichen ist laut NFG verboten.
Und das stand hier zur Diskussion.
Wahrscheinlich überreagieren die hessischen Denkmalbehörden sobald sie es mit Schatzsuchern zu tun haben. Schatzsucher und Sondengänger sind in den Augen der meisten Denkmalämter fast immer ein rotes Tuch. Ich kann mir kaum vorstellen, dass das LDA einem "Heimatpieper" verbieten wird, die Geschichte seines Dorfes im 16. Jh. in einer Festschrift der örtichen Feuerwehr zu veröffentlichen ...
nertus hat geschrieben: ...

Was würde man den sagen wenn wir uns mit Archäologischen Fachbegriffen betiteln würden..???
Zumal könnte man aus DSM auch leicht Deutsches Sondengänger Magazin machen.
Würde sich hierdurch denn viel für dich ändern...?? Denk mal darüber nach...
Es kommt meiner Meinung darauf an was drin steht, und nicht was drauf steht.
"Sondengänger" ist m. E. eine wertneutrale Bezeichnung ... "Schatzsucher" ist seit mindestens 30 Jahren ein in der Denkmalpflege verpöhnter, mit pejorativen Assoziationen verbundener Begriff, selbst wenn archäologische Ausstellungen häufig den Begriff Schatz enthalten. Wenn DSM sich mit archäologischen Fachbegriffen betiteln würde, dann würde ich das Anmassung, Hohn oder gar Scheinheiligkeit bezeichnen.
nertus hat geschrieben: Umgangssprachlich hat sich der Begriff Schatzsucher für Sondengänger eingeprägt und Archäologen
haben gegen diesen Begriff sicher nichts einzuwenden.

Um dies zu belegen würde ich Dir vorschlagen, eine Umfrage bei Archäologen zu machen. :lol: :lol: :lol: Du bist ein echter Scherzbold, mein lieber Nertus.
nertus hat geschrieben:Mal nebenbei:
Was hat dich denn zur Archäologie getrieben...??
Der drang nach Büroarbeit..?? Sicher nicht.

Ich bin übers Sammeln von Steinzeitartefakten auf dem Acker im Alter von knapp 10 Jahren zur Archäologie gekommen. Aber der Weg vom archäologischen Gegenstand zum archäologischen Kontext ist/war ein relativ langer.

nertus hat geschrieben:Ich habe und will mit Raubgräbern nichts zu tun haben.
Mehr brauche und möchte ich zu diesem Thema hier nichts sagen.
Ich auch nicht. Zeitverschwendung. :roll: :roll: :roll:

Lojoer
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Beitrag von Lojoer » 24.04.2008 20:21

Hi zusammen,
jetzt lasst mal die Streiterei Schatzsucher, Sondengänger oder wie auch immer hin oder her. Fakt ist das in der NFG tatsächlich das LfD sich die Veröffentlichungsrechte sichert. Und das gilt eben bei allen NFG und nicht nur bei denen mit MD.
Meiner Meinung nach ist dies durchaus rechtlich bedenklich, da man durchaus ein Recht an seinem geistigen Eigentum hat.
Grundsätzlich könnte ich mir jedoch vorstellen, das Erstveröffentlichungsrecht abzutreten, wenn es den vom LfD wahrgenommen würde.
So lagern aber im LfD Funde die seit Jahren weder veröffentlicht noch bearbeitet wurden.
Obwohl in dem letzten Jahrhundert zahlreiche Grabungsakten und Dokumentationen unveröffentlicht verschwunden sind (hauptsächlich in den Kriegswirren) hat man daraus nichts gelernt.
So bin ich von dieser Passage in der Nachforschungsgenehmigung direkt betroffen, habe ich doch z.B. letztes jahr eineige meiner Funde für Sonderaustellungen in Museen zur Verfügung gestellt. Nach der derzeiten Nachforschungsgenehmigung werde diesen zukünftig keine Funde mehr zur Verfügung stellen können.
Gruß
Jörg

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StefanGlabisch/Entetrente
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Beitrag von StefanGlabisch/Entetrente » 24.04.2008 21:25

:D Hallo !

Habt bitte etwas Geduld. Wir wollen das ja klären !

Momentan glaube ich noch das die Ämter lediglich vermeintlichen Werbekampagnen gegensteuern wollen.

So dürften ja ebenfalls weder auf Treffen noch in Foren die Funde öffentlich gezeigt werden. Oder wie in Lojoers Fall nicht mal in den Museen.


Meiner Meinung nach kann das nicht funktionieren.
Und wäre völlig kontraproduktiv was die zukünftigen Meldungen angeht !
Viele (Sondler wie auch Lesesucher) wären geneigt VERMEINTLICHE Altsammlungen aufzubauen. :?
Das ist gar nicht zu kontrollieren !
Außerdem : Ohne gegenseitiges Vertrauen wäre unsere Welt doch wirklich arm !? Oder ?

Jedenfalls ist es aber auch so : (Beispiel) Schreibe ich als Vermieter in einen Mietvertrag " Ab 20 Uhr ist die WC-Benutzung und Spülung verboten !" > Ist das ungültig ! Trotz Unterschrift meines Mieters.
Es verstößt (wie wahrscheinlich auch der Wortlaut in der neue hessischen NFG !) gegen die Guten Sitten.

Dazu noch eine Freche Frage > Habt ihr schon mal eine NFG unterschrieben ??
Vermittler nur für faire Archäologen und meldewillige Sondengänger.

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Pfälzer/Jürgen Hahn
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Beitrag von Pfälzer/Jürgen Hahn » 24.04.2008 21:54

Dazu noch eine Freche Frage > Habt ihr schon mal eine NFG unterschrieben ??
Das braucht man nicht. Das ist ein Verwaltungsakt. Der gilt mit Bekanntgabe. Gegenmittel: Widerspruch , ansonsten erkennst du das so an.

Zu diesen komischen Gesetzesauslegungen fällt mir auf Anhieb das Grundlagenpapier ein. Irgendwie seltsam, wie sich manche Dinge so schnell zum Schlechteren wenden.


Sorry André
Veröffentlichungen von Neufunden mit Ortsangabe durch Sondengänger in Schatzsucherzeitschriften kann man ggf. als Anstiftung zur Raubgräberei werten. Es ist schon schlimm genug, wenn Sondengänger archäologische Fachliteratur gebrauchen, um ihre "Fundquote zu steigern" sprich, um BD ihres metallischen Inhaltes zu entleeren.
Also deine juristischen Ausführungen überspannen langsam wirklich den Bogen. Es gibt keinen Straftatbestand der Raubgräberei, nimm das bitte mal endlich zur Kenntniss. Ergo - auch keine Anstiftung. Und viele Menschen lesen Bücher - was ich persönlich für sehr gut finde. Auch geschichtliche und archäologische - alles potentielle Diebe ?
Aber nach deiner Aussage sollte man zum Schutz von Denkmälern am besten alle archäologischen Fachbücher verbrennen oder der Öffentlichkeit nicht zugänglich machen. Was soll denn der Schwachsinn ? Dann könntet ihr doch überhaupt nicht mehr eure Arbeit rechtfertigen. Wie wäre es denn mit einer Fortführung des Templerordens(sollte er wirklich nicht mehr existieren) ? Am besten lassen wir auch noch gleich die Messen wieder in Latein lesen.

Ich kann diesen ................... einfach nicht mehr lesen. Das du dich als Mann vom Fach in die Öffentlichkeit traust - das respektiere ich und finde es gut. Aber lass einfach die Finger vom deutschen Strafrecht und den Denkmalschutzgesetzen. Du liegst jedesmal voll daneben.

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nertus
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Beitrag von nertus » 25.04.2008 08:28

StefanGlabisch/Entetrente hat geschrieben: Außerdem : Ohne gegenseitiges Vertrauen wäre unsere Welt doch wirklich arm !? Oder ?
Und das ist genau der Punkt um den es geht.
Wenn gegenseitiges Vertrauen da ist dann ist das „alles“ kein Problem.
Ich verteile die DSM auch an Ämter und mir bekannten Archäologen.
(OK manche schmunzeln aber andere freuen sich...)

Sicher hat dieser Teil der NFG eine Grund. (Und bestimmt auch zu recht)
Jedoch denke ich das man nach eine Rück- oder besser Absprache schon
ganz gut miteinander auskommen kann.

Z.B.: Fundortangaben zurückhalten, Fundumstände „entschärfen“,
keine „Goldgräberstimmung“ schüren...

Es gab vor einiger Zeit mal eine Anfrage eines Heimatvereines die an Sucher
herangetreten sind mit der Bitte eine Ackerfläche ab zu laufen.
Das zuständige Amt hatte ein Untersuchung nicht für nötig gehalten.
(Der Heimatverein wurde dort wieder „weggeschickt“)
Bevor dort mit dem Siedlungsbau begonnen wurde hat man mit ca. 15 Suchern
das Baugelände (Ackergelände) abgelaufen. Einer dieser Sucher hatte ein NFG
für diese Bereich. Eine sehr umfangreiches schriftliches Ergebnis wurde
umgehend dem Landesdenkmalamt zusammen mit den Funden übergeben.

Das Ergebnis:
Die Erweiterung der NFG mit dem Punkt das die NFG personenbezogen ist
und nur für die Person gilt auf die diese ausgestellt ist.

Das war alles.

Hätte man hier im Vorfeld eine Abstimmung mit dem Amt getroffen...
Wer weiß, wer weiß...

Und so sehe ich das hier auch... ERST EINMAL.
Einfach vorher mal fragen.
Deutscher Schatzsucher Vizemeister 2008.
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Markus
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Beitrag von Markus » 25.04.2008 11:00

Pfälzer/Jürgen Hahn hat geschrieben:
Aber nach deiner Aussage sollte man zum Schutz von Denkmälern am besten alle archäologischen Fachbücher verbrennen
das hatten wir schon mal, in den 30 Jahern 8) .
Gruß Markus Brüche
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