Deutschland ratifiziert das Kulturgüterschutz-Abkommen

Warum gibt es Archive? Warum sind Befunde meistens wichtiger als Funde? Warum ....?

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Mgrafzahn
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Deutschland ratifiziert das Kulturgüterschutz-Abkommen

Beitrag von Mgrafzahn » 04.03.2006 22:20

Deutschland ratifiziert das Kulturgüterschutz-Abkommen - Kunstmarkt
Deutschland ratifiziert das Unesco-Abkommen zum Kulturgüterschutz

Werden die Sammler bald das Gruseln lernen? Müssen sie fürchten, daß da, wo ein Kykladen-Idol oder eine römische Öllampe standen, künftig nichts mehr steht, weil Griechenland oder Italien diese Kunstschätze zurückverlangen könnten? Schließlich hat die Heidelberger Universität gerade die Rückführung eines Relief-Fragments des Parthenon-Tempels zugesagt, gaben die Kasseler Museen einen antiken Marmorkopf nach Licenza zurück.

Kunstdiebstahl, Raubgrabungen, Kunstschmuggel sind seit langem gewinnbringende globale Gewerbe. Dem soll das Unesco-Übereinkommen vom 14. November 1970 über "Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut" entgegenwirken. Dessen Ratifizierung hat das Bundeskabinett jetzt eingeleitet.

Nicht zufällig hat es Jahrzehnte gedauert, bis Deutschland für diese Konvention, der inzwischen 109 Staaten beigetreten sind, eine akzeptable Gesetzesform fand. Schließlich war ein Kompromiß zwischen dem Schutz von "national wertvollem Kunstgut", dem freien Handel und den Eigentumsrechten gefordert. Dazu trug nicht zuletzt die als Ergänzung gedachte Unidroit-Konvention von 1995 bei, deren Ziel eine Harmonisierung unterschiedlicher Rechtsordnungen insbesondere beim Privat- und Handelsrecht ist.

Denn die Konvention ist rigoros. Sie stellt jeglichen Besitz fremdländischer Kunst unter Kriminalitätsverdacht. Ein undefinierter Kunstbegriff und die Umkehrung der Beweislast zum Nachteil des Eigentümers gehörten ebenso dazu wie die Möglichkeit, das Recht des Herkunftslandes anzuwenden, selbst wenn es deutschem Recht widersprach.

Dazu kamen Verjährungsfristen von 50 und 75 Jahren verbunden mit weit zurückreichenden Dokumentationspflichten über Herkunft, Vorbesitzer, Preise sowie unzureichende Entschädigungen des gutgläubigen Käufers. Deshalb hat die Bundesregierung klargestellt: "Die Ratifizierung des Unidroit-Übereinkommens ... ist nicht beabsichtigt."

Der aktuelle Gesetzentwurf beschränkt sich statt dessen auf "nationales Kulturgut von künstlerischem, geschichtlichem oder archäologischem Wert", das, wie es heißt,"individuell identifizierbar" ist. Massenware wie beispielsweise Münzen, Grafiken, Bücher schließt das aus. Außerdem muß das Objekt einen gewissen Wert haben. Bei Skulpturen sind das 50 000 Euro, bei Bildern 150 000 Euro. Wesentlich ist jedoch, daß nur das zurückgefordert werden kann, was eine Liste geschützten Kunstgutes verzeichnet, die allgemein zugänglich und in "in einer international geläufigen Sprache - vorzugsweise Englisch oder Französisch" - abgefaßt ist. Eine Ausnahme bilden Gegenstände aus Raubgrabungen, die bis ein Jahr nach ihrem Auftauchen nachträglich "geadelt" werden dürfen. Da bei archäologischen Objekten die Wertgrenze null Euro gilt, sanktioniert das eine gewisse Unsicherheit. Dessen ist sich der Gesetzgeber bewußt.

Was man ererbt oder vor langer Zeit gekauft hat, bleibt Eigentum. Ein "Antikenpaß", der sozusagen bis auf Adam und Eva zurückgeht, wie ihn vor allem die Archäologen fordern, wird aus rechtlichen Gründen abgelehnt. Trotzdem sind in Zukunft Händler (wie Sammler) zur ausführlichen Dokumentation verpflichtet. Und nur bei "gutgläubigem Erwerb" erhält der Besitzer eine Entschädigung, die ein deutsches Gericht festsetzt. Die muß der auf Herausgabe klagende Staat aufbringen, der zugleich verpflichtet wird, für "wirksame Maßnahmen des Kulturgutschutzes" zu sorgen.

Das Gesetz, falls es ungeschmälert Bundestag und Bundesrat passiert, verspricht also eine Lösung der Vernunft für Museen genauso wie für Kunstmarkt und Sammler zu sein. Peter Dittmar

Quelle: http://www.wams.de/data/2006/03/05/854124.html

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StefanGlabisch/Entetrente
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Ein richtiger Schritt !

Beitrag von StefanGlabisch/Entetrente » 05.03.2006 11:15

:D Hallo,
die Richtung ist richtig und es mußte nur abgewägt werden, inwieweit sich das Gesetz auch praxistauglich umsetzen läßt.
Die Zeiten IndianaJones sind vorbei. Das mußte dringendst geregelt werden !
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Beitrag von JD » 07.03.2006 22:36

Auch wenn ich das "Verramschen" von antiken Münzen und Gegenständen aus dem Ausland (Balkan etc.) nicht gutheise so sollte man die Kirche dennoch im Dorf lassen.

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Sicher....

Beitrag von StefanGlabisch/Entetrente » 07.03.2006 22:47

:D Sicher,
das wird auch garnicht anders gehen.
Ein Einzelnachweis ist kaum zu erbringen. Kein Mensch kann in der Regel beweiskräftig nachvollziehen, wie lange schon jemand im Besitz z.B. einer Antike ist.
SOLANGE man dies aber nicht kann > sollte ein Museum / ein Händler diese auch nicht ankaufen dürfen.
Das ist für mich der Knackpunkt.
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