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Ablehnung eines Antrages in Bayern

Verfasst: 22.02.2006 23:31
von Loenne
Hier einmal die Antwort auf eine Antragsstellung auf eine Suchgenehmigung in Bayern.

Ich enthalte mich erstmal jegelichen Kommentars.

Ein Fall für MasterTHief??

Gruß
Loenne

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Verfasst: 23.02.2006 01:00
von reddi
SO EINE FRECHHEIT!

Nicht die Ablehnung als solche; mag ja irgendwie `gesetzlich`sein.

Nein, eine absolute Frechheit finde ich die insgesamt doch sehr wirre Begründung...

Die ganze Zeit wird davon geredet, was der Antragsteller alles falsch machen könnte... und was schon alles durch Sondengänger angerichtet wurde.

Es sieht so aus, als müßte sich Herr Dr. Sommer sein Verbot selbst noch mal `schön` reden.

"Nachweisbar" ist ja auch, dass Sonden durch den Pflughorizont gehen und sich ALLE Sondengänger nicht selbst bremsen können und anfangen zu `schachten`... :?

Weiterhin ist natürlich IMMER davon auszugehen, dass ein Sondengänger (der in diesem Fall eine Genehmigung beantragen wollte...) seine Funde unterschlagen wird. Ist halt immer so... wir kennen sie ja die Sondengänger!

So ein Quatsch!

"Funde ohne Kartierung sind wertlos...." Stimmt - aber wer sagt denn, dass unser Antragsteller nicht auch gerne bereit ist, seine Fund zu kartieren?!? Wieder so eine seltsame Mutmaßung!

Armes Bayern. Sprach ich nicht neulich davon, dass wenn die `Planck-Welle` (Ba-Wü) über uns hereinrollt wir nichts mehr zu lachen haben? ;-) Als Planck´s ehemaliger Vertreter möchte ich Herrn Sommer mal mit einen `Tsunami` vergleichen.

Alles plattmachen - null Dialog.
Er scheint schlimmer zu sein als erwartet; hier wird er noch mit den Worten zitiert: Außerdem möchte ich durch eine Suchgenehmigungspflicht das Sondengängerunwesen steuern“

http://82.165.38.209/explorate/Forum/sh ... php?t=1412

Gut, dass er nicht Verkehrminister geworden ist:
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Lieber Führerschein-Antragsteller,

ich halte es nicht für so eine "gute Idee", wenn Du jetzt bald mit dem Autofahren anfangen willst. Guck doch mal, wieviele Leute da immer sterben. Immer ja auch irgendwie gewollt, weil da einer absichtlich einen Fehler gemacht hat. Die tun ja absichtlich zuwenig Luft in die Reifen. Die werden dann warm und platzen. Auf der Autobahn kommt es so in der Regel zu schrecklichen Tragödien.
Viele fahren sogar mit ihren Autos an Schulen vorbei und provozieren so geradezu diese dramatische Tötungsdelikte mit kleineren Menschen.

Und das verstößt gegen das Grundgesetz, Artikel 2, Absatz 2 wo es heißt: "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit."

Also habe ich doch Recht, oder?

Wenn Du Dich generell für Autos interessieren solltest, so melde Dich sich doch bei einer Autowaschanlage in Deiner Umgebung zur ehrenamtlichen Mitarbeit an.

Bei der Vermittlung notwendiger Kontakte sind wir gerne behilflich.

Mit freundlichen Grüßen,

Dein Sebi

Ps. Deine im Antrag aufgeführte Begründung für die Notwendigkeit die Fahrerlaubnis zu erlangen - nämlich, dass Du "Senioren unentgeltlich zu Altentreffs und zum Einkaufen begleiten/ fahren" möchtest, kann ich nicht gelten lassen. Begründung: Du bist ja kein examinierter Altenpfleger. Und wenn doch: Auch Altenpfleger haben in der Regel Dreck am Stecken: http://www.welt.de/data/2006/02/23/849956.html

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Achtung: ein Teil dieses Beitrages enthält Satire. ;-)


gruß,

reddi

Verfasst: 23.02.2006 07:54
von Loenne
Ich fage mich, was der Herr Dr. eigentlich meint, mit wem er es bei Sondlern im allgemeinen zu tun hat? Ist er der Meinung, weil einige bzw. die meisten von uns nicht promoviert haben, dass wir alle völlig auf den Kopf gefallen sind?

Es ist schon wirklich erstaunlich, was teilweise aus der Feder eines studierten Menschen kommen kann.

Am lustigsten an der Sache finde ich, dass er darauf hinweist, dass der Antragsteller einige Gesetze verletzen könnte, wenn er suchen geht. Dafür zitiert er folgenden Satz: „Wer auf einem Grundstück nach Bodendenkmälern graben oder zu einem anderen Zweck Erdarbeiten auf einem Grundstück vornehmen will, obwohl er weiß oder vermutet oder den Umständen nach annehmen muss, dass sich dort Bodendenkmäler befinden, bedarf der Erlaubnis“.

Haaallllooo Herr Dr. Sommer, darum wird ja dieser Antrag gestellt, um dies gerade nicht ohne Genehmigung zu tun. :roll: :roll: :shock:

Danach wird es dann aber nicht mehr lustig, sondern frech. Es werden Straftaten am laufenden Meter unterstellt.

Man sollte das jedenfalls so nicht stehen lassen und entsprechend darauf reagieren. Wenn es der Antragsteller selber nicht macht, sollten wir es tun. Vielleicht kann Master uns helfen, auch ein paar nette Paragraphen zu zitieren, damit es besonders wichtig aussieht ohne, auch nur das geringste zu sagen (nicht wahr Herr Dr. Sommer). :wink:

Gruß
Loenne

Oh ja ! Sehr nett...

Verfasst: 23.02.2006 08:10
von StefanGlabisch/Entetrente
:D Oh ja, sehr nett !

Soviel dann auch zum Thema Kollektivstrafen und Unschuldsvermutung.

Schnell wird auch übersehen, daß absolut wichtige Funde (die teilweise prägend für ihr gesamtes Umfeld sind) mit der Sonde gemacht wurden !

Soll ich sie aufzählen ? Es wäre eine lange Liste !

Auch die positiven Erfahrungen des Auslandes beweisen die Kurzsichtigkeit solcher Sondengänger-Pauschal-Verurteilungen.

Diskussion...!?

Verfasst: 23.02.2006 16:52
von Auftragssucher
Vielleicht meldet sich ja Herr Sommer (Der ja bestimmt auch eifrig hier mitLIEST!?) auch mal schreibenderweise zu Wort....

Klar, wird es für ihn schwer, seinen eigenen Text hier mit all der enthaltenen einseitigen und veralteten Argumentation zu vertreten, aber soviel Selbstbewusstsein sollte er als Archäologe schon haben, nun auf die Diskussion auch einzugehen....!
Herr Dr. Sommer: Sie sind am Zug!
Wir sind gespannt! 8)

Re: Ablehnung eines Antrages in Bayern

Verfasst: 23.02.2006 17:18
von Archaeos
Hallo allerseits,
Um zu wissen, warum Dr. Sommer so ablehnend geantwortet hat, müsste man wissen, wie genau der Antrag auf eine Genehmigung lautete. Wenn der Antragsteller nur kurz und bündig eine Genehmigung beantragt hat "zwecks der Suche nach Militaria und/oder archäologischen Objekten in Bayern" dann ist Dr. Sommers Haltung durchaus nachzuvollziehen.

1. Eine allgemeine Genehmigung für ganz Bayern, das ist utopisch. Bestenfalls gibt es eine Genehmigung für eine Gemeinde oder einen Landkreis.
2. Die Suche nach Militaria und/oder archäologischen Obkjekten ist so ungenau, so verdammt allgemein ...
3. Über den Verbleib der Funde scheint der Antragsteller nichts zu schreiben.
4. Idem zu seinen Qualifikationen, genaueren Zielsetzungen

Hat der Antragsteller gesagt, was er mit den Fundgegenständen anstellen will (Sammlung oder Verkauf?)? Handelt er nur aus Lust am Suchen und Finden oder aus geschichtlichem Interesse?
Wenn der Antrag so allgemein verfasst war, wie es die Antwort Dr. Sommers andeutet, dann hört er sich an wie "jetzt hol ich mir 'ne Genehmigung und kann überall legal mit Sondeln loslegen und alle können mich mal...". Verständlich, dass Dr. Sommer den Antragsteller für unqualifiziert hält und ihm negatives/zerstörerisches Handeln unterstellt, wie das nun mal leider sehr, sehr oft der Fall bei unwissenden und oder unausgebildeten Sondengängern ist.

Wie man in den Wald reinruft, so hallt es zurück. Wahrscheinlich hat sich der Verfasser des Antrags saublöd (ungeschickt) angelegt, so meine Vermutung.
André

Verfasst: 23.02.2006 17:43
von Loenne
Also für mich ist der Antrag nicht abgelehnt! Dort steht nur, dass Herr Dr. Sommer es für keine gute Idee hält mit der Sonde suchen zu gehen. Danach kommen belanglose Floskeln und Unterstellungen von niederen Beweggründen.

Der Antrag ist damit offiziell nicht abgelehnt, sondern lediglich die persönliche Meinungsbekundung von Herrn Dr. Sommer. Von daher würde ich das auch nicht einfach auf sich beruhen lassen.

Wenn der Antrag tatsächlich nicht "ordnungsgemäß" gestellt worden sein sollte, dann wäre der Unterzeichnende darauf mit Sicherheit eingegangen. Auf den Antrag selber geht er aber nur in der ersten Zeile ein und das war es dann auch schon.

Wenn er z. B. eine Suche in ganz Bayern beantragt hätte, dann hätte man dieses in der Genehmigung oder zumindest in diesem Brief einschränken können, bzw. ensprechend darauf hinweisen müssen.

Das kann so jedenfalls nicht hingenommen werden!

Gruß
Loenne

Verfasst: 23.02.2006 18:13
von Thorsten
Hallo zusammen,

nach meinem Eindruck lag diesem Schreiben - trotz der Threadüberschrift - kein Antrag auf eine Suchgenehmigung zugrunde, sondern eine Anfrage allgemeiner Art zu der Position des BLFD zum Thema Sondengehen.

Ablehnende Bescheide sind a) erheblich kürzer, werden b) nicht innerhalb von 5 Kalendertagen verschickt und werden c) eher selten vom Chef der BD Pflege unterzeichnet, weil der Wichtigeres zu tun hat.

Interessant wäre es zu wissen, wer (nicht den Namen sondern die "Position"; Medienvertreter?; DIGS Vertreter?) hier was für eine Art Anfrage gestellt hat.

Immerhin muss man Dr. Sommer dafür dankbar sein, seine Position so ausführlich dargestellt zu haben. Ich persönlich fand das recht interessant. Dass er der Sondengängerei negativ gegenüber eingestellt ist, war bekannt.

Viele Grüße
Thorsten

Verfasst: 23.02.2006 18:28
von Lojoer
Hi,
ich sehe es genauso wie Loenne, für mich ist die Atwort auch nicht direkt ablehnend formuliert. Vielmehr liefert sie eine Menge Argumente für eine genehmigte Suche, wenn der Antragsteller die aufgezeigten Mängel bei sich ausschließen kann. Im ersten Satz wird übrigens von einer Anfrage und nicht von einem Antrag gesprochen.
Zudem habe ich derartig formulierte Antworten mit fast identischem Text schon ofters gesehen. Es handelt sich offenbar um einen Standardtext der derzeit bei den LDAs als Textbaustein vorhanden ist.
Also kein Grund die Flinte ins Korn zu werfen. Einen gut formulierten Antrag erneut stellen, bei dem man auf die angesprochenen Punkte eingeht und seine Interesse verdeutlicht. Ich kenne einige Leute, die nach so einem Schreiben hinterher ihren Antrag doch ohne große Streitereien durchgebracht haben.
Also wie Archeos schon richtig schreibt man muss sein geschichtliches Interesse bekunden, vielleicht sogar eine bestimmte Fragestellung zu einem Projekt. Eine Pauschalsuche, so nach dem Motto: ich möchte mal hier und mal da ein bischen rumsondeln, möglichst in ganz Bayern und darüber hinaus :D geht natürlich nicht.

Verfasst: 23.02.2006 19:11
von reddi
Thorsten schrieb:
"meiner Meinung nach liegt diesem Schreiben kein Antrag auf eine Suchgenehmigung zugrunde, sondern eine Anfrage allgemeiner Art zu der Position des BLFD zum Thema Sondengehen."

Fakt ist, dass jemand nachgefragt hat, wie es mit dem Sondeln in Bayer so `steht`.
Fakt ist auch, dass der Brief so erscheint... dass sich unser Antragsteller das `Suchen` in die Haare schmieren soll ;-)


Es ist in der Tat keine Ablehnung - die besagt, dass es gesetzlich verboten ist.
Frage: Ist es überhaußt verboten? Sollte es (generell) `verboten sein` - wollte Herr Dr. Sommer nicht eine "Suchgenehmigungspflicht" einführen?

Mal angenommen der bayrische Antragsteller hätte tatsächlich derzeit das Recht auf eine Genehmigung oder bräuchte nach der aktuellen nicht einmal eine Genehmigung, so wäre die Aussage von Herrn Dr. Sommer das `schlimmste` was passieren kann!

Ich möchte es wie folgt begründen:

Suchgenehmigung = Bindung des Sondengängers an die Archäologie; Absprachen/ Nebenbestimmungen werden nahegelegt, Funde werden gemeldet...

KEINE Suchgenehmigung = Der 08/15-Sondler wird trotzdem anfangen zu Suchen (oder weiter Suchen...); Absprachen über Suchgebiete konnten nicht getroffen werden; er wird/kann sich nicht trauen seine Funde zu melden, da er denkt, dass er illegal unterwegs ist...

Und da beißt sich die Katze in den Schwanz: Der Archäologe wird jammern, dass die Sondengänger ihre Funde nicht melden und so Geschichte klammheimlich verschwindet. Und wir alle haben darunter zu Leiden...

Wenn DIESEM SONDLER, welcher den Brief geschrieben hat - nach derzeitiger Rechtslage irgendwie das Recht des legalen Suchens zustehen würde, so macht sich Dr. Sommer - meiner Meinung nach - moralisch mitschuldig wenn Kulturgut verschwindet.

Er drängt den Sondler in die Illegalität bzw. würde ihm den legalen Weg verweigern/ bewußt vorenthalten... - zum Schaden ALLER Beteiligten.

Vielmehr wäre es in seiner Position die Pflicht den Fragesteller auf die bestehenden Gesetze bezüglich der Anfrage hinzuweisen. Gibt es jetzt eine Suchgenemigung - ja oder nein? Wenn "ja" unter welchen Bedingungen und Nebenauflagen...

Wenn -wie oben erwähnt der Sondengänger das Recht hätte Suchen zu gehen... (was ja so definitiv hier noch nicht geklärt ist...) - so würde Herr Sommer sein Amt gebrauchen um seine eigene Politik zu machen, die er beim Herrn Plank in Ba-Wü erlernt hat.

Sollte sich herausstellen, dass ein bayrischer Sondler eine offizielle Genehmigung bekommen könnte oder gar nicht erst bräuchte, so werde ich persönlich dem Herrn Dr. Sommer einen einen Brief schreiben, wenn er sich jemals wieder über "illegales Sondengängertum" beschwert ;-)


gruß,

reddi


ps. Wir hatten hier in NRW `auch` (ob "auch" wird sich ja noch herausstellen...) so einen "Fall", wo ein Archäologe definitiv (entgegen besseren Wissens) Sondengängern konsequent die Papiere vorenthalten hat: "Suchgenehmigungen gibt es nicht..."
Vielleicht rege ich mich deswegen so auf... u.A., da ich der Meinung bin, dass nur durch Legalisierung das `Sondengängerproblem` halbwegs zufriedenstellend zu lösen ist... Und wenn da jemand schon anfängt `Suchgenehmigungsbegehrenden`-Sondengängern einen `Bären aufzubinden`... wird das nie etwas ;-)

Verfasst: 23.02.2006 19:45
von reddi
Nachtrag:

Das Sondeln in Bayern scheint wohl eine "Gesetzeslücke" zu sein:

http://www.spd-landtag.de/aktuell/press ... ?mehr=2381

Steht zwar kein Datum dabei (ich finde es nicht...) aber es sollte von 2002 sein.
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Darin heißt es:
"Es kann nicht länger Folge einer Gesetzeslücke bleiben, dass "Sondengänger" ohne Erlaubnis mit ihrer Jagd auf unterirdische Zeugnisse der Vergangenheit undokumentierbar Funde und Fundorte der archäologischen Erforschung beschädigen und deren wissenschaftliche Auswertung vereiteln.
Zum Schutz der Bodendenkmäler ist eine Harmonisierung des Bodendenkmalschutzrechts zwischen allen Bundesländern auf hohem Niveau anzustreben."
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Sollte diese sogenannte "Lücke" noch nicht geschlossen sein (es war mal so eine Idee der SPD diese zu schließen... iss wohl noch nicht draus geworden....) so wäre der Sondengänger -auch ohne Genehmigung - noch legal unterwegs. (ACHTUNG: KEINE RECHTSBERATUNG - ich als Laie entnehme diesen Rückschluss dem Papier. Solltet Ihr Rechtsicherheit haben wollen, einfach mal beim zuständigen Denkmalamt nachfragen... hi,hi... mit der Antwort auf so eine Anfrage fing dieser Thread ja an ;-) )

Dank dem Brief von Herrn Dr. Sommer könnte es allerdings sein, dass er sich nicht traut die Funde zu melden (die Funde sind alle vom eigenen Feld... Fundunterschlagung scheidet aus ;-) )

Nochmals zurück zur "Lücke":

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"Stärkung der Denkmalpflege II
Besserer Schutz unserer Bodendenkmäler: Genehmigungspflicht für Sondengänger
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, in den vorzulegenden Entwurf für eine Neufassung
des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes die Bestimmung aufzunehmen, dass
Nachforschungen, insbesondere Grabungen mit dem Ziel, Kulturdenkmäler zu entdecken,
der Genehmigung bedürfen."

http://www.spd-landtag.de/downl/020813Denkm.pdf"

Ist von 2002 - wenn es so eines Tages Gesetz wird, hat Herr Dr. Sommer zu diesem frühen Zeitpunkt bereits den ersten `irgendwie ehrenamtlichen`.... kostenlosen... Mitarbeiter verprellt.

Schade um die vertane Chance.


gruß,

reddi

Verfasst: 23.02.2006 20:51
von masterTHief
Die SPD erkennt anscheinend im Verzicht auf die Eigentumszuweisung durch ein Schatzregal eine "Gesetzeslücke".
Die SPD - besonders in Bayern - hat keine Ahnung davon, was "Gesetzeslücken" überhaupt sind.
Auch auf Bundesebene strotzen deren Gesetze und Gesetzesvorlagen seit Jahren nur so vor "Lücken".
Inkompetent.

Wenn bereits jede Nachforschung der Genehmigung der Denkmalbehörde bedürfte (somit bereits auch vor Grabung), dann wäre die sich mit Bodendenkmälern beschäftigende Archivarbeit ohne Genehmigung eine Ordnungswidrigkeit?!

Haben wir Fasching, Karneval oder was?

masterTHief

Verfasst: 23.02.2006 22:52
von masterTHief
Hallo Loenne,

das ist insoweit kein „Fall für masterTHief“, als Dir die Frage dahingehend überhaupt nicht zusteht.
Dies allein aus dem Grunde, weil Du noch im Dezember die Darlegung meiner Rechtsauffassung bzw. meine Kenntnisse als Arroganz interpretiert und der Öffentlichkeit präsentiert hast.
Sollte es sich jedoch bei Deiner Frage um eine reine Provokation mir gegenüber handeln, frage ich mich schon, ob das Löschen oder der Verbleib von Postings hier im Forum weniger vom Inhalt als vom schreibenden User abhängig gemacht wird.

Jedenfalls für alle anderen:

Der konkrete Sachverhalt, der von Herrn Dr. Sommer hier beschieden wird, liegt nicht vor, ist nicht bekannt.
Auch das Schreiben geht auf einen spezifizierten Antrag nicht ein.
Der müßte und würde auch so aussehen, daß sich der entsprechende Behördenleiter eine Ablehnung in dieser globalisierenden Form nicht „erlauben“ würde oder könnte
Dr. Sommer – bzw. seine Rechtsabteilung – wissen doch genau, daß ein einen Antrag ablehnender Verwaltungsakt rechtlich überprüfbar ist und der Überprüfung standhalten muß.
Komme mir jetzt der Archaeos nicht damit, daß die Behörde vor dem Richtertisch jede noch so globale und auf einen konkreten Sachverhalt bezogen unbegründete Ablehnung durch bekommt ohne einen Erklärungsnotstand fürchten zu müssen.
Es liegt anscheinend kein konkreter Antrag auf Grabungsgenehmigung zugrunde sondern eine Anfrage, in etwa dahingehend, ob der Anfragende selbst oder generell mittels einer Sonde nach Bodendenkmälern gesucht werden darf.
Das riecht nach Formschreiben für alle Fälle derartiger Anfragen und/oder zur Unterrichtung der Presse.

Trotzdem hat Dr. Sommer aus seiner Sicht die Nachteile aus der Sondengeherei (bei dem Wort alleine setzt schon meine Rechtschreibkorrektur ein!) für die Archäologie aufgezeigt, die für ihn die Regel darstellen.
Abgabe wichtiger Funde – siehe Posting von Stefan Glabisch – werden dadurch nicht in Abrede gestellt, stellen dann aber zumindest für Dr. Sommer nicht den Regelfall dar.

Das häufig – wenngleich somit zwar nicht in allen Fällen und auch nicht regelmäßig – Fundunterschlagung betrieben wird, ist Herrn Dr. Sommer nicht zu widerlegen.
Sein Fallbeispiel für den Staatsforst ist zutreffend und als solches nicht zu beanstanden (was natürlich nicht beispielsweise für den Schrebergarten meiner Omi zutrifft).
Auch spricht Dr. Sommer durchaus auch vom Nutzen der Sondengeherei für die Allgemeinheit (von Stefan Glabisch in dessen Posting nicht hinreichend erkannt), dieser hielte sich eben in Grenzen (will er mehr?)
Ob und was Herr Dr. Sommer zur Optimierung des Nutzens für die Allgemeinheit beiträgt, ist anscheinend leider nicht Gegenstand der Anfrage gewesen.
Das könnte DIGS aufgreifen und eine diesbezügliche Anfrage in Erwägung ziehen.
Wie jeder, der hier postet, auch seine kritischen Anmerkungen an die dienstliche E-Mail-Adresse richten könnte, die Herr Dr. Sommer im Briefkopf zur Verfügung stellt.

Er fordert letztlich dazu auf und bittet, von dem Vorhaben, (wörtlich:) „nach alten Objekten zu suchen“ Abstand zu nehmen und bietet obendrein noch Hilfe bei der Herstellung von Kontakten zu historischen Vereinen und archäologischen Arbeitsgruppen an.
Mehr kann man von einem Behördenleiter, der immerhin mit dem Schutz archäologischer Zeugnisse betraut und beauftragt ist, dafür auch bezahlt wird, nicht erwarten.

Andere Damen und Herren in diesen Positionen und mit diesem Aufgabenbereich und in anderen Bundesländern drohen sofort mit einem Bußgeldbescheid und ähnliches mehr oder weisen zumindest darauf hin. Hiervon seitens Dr. Sommers kein Wort.
Halte ich für bemerkenswert.

An diesem Standartschreiben und Statement zur Sondengeherei kann ich im Ergebnis nicht entfernt etwas aussetzen.

Die Postings von Archaeos hier im Forum zum Genehmigungsverfahren sind wesentlich bedenklicher – ein Behördenchef von der Güte eines Dr. Sommer hat eben seine Qualitäten hinsichtlich der Darstellungsart, an die Archaeos (noch?) nicht heranreicht.

Und Loenne, dies genauso wenig, wie Du scheinbar an die meine heranreichst, wenn ich so etwas lese wie:
„Vielleicht kann Master uns helfen, auch ein paar nette Paragraphen zu zitieren, damit es besonders wichtig aussieht ohne, auch nur das geringste zu sagen“ (nicht wahr Herr Dr. Sommer).“ Sei Dir sicher, Loenne, das ein Dr. Sommer schon erkennt, wer Ahnung von der Materie hat und sich auskennt, wer was sagen kann und wer nur meint, mitsprechen zu können oder zu müssen.
Wenn Du meinst, ich schriebe nur, was wichtig aussieht, ohne das geringste zu sagen, Loenne, dann wird das daran liegen können, daß Du es einfach nicht verstehst.

Oder doch Provokation Deinerseits in meine Richtung?!

Dir spreche ich jedenfalls die Kenntnis ab, mich qualifizieren zu können.
Scheibe doch mal ein tolles Ding an Dr. Sommer und stelle es hier rein, zeig uns allen mal, was Du so drauf hast und womit Du Dr. Sommer und seine Juristen in Verlegenheit bringen könntest!
„Vielleicht kann Master uns helfen...“ Anderen vielleicht, Dir hingegen nicht (mehr)!
Ich würde auch keine „netten“, sondern zutreffende Paragraphen anführen.

Natürlich könnte „ich Dir helfen“ – im übertragenen Sinne bestenfalls, halte es aber für ratsamer, Deine Postings zu ignorieren.
Die war jetzt ja auch, wie eingangs erwähnt, schon nicht für Dich bestimmt.

Womit ich nicht ausschließe, auch Dir bei Bedarf zu helfen zu können, jedenfalls wäre in Deinem Fall ein Stundensatz von € 100,- netto zu akzeptieren.
Rat in Rechtsfragen hole Dir (Euch) bitte bei Rechtsanwalt Dr. Robert Selk, München. Der ist unbestritten kompetent, wenn ich das als Laie so sagen darf, der Stundensatz wird jedoch höher anzusetzen sein.

Sollte ich nach Rücksprache mit ihm einmal bei Herrn Dr. Sommer einen konkreten und gezielten Antrag auf Grabungsgenehmigung stellen wollen, wird uns bestimmt nicht dessen Erledigung einer Anfrage erreichen. Ich würde mir dann durchaus Hoffnung auf eine irgendwie (wenngleich unter Auflagen) geartete Genehmigung machen.

Für Dich weiterhin keine Hilfe darstellend und in der Hoffnung, daß „Sie da bei DIGS geholfen werden“ und mich bitte nicht mehr persönlich einbeziehen wollen, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen

masterTHief

Klasse!

Verfasst: 23.02.2006 23:10
von Auftragssucher
Also ich finde es wirklich gut, daß Masterthief, obwohl er sich ja bereits mehrfach von DIGS verabschiedet hat, hier im Forum trotzdem so kompetente und lange Aussagen zum Thema macht! Respekt!

_________________
Gruss und Gut Fund

Andreas Maaßen
www.auftragssucher.de

* Es gäbe einen Weg, sämtliche Wirtschaftsprobleme zu lösen: man müßte die Selbstgefälligkeit steuerpflichtig machen! *

Verfasst: 24.02.2006 00:51
von Loenne
masterTHief hat geschrieben:Hallo Loenne,

das ist insoweit kein „Fall für masterTHief“, als Dir die Frage dahingehend überhaupt nicht zusteht.
Dies allein aus dem Grunde, weil Du noch im Dezember die Darlegung meiner Rechtsauffassung bzw. meine Kenntnisse als Arroganz interpretiert und der Öffentlichkeit präsentiert hast.
Sollte es sich jedoch bei Deiner Frage um eine reine Provokation mir gegenüber handeln, frage ich mich schon, ob das Löschen oder der Verbleib von Postings hier im Forum weniger vom Inhalt als vom schreibenden User abhängig gemacht wird.
Lieber mastTHief,

Fragen stelle ich wann und wo ich will. Ob sich dann jemand genötigt sieht, diese zu beantworten oder nicht, steht auf einem anderen Blatt und kann jeder für dich selber entscheiden.

Ich habe deine Darlegung deiner Rechtsauffassung und Kenntnisse NIEMALS als Arroganz interpretiert, sondern ganz im Gegenteil mehrmals meine Bewunderung darüber zum Ausdruck gebracht (wie auch über deine rhetorischen Fähigkeiten). Arrogant finde ich nur deinen Umgang mit anderen Menschen, wie man auch in diesem Fall unschwer erkennen kann!
masterTHief hat geschrieben: Und Loenne, dies genauso wenig, wie Du scheinbar an die meine heranreichst, wenn ich so etwas lese wie:
„Vielleicht kann Master uns helfen, auch ein paar nette Paragraphen zu zitieren, damit es besonders wichtig aussieht ohne, auch nur das geringste zu sagen“ (nicht wahr Herr Dr. Sommer).“ Sei Dir sicher, Loenne, das ein Dr. Sommer schon erkennt, wer Ahnung von der Materie hat und sich auskennt, wer was sagen kann und wer nur meint, mitsprechen zu können oder zu müssen.
Wenn Du meinst, ich schriebe nur, was wichtig aussieht, ohne das geringste zu sagen, Loenne, dann wird das daran liegen können, daß Du es einfach nicht verstehst.
Kann es sein das du einiges nicht verstehst masterThief? Was meinst du warum dort in Klammern "nicht wahr Herr Dr. Sommer" steht?
masterTHief hat geschrieben:Oder doch Provokation Deinerseits in meine Richtung?!
Nichts liegt mir ferner, aber vielleicht hast du lieber masterThief tatsächlich ein grundsätzliches Problem mit anderen Menschen (nicht nur mit mir, sondern scheinbar mit sehr vielen) - ich weiß es nicht...
masterTHief hat geschrieben:Dir spreche ich jedenfalls die Kenntnis ab, mich qualifizieren zu können.
Scheibe doch mal ein tolles Ding an Dr. Sommer und stelle es hier rein, zeig uns allen mal, was Du so drauf hast und womit Du Dr. Sommer und seine Juristen in Verlegenheit bringen könntest!
„Vielleicht kann Master uns helfen...“ Anderen vielleicht, Dir hingegen nicht (mehr)!
Wer hat dich wo an welcher Stelle versucht zu qualifizieren? Wenn ich es könnte, hätte ich dich ja nicht fragen müssen (und auch nicht wollen) - oder?

Mir persönlich brauchst du nicht helfen. Ich habe meine Genehmigung auch mit meinen fehlenden Kenntnissen und meinem Halbwissen bekommen - vielen Dank.
masterTHief hat geschrieben: Ich würde auch keine „netten“, sondern zutreffende Paragraphen anführen.
Das wäre wünschenswert!!
masterTHief hat geschrieben: Womit ich nicht ausschließe, auch Dir bei Bedarf zu helfen zu können, jedenfalls wäre in Deinem Fall ein Stundensatz von € 100,- netto zu akzeptieren.
Rat in Rechtsfragen hole Dir (Euch) bitte bei Rechtsanwalt Dr. Robert Selk, München. Der ist unbestritten kompetent, wenn ich das als Laie so sagen darf, der Stundensatz wird jedoch höher anzusetzen sein.
Wie schon gesagt, ich persönlich benötige keine, auch wenn der günstige Stundensatz von 100,-- € netto verlockend ist. Vielleicht habe ich ja mal Bedarf und komme darauf zurück (ich hoffe du stehst dann noch zu deinem Angebot).
masterTHief hat geschrieben:Sollte ich nach Rücksprache mit ihm einmal bei Herrn Dr. Sommer einen konkreten und gezielten Antrag auf Grabungsgenehmigung stellen wollen, wird uns bestimmt nicht dessen Erledigung einer Anfrage erreichen. Ich würde mir dann durchaus Hoffnung auf eine irgendwie (wenngleich unter Auflagen) geartete Genehmigung machen.
Heißt das übersetzt, dass du selber keine hast?
masterTHief hat geschrieben:Für Dich weiterhin keine Hilfe darstellend und in der Hoffnung, daß „Sie da bei DIGS geholfen werden“ und mich bitte nicht mehr persönlich einbeziehen wollen, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen

masterTHief
Ich werden versuchen in Zukunft deinen Ansprüchen Genüge zu tun und dich in nicht mehr zu belästigen (ich hoffe in gegenseitigem Einvernehmen)!

Gruß und trotzdem vielen Dank für den fachlichen Teil deines Beitrages
Loenne