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Schutz der Bodendenkmäler

Verfasst: 30.09.2007 23:21
von StefanGlabisch/Entetrente

Verfasst: 01.10.2007 06:58
von Ruebezahl
Der Gebrauch einer Metallsonde setzt eine Erlaubnis des Grundstückseigentümers sowie der Unteren Denkmalschutzbehörde (beim Landratsamt) oder des Landesamtes für Denkmalpflege (Archäologische Außenstelle für Oberfranken in Schloss Seehof) voraus.
Ist ja eine private Seite, trotzdem schaut es so aus, als ob Dr. Sommer, der ein generelles Verbot von Sondengängern propagiert, seine "Mannen" nicht mehr ganz unter Kontrolle hat.

Ich sehe es als positives Signal :D

Hallo Carsten,

Verfasst: 01.10.2007 19:43
von StefanGlabisch/Entetrente
:D Hallo Carsten,

Für ein generelles Verbot fehlt jede Rechtsgrundlage.

Und sowohl das Verwaltungsgericht wie auch die Europäische Kommission für Denkmalschutz empfiehlt eine kontrollierte Einbindung von ehrenamtlichen Helfern MIT Sonde.

Natürlich kann sich Herr Sommer dagegen stemmen und weiterhin untätig einfach die Plünderungen in Bayern hinnehmen und nur die Vergehen gegen den Denkmalschutz zählen.

Das macht ihn aber nicht gerade glaubwürdiger.

Vernünftiger wäre ein solide Aufbauarbeit für die Ehrenamtlichen Helfer zu leisten. Sie gut auszubilden und gezielt an allen Brennpunkten und gefährdeten Bodendenkmälern einzusetzen.

DAVOR hätte ich Respekt.