Wie kann ich mein Sondeln in BW legalisieren bzw......

Moderator:vtmue

Söndli

Beitrag von Söndli » 17.02.2006 12:41

Hallöle daniel,

Dein Zitat:
Natürlich gibt es auch Auflagen seitens des Archis,mit denen man als Normalsondler allerdings recht gut leben kann.


Wie müssen wir das verstehen????

Was heist Normalsondler?!

Heist das dass man sondeln darf in Ba. Wü. ????

Wäre toll wenn Du das mal näher erklären könntest, auch gerne als PN :D

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Daniel
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Beitrag von Daniel » 17.02.2006 15:15

Söndli hat geschrieben:Hallöle daniel,
Dein Zitat:
Natürlich gibt es auch Auflagen seitens des Archis,mit denen man als Normalsondler allerdings recht gut leben kann.
Wie müssen wir das verstehen????
Was heist Normalsondler?!
Heist das dass man sondeln darf in Ba. Wü. ????
Die Auflagen,die,in dem Fall ich,bekommen habe,habe ich ja beschrieben.
Und da halte ich mich halt daran.
Unter "Normalsondler" verstehe ich einen geschichtsinteressierten Menschen,der nicht auf bekannten BD´s etc. sucht,sondern sich mit gestörten Bodenschichten wie Äcker,Felder usw. zufrieden gibt.
Zur Suche selbst.
Es gibt leider keine offizielle Genehmigung und da sollte man sich bewußt sein,daß die Suche in BW momental leider "illegal" ist!
Das Höchste der Gefühle ist wohl eine Duldung auf Vertrauensbasis durch den Archi,der dann allerdings auch nicht nach den Vorschriften handelt.
Es gibt auf jeden Fall Archis die nicht stur nach der alten Schiene fahren und dankbar für die Mithilfe sind.
Das Problem dürfte wohl sein,diese Archis zu finden.
Ich wurde damals auf Empfehlung eines Mitarbeiters des LDA´s beim Archi vorstellig.
Angerufen,persönliches Gespräch vereinbart,hingegangen und erstaunt festgestellt,das der Archi auch über mich Erkundigungen bei dem Angestellten des LDA´s eingeholt hatte. :lol:
Habe auf jeden Fall gleich mit offenen Karten gespielt und gesagt,daß ich mit der Sonde unterwegs bin und meine Mithilfe angeboten.
Hätte theoretisch genausogut mit einer Anzeige für mich enden können,da ich auch nicht wußte,wie er reagiert wenn ein Sondler kommt.
Ist also reine Glückssache.
Das Risiko bin ich allerdings bewußt eingegangen!
Ganz oder gar nicht! :wink:
Allerdings haben die Vorgänge um Weihnachten in Dresden,auch in den Augen einiger Archis,der ganzen Vertrauensbildung und Annäherung zwischen Archis und Sondlern einen Bärendienst erwiesen!
Deshalb werde ich zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht näher auf irgendwelche Landkreise etc. eingehen,da die Archis im allgemeinen nicht so häufig vorhanden sind und ich den guten Mann nicht in Schwierigkeiten bringen möchte.
Ich hoffe,ihr könnt diese Entscheidung verstehen. :wink:

Gruß Daniel

Söndli

Beitrag von Söndli » 17.02.2006 15:48

@ daniel,

Danke das Du Dir die zeit genommen hast dies ausführlich zu erklären :D

Da ich gebürtige Schwäbin bin und in den kommenden Jahren (1-2) wieder in meine Heimat ziehen möchte sind mir Infos in dieser Richtung gerne willkommen :D

Danke Dir für Deine Mühe :D :wink:

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.

Beitrag von pituli » 13.03.2006 08:37

Hallo,

in den Satzungen des Denkmalamtes BW heißt es aber auch, ich zitiere :

Maßnahmen an einem Kulturdenkmal, die in die Substanz eingreifen oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen können, bedürfen daher der vorherigen Genehmigung durch die zuständigen Denkmalschutzbehörden.
Bei Kulturdenkmalen von besonderer Bedeutung gilt dies auch für bauliche Maßnahmen in der Umgebung eines Denkmals. Die Genehmigung ist bei der örtlich zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen.

Ganz so aussichtlos dürfte es nicht sein.

hoffen wir das Beste liebe Leser

Pituli

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Daniel
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Beitrag von Daniel » 13.03.2006 10:06

Laut einigen Archis gäbe es in den nächsten Jahren irgendwelche Änderungen,wie z.B. Änderung in der Personalstruktur usw. beim LDA in BW.
Inwiefern sich dies zukünftig auf eine möglicherweise legalisierte Sucherei auswirken könnte,entzog sich allerdings auch deren Kenntniss. :shock:
Da heißt es halt,erst mal abwarten,was die Zeit so bringt.
Schlimmer kann´s ja auch nicht mehr kommen! :roll:
Die Hoffnung stirbt zuletzt! :D

Gruß Daniel

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Hallo Daniel,

Beitrag von StefanGlabisch/Entetrente » 13.03.2006 19:32

:D Hallo Daniel,
Umso mehr Erfolge Sondengänger UND Archäologen in anderen Bundesländern haben, desto schneller wird sich BW ebenfalls heranmachen
eine praktikable Lösung bei sich zu erstellen.
Es kommt. Nur wann ist die Frage.
Ich schätze jetzt mal vorsichtig: Innerhalb der nächsten 5 Jahre wird es bereits mehrere genehmigte Sondengänger in BW geben.
Ähnlich Schleswig-Holtstein wird man sie ausbilden und zertifizieren.
Ihr müßt euch nur trauen euch dann zu melden.

Besten Gruß

Stefan
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Beitrag von Daniel » 13.03.2006 20:05

Ich hab mal was läuten hören von etwa 3 Jahren und als Bedingung eine Art Sondengänger Führerschein.
Man darf also hoffen,daß wir es auch noch erleben werden. :D

Gruß Daniel

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Ja, ich denke,

Beitrag von StefanGlabisch/Entetrente » 13.03.2006 20:37

:D Ja,
ich denke, daß kommt hin.
Sind erstmal die Vorteile erkannt die wir mitbringen (( Fast) kostenfreie
Helfer / effektivere Suche bis tief in die Ackerschicht ) ist kein Halten mehr.
Zudem werden wir die in die Jahre gekommenen Ehrenamtlichen ersetzen
müssen.
Es wird. Nur Geduld :wink:
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Walter Franke
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Beitrag von Walter Franke » 20.03.2006 01:15

Daniel hat geschrieben:

Allerdings haben die Vorgänge um Weihnachten in Dresden,auch in den Augen einiger Archis,der ganzen Vertrauensbildung und Annäherung zwischen Archis und Sondlern einen Bärendienst erwiesen!
Deshalb werde ich zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht näher auf irgendwelche Landkreise etc. eingehen,da die Archis im allgemeinen nicht so häufig vorhanden sind und ich den guten Mann nicht in Schwierigkeiten bringen möchte.
Ich hoffe,ihr könnt diese Entscheidung verstehen. :wink:

Gruß Daniel
Habe ich da etwas falsch verstanden? Laut Presseerklärung des LfDSN hatte die betreffende Person doch gar keine Genehmigung. Was hat also eine Hausdurchsuchung bei einem Raubgräber mit einer eventuellen Genehmigung in BW zu tun???

...übrigens, ich würde in BW keine 5 Jahre warten ob sich eventuell dort mal etwas ändert in der Genehmigungspraxis, sondern die Behörde vor dem Verwaltungsgericht verklagen, das dauert höchstens 2 Jahre.

Viele Grüße

Walter

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Beitrag von Ruebezahl » 20.03.2006 07:50

Walter Franke hat geschrieben: Laut Presseerklärung des LfDSN hatte die betreffende Person doch gar keine Genehmigung. Was hat also eine Hausdurchsuchung bei einem Raubgräber ....
Hallo Walter,
es geht zwar nur um die Wortwahl, aber ich bin nicht damit einverstanden einen ungenehmigten Sucher als Raubgräber zu bezeichnen.
Dieser Begriff sollte der ganz speziellen „Sorte“ vorbehalten sein.
Viele Grüße
Carsten

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Beitrag von Walter Franke » 21.03.2006 23:05

Hallo Rübezahl,

ein Sucher, der illegal sucht und seine Funde nicht meldet verstößt gegen das DSchG und wird landläufig als Raubgräber bezeichnet. Beachte bitte, dass der "ungenehmigte" Sucher, wie Du es formuliert hast, ja nicht nur sucht, sondern auch findet und diese Funde entgegen den gesetzlichen Bestimmungen nicht meldet.

Ich stimme mit Dir dahingehend überein, einen Sucher, der nur illegal sucht NICHT als Raubgräber zu bezeichnen, aber spätestens dann, wenn er einen archäologischen Bodenfund entdeckt, den er für sich behält, ist er in meinen Augen ein Raubgräber.

Offiziell heißt das Nachforschung nach archäologischen Bodendenkmälern ohne die erforderliche Nachforschungsgenehmigung und Unterschlagung.

In 14 von 16 Bundesländern ist das eine Ordnungswidrigkeit und eine Straftat in Sachsen und Sachsen-Anhalt sind es zwei Straftatsbestände.

Wenn Du eine treffendere Bezeichnung für diese Personengruppe hast, dann halte damit nicht hinter dem Berg.


Viele Grüße

Walter

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Beitrag von Ruebezahl » 22.03.2006 07:59

Walter Franke hat geschrieben: Wenn Du eine treffendere Bezeichnung für diese Personengruppe hast, dann halte damit nicht hinter dem Berg.
Hallo Walter,
das Wort RAUB(Gräber) hat einen demagogischen Nachgeschmack, vor allem da es in dem von dir beschriebenem Zusammenhang falsch ist. Die Definition ist:
Raub ist nach deutschem Strafrecht die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache durch Gewalt gegen eine Person oder unter Androhung einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben mit der Absicht, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, § 249 Strafgesetzbuch. Es handelt sich damit entweder um ein aus Diebstahl und Körperverletzung oder um ein aus Diebstahl und Nötigung zusammengesetztes Delikt.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Raub

Ich bin deshalb dafür die Personengruppe ohne Suchgenehmigung als „Illegale“ -(Sucher) zu bezeichnen. Das trifft den rechtlichen Sachverhalt besser und kommt rein sprachlich unserem Anliegen, das Hobby zu legalisieren, näher.
(Wir können ja den Raub keinesfalls legalisieren!)

Ich wünsche mir, dass das Wort „Raubgräber“ für eine Personengruppe benutzt wird, (obwohl auch rechtlich falsch) von der wir uns deutlich distanzieren wollen und müssen.
Zwei Tatsachen sollten dafür bei dem Bezeichneten vorliegen:
- gezielte Suche auf eingetragenen BD`s und KD`s
- persönliche Bereicherung durch Fundverkauf
Viele Grüße
Carsten

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Beitrag von Walter Franke » 25.03.2006 07:13

Hallo Carsten,

ein sehr guter Vorschlag von Dir, ich denke so macht eine Unterscheidung Sinn.

Viele Grüße

Walter

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Beitrag von Daniel » 25.03.2006 09:47

@Carsten
Dem gibt´s nicht´s hinzu zufügen. :lol:

Gruß Daniel

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Beitrag von Daniel » 06.04.2006 17:43

Langsam macht es mich doch etwas stutzig. :roll:
Seit meinen Aktivitäten hier bei DIGS,bekomme ich von meinem Archi nicht einmal mehr Antworten auf Fundmeldungen oder persönliche Anfragen.
Sehr merkwürdig!
(Oder ist da was im Busch! :shock: )

Gefrustete Grüße von Daniel.

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