Verfasst: 24.12.2005 23:16
hallo Loenne,
danke erst einmal für deine detailierte aufklärung.
da ich nun denke das du dich in dem gebiet etwas besser auskennst wie ich,würde ich dir gerne eine noch eine frage dazu stellen.
mein wohnsitz ist in NRW gemeldet,ich beziehe aber ein appartment in Bayern,bin dort nicht gemeldet da ich dort nur auf gewisse zeit arbeite,ist es für mich möglich als "nicht bayer" eine sozusagen vorübergehende Gehnehmigung zu bekommen?sollt eman dafür eine in seinem Lebendem Bundesland vorher schon eine besitzen?
Gruß Patricus
Frohe Weihnachten
danke erst einmal für deine detailierte aufklärung.
da ich nun denke das du dich in dem gebiet etwas besser auskennst wie ich,würde ich dir gerne eine noch eine frage dazu stellen.
mein wohnsitz ist in NRW gemeldet,ich beziehe aber ein appartment in Bayern,bin dort nicht gemeldet da ich dort nur auf gewisse zeit arbeite,ist es für mich möglich als "nicht bayer" eine sozusagen vorübergehende Gehnehmigung zu bekommen?sollt eman dafür eine in seinem Lebendem Bundesland vorher schon eine besitzen?
Gruß Patricus
Frohe Weihnachten