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Moderator:nobody
Da Deutschland noch immer nicht beigetreten ist und hier anscheinend zusätzliche materielle Mindestwerte eingeführt werden sollen, sozusagen als drittes Merkmal, wird dann nicht jede Fibel, Münze etc. darunterfallen, auch wenn manche Archäologen dies gerne möchten.4. Definition Kulturgut und «kulturelles Erbe»
Der Begriff Kulturgut bezieht sich ausschliesslich auf bewegliches Kulturgut. Die UNESCO-Konvention definiert ihn zweiteilig:
a) Das Gut muss einerseits vom Staat «aus religiösen oder weltlichen Gründen als für Archäologie, Vorgeschichte, Geschichte, Literatur, Kunst oder Wissenschaft bedeutungsvoll bezeichnet» worden sein; und
b) andererseits zu einer der elf folgenden Objektkategorien gehören: Zoologie, Botanik, Mineralogie, Anatomie und Paläontologie; Gut von geschichtlichem Wert, archäologische Fundstücke, Teile von Denkmälern oder archäologische Lagerstätten, Antiquitäten älter als 100 Jahre, Gegenstände von ethnologischem Interesse, Gut von künstlerischem Interesse, seltene Manuskripte und Inkunablen sowie alte Publikationen und Dokumente von besonderem Interesse, Brief und Steuermarken, Archive, Möbelstücke älter als 100 Jahre und alte Musikinstrumente .
Ich schätze mal, daß in jedem 5.ten Haushalt Münzen vorhanden sind mit denen sich nur Sammler aber keine Erben auskennen (wahrscheinlich noch viel mehr !). Die sollten nun alle begutachtet werden... Toll: Die Arbeitslosenquote wird sich merklich verringern es wird hunderttausende von neuen, krisensicheren Jobs im Archäologiesektor geben. Die "Grabraubfunde" verschwinden währenddessen unbeoabachtet auf dunklen Wegen in die Tresore einiger Reicher.Pfälzer/Jürgen Hahn hat geschrieben: Ansonsten wünsche ich den Denkmalbehörden VIEL SPASS BEIM NACHKATALOGISIEREN UND AUSSTELLEN VON BESCHEINIGUNGEN.