Die Guten mit ins Boot nehmen
- StefanGlabisch/Entetrente
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Vermittler nur für faire Archäologen und meldewillige Sondengänger.
Ja,
Prof. Schallmeyer hat vernünftige Ansichten, die er in Hessen auch konsequent umsetzt. Der Erfolg gibt im recht. Die Sondengänger die in Hessen mit ins Boot der Archäologie genommen werden, sind ebenso wie die herkömmlichen Feldbegeher ehrenamtlich anerkannt.
Der richtigere Weg im gegensatz zu NRW.
Prof. Schallmeyer hat vernünftige Ansichten, die er in Hessen auch konsequent umsetzt. Der Erfolg gibt im recht. Die Sondengänger die in Hessen mit ins Boot der Archäologie genommen werden, sind ebenso wie die herkömmlichen Feldbegeher ehrenamtlich anerkannt.
Der richtigere Weg im gegensatz zu NRW.
Gruß
Jörg
Jörg
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- StefanGlabisch/Entetrente
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Hallo Walter,
sicher haben wir NFG.
Was Jörg meint ist : In Hessen ist man somit automatisch Ehrenamtler.
Bei uns versucht man das (größtenteils) zu trennen. Entweder NFG ODER Ehrenamtler.
Wobei es aber auch schon wieder die Überlegung gibt > Ehrenamtler sollen ihre Funde alle dem Amt abgeben.....
Was nicht überall ist....
So ganz sind wir hier noch nicht klar.
sicher haben wir NFG.
Was Jörg meint ist : In Hessen ist man somit automatisch Ehrenamtler.
Bei uns versucht man das (größtenteils) zu trennen. Entweder NFG ODER Ehrenamtler.
Wobei es aber auch schon wieder die Überlegung gibt > Ehrenamtler sollen ihre Funde alle dem Amt abgeben.....
Was nicht überall ist....
So ganz sind wir hier noch nicht klar.
Vermittler nur für faire Archäologen und meldewillige Sondengänger.
- masterTHief
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Das Boot, das sich als Galeere herausstellt
Entetrente schrieb u. a.:
"Wobei es aber auch schon wieder die Überlegung gibt > Ehrenamtler sollen ihre Funde alle dem Amt abgeben..... "
Das ist ziemlich häufig die gängige Praxis.
Manche Verträge mit Grabungshelfern sehen neben den Haftungsfragen unter anderem auch lapidar den Passus vor, daß der Grabungshelfer dem Grabungsveranstalter die Rchte aus § 984 BGB abtritt.
Was das heißt, wird dann allerdings nicht näher erläutert.
Es geht darum, den Sondengänger personell mit seinem Know-How einzubinden.
Dann sollte das Boot sich nicht als das schon seit der Antikebekannte herausstellen, in dem einer vorne den Takt trommelt und die anderen... !
Die Dinger hießen Galeeren.
Prof. SchallmeyersAnsichten sind gut gemeint, aber eben nicht unbedingt gut.
Das niedlich genannte "kleine" Schatzregal bleibt trotz Abliefer-Anreiz de facto gegenüber der Regelung des BGB eine Enteignung.
Ob klitzekleines oder riesengroßes Schatzregal, der Grundstückseigner glotzt in jedem Falle in die Röhre.
Die Problematik des Schatzregales als denkmalschützendes Paradox hat Schallmeyer jedoch herausgestellt.
Gruß
masterTHief
"Wobei es aber auch schon wieder die Überlegung gibt > Ehrenamtler sollen ihre Funde alle dem Amt abgeben..... "
Das ist ziemlich häufig die gängige Praxis.
Manche Verträge mit Grabungshelfern sehen neben den Haftungsfragen unter anderem auch lapidar den Passus vor, daß der Grabungshelfer dem Grabungsveranstalter die Rchte aus § 984 BGB abtritt.
Was das heißt, wird dann allerdings nicht näher erläutert.
Es geht darum, den Sondengänger personell mit seinem Know-How einzubinden.
Dann sollte das Boot sich nicht als das schon seit der Antikebekannte herausstellen, in dem einer vorne den Takt trommelt und die anderen... !
Die Dinger hießen Galeeren.
Prof. SchallmeyersAnsichten sind gut gemeint, aber eben nicht unbedingt gut.
Das niedlich genannte "kleine" Schatzregal bleibt trotz Abliefer-Anreiz de facto gegenüber der Regelung des BGB eine Enteignung.
Ob klitzekleines oder riesengroßes Schatzregal, der Grundstückseigner glotzt in jedem Falle in die Röhre.
Die Problematik des Schatzregales als denkmalschützendes Paradox hat Schallmeyer jedoch herausgestellt.
Gruß
masterTHief
masterTHief TreasureHunt management consulting, Planegg, Ihr Partner bei der Schatzsuche - nur echt mit "TH"
Re: Das Boot, das sich als Galeere herausstellt
Aber das ist doch schon mal was. Wobei Prof. Schallmeyer soweit mir bekannt aus BW kommt.masterTHief hat geschrieben: Die Problematik des Schatzregales als denkmalschützendes Paradox hat Schallmeyer jedoch herausgestellt.
Gruß
Jörg
Jörg
- masterTHief
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Mercedes, Porsche und meine Super-Frau kommen auch aus BW.
Selbst der derzeitige Deutsche Fußball-Meister.
Aber NRW und Gelsenkirchen sind auch nicht so ohne - jedenfalls ohne Schatzregal.
Gruß
masterTHief
Selbst der derzeitige Deutsche Fußball-Meister.
Aber NRW und Gelsenkirchen sind auch nicht so ohne - jedenfalls ohne Schatzregal.
Gruß
masterTHief
masterTHief TreasureHunt management consulting, Planegg, Ihr Partner bei der Schatzsuche - nur echt mit "TH"
Hallo Stefan, hallo zusammen,
in NRW gibt es den besagten Passus wie MT es erwähnt, daß alle
gemachten Funde eines EM´s automatisch den RAB (Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege) in Besitz übergehen.
Jedoch wird dieses unterschiedlich praktiziert, d.h. wenn ein EM einen weniger archäologisch bedeutsamen Fund macht (das sind viele!) kann er diesen Fund gerne mitnehmen oder seinem örtlichen Heimatverein oder ansässige Heimatmuseen überlassen.
In jedem Fall bleibt am Ende die oben erwähnte Behörde immer noch Eigentümer des Fundes.
Grüße
in NRW gibt es den besagten Passus wie MT es erwähnt, daß alle
gemachten Funde eines EM´s automatisch den RAB (Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege) in Besitz übergehen.
Jedoch wird dieses unterschiedlich praktiziert, d.h. wenn ein EM einen weniger archäologisch bedeutsamen Fund macht (das sind viele!) kann er diesen Fund gerne mitnehmen oder seinem örtlichen Heimatverein oder ansässige Heimatmuseen überlassen.
In jedem Fall bleibt am Ende die oben erwähnte Behörde immer noch Eigentümer des Fundes.
Grüße
SkypeME: gladiator30plus
- masterTHief
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Hallo Gladiator,
ich kann mir vorstellen, daß es auch ohne diese Regelung möglich sein müßte, Sondengänger ohne den Status des ehrenamtlichen Mitarbeiters in die Grabungsvorhaben einzubeziehen (ins Boot zu nehmen).
Viele würden Funde geringfügigen materiellen Wertes genauso der Denkmalbehörde bzw. dem Grabungsveranstalter unentgeltlich überlassen oder eben behalten können wie in Deinem Beispiel.
Jedenfalls wäre der Sondengänger unter zudem noch fachlicher „Aufsicht“ und würde nicht wissenschaftlich schädlich und anonym im „Untergrund“ tätig.
Das müßte den Denkmalschützern eine Überlegung zur Annäherung wert sein.
Bedenklich ist und bleibt jedoch trotzdem in beiden Fällen, was dann in Ländern ohne Schatzregal - wie NRW - mit dem (Mit-)Eigentumsanteil es Grundstückseigners ist.
Dessen (Mit-)Eigentumsanteil kann auch ein ehrenamtliche Mitarbeiter als Entdecker dem Grabungsveranstalter und –Verantwortlichen nicht übertragen, dieser gleichwohl auch nicht dem ehrenamtlichen Mitarbeiter.
Aber auch dies ließe sich einvernehmlich regeln.
Einvernehmlich geht vieles, wenn die Beteiligten guten Willens sind.
Unabhängig vom Gegenstandswert und dem Eigentumserwerb würde auf alle Fälle die Fundsituation und der Fundzusammenhang wissenschaftlich ungestört erhalten.
Gerade darauf legen die Denkmalschützer doch gesteigerten Wert.
Gruß
masterTHief
ich kann mir vorstellen, daß es auch ohne diese Regelung möglich sein müßte, Sondengänger ohne den Status des ehrenamtlichen Mitarbeiters in die Grabungsvorhaben einzubeziehen (ins Boot zu nehmen).
Viele würden Funde geringfügigen materiellen Wertes genauso der Denkmalbehörde bzw. dem Grabungsveranstalter unentgeltlich überlassen oder eben behalten können wie in Deinem Beispiel.
Jedenfalls wäre der Sondengänger unter zudem noch fachlicher „Aufsicht“ und würde nicht wissenschaftlich schädlich und anonym im „Untergrund“ tätig.
Das müßte den Denkmalschützern eine Überlegung zur Annäherung wert sein.
Bedenklich ist und bleibt jedoch trotzdem in beiden Fällen, was dann in Ländern ohne Schatzregal - wie NRW - mit dem (Mit-)Eigentumsanteil es Grundstückseigners ist.
Dessen (Mit-)Eigentumsanteil kann auch ein ehrenamtliche Mitarbeiter als Entdecker dem Grabungsveranstalter und –Verantwortlichen nicht übertragen, dieser gleichwohl auch nicht dem ehrenamtlichen Mitarbeiter.
Aber auch dies ließe sich einvernehmlich regeln.
Einvernehmlich geht vieles, wenn die Beteiligten guten Willens sind.
Unabhängig vom Gegenstandswert und dem Eigentumserwerb würde auf alle Fälle die Fundsituation und der Fundzusammenhang wissenschaftlich ungestört erhalten.
Gerade darauf legen die Denkmalschützer doch gesteigerten Wert.
Gruß
masterTHief
masterTHief TreasureHunt management consulting, Planegg, Ihr Partner bei der Schatzsuche - nur echt mit "TH"
Hallo masterTHief,
bei einer genehmigungspflichtigen Grabung durch das Amt muss der Eigentümer des Grundstückes aufgeklärt werden, daß Ihm im Falle eines Fundes die Hälfte als Anteil obliegt.
Ob dieses gängige Praxis ist, entzieht sich meiner Kentniss!
Was aber gängige Praxis ist, ist das ein Ehrenamtliche(r) oder ein genehmigter Sondler nicht nach dem Miteigentümer des Fundes gefragt wird.
Obwohl bei der erstgenannten Gruppe der (halbe) Fund automatisch dem Amt in Besitz übergeht!
Auch wird die Unkentniss der Grundstückseigentümer, m.E. gerne in Betracht gezogen.
Welcher Landwirt z.b. bleibt bei einer Grabung, die mal nicht selten 4 Wochen betragen kann, tagtäglich kontrollierend dabei!?
Ich möchte gerne wissen wieviel Museeumsstücke bei einer Ausstellung eine gerechte §984 Regelung unterzogen worden sind.
Deine Aussage: "Einvernehmlich geht vieles, wenn die Beteiligten guten Willens sind" bezüglich einer Zusammenarbeit von Nicht-EM´s, trifft die momentane Laune genau richtig und daran müssen alle, die noch sowas wie Weitsicht entwickeln können, arbeiten und fordern.
Grüße
bei einer genehmigungspflichtigen Grabung durch das Amt muss der Eigentümer des Grundstückes aufgeklärt werden, daß Ihm im Falle eines Fundes die Hälfte als Anteil obliegt.
Ob dieses gängige Praxis ist, entzieht sich meiner Kentniss!
Was aber gängige Praxis ist, ist das ein Ehrenamtliche(r) oder ein genehmigter Sondler nicht nach dem Miteigentümer des Fundes gefragt wird.
Obwohl bei der erstgenannten Gruppe der (halbe) Fund automatisch dem Amt in Besitz übergeht!
Auch wird die Unkentniss der Grundstückseigentümer, m.E. gerne in Betracht gezogen.
Welcher Landwirt z.b. bleibt bei einer Grabung, die mal nicht selten 4 Wochen betragen kann, tagtäglich kontrollierend dabei!?
Ich möchte gerne wissen wieviel Museeumsstücke bei einer Ausstellung eine gerechte §984 Regelung unterzogen worden sind.
Deine Aussage: "Einvernehmlich geht vieles, wenn die Beteiligten guten Willens sind" bezüglich einer Zusammenarbeit von Nicht-EM´s, trifft die momentane Laune genau richtig und daran müssen alle, die noch sowas wie Weitsicht entwickeln können, arbeiten und fordern.
Grüße
SkypeME: gladiator30plus
Re: Das Boot, das sich als Galeere herausstellt
Hallo Gladiator,
Ich habe hier Bezüglich der Regelungen in NRW Verständnisschwierigkeiten.
Das ist auch hier nicht das Thema.
Momentan entnehme ich der Diskussion, dass generell alle Funde durch EM´s in NRW, also auch die durch eigenen Initiative aufgefundenen Fundstück, wie z.B. Lesefunde, in abgegeben werden und automatisch in den Besitz des landes übergehen.
Sollte dies so sein, d.h. dass die EM´s keinerlei eigene Sammlungen zu Hause haben, finde die in NRW bestehende Praxis für äußerst bemerkenswert.
Diese vollständige uneigennützige Tätigkeit findet man ansonsten nur noch bei caritativen Einrichtungen.
Ich habe hier Bezüglich der Regelungen in NRW Verständnisschwierigkeiten.
dies ist für mich eine Selbstverständlichkeit. Bin ich als Grabungshelfer bei einer offiziellen Grabung tätig, so steht das Recht an den Funden selbstverständlich dem Grabungsveranstalter sprich dem Land zu.masterTHief hat geschrieben: Manche Verträge mit Grabungshelfern sehen neben den Haftungsfragen unter anderem auch lapidar den Passus vor, daß der Grabungshelfer dem Grabungsveranstalter die Rchte aus § 984 BGB abtritt.
Das ist auch hier nicht das Thema.
Momentan entnehme ich der Diskussion, dass generell alle Funde durch EM´s in NRW, also auch die durch eigenen Initiative aufgefundenen Fundstück, wie z.B. Lesefunde, in abgegeben werden und automatisch in den Besitz des landes übergehen.
Sollte dies so sein, d.h. dass die EM´s keinerlei eigene Sammlungen zu Hause haben, finde die in NRW bestehende Praxis für äußerst bemerkenswert.
Diese vollständige uneigennützige Tätigkeit findet man ansonsten nur noch bei caritativen Einrichtungen.
Gruß
Jörg
Jörg
Grüße Dich Lojoer,
für mich ist es auch eine Selbstverständlichkeit, daß meine Funde bei einer Feldbegehung nicht mir gehören sondern der Öffentlichkeit.
Durch mein Mitwirken bei einer Grabung durch das Amt, habe ich genauso keinen Anspruch.
Das sich Ehrenamtliche, genehmigte Sondler oder Archäologen eine Sammlung halten, kann ich gut verstehen und habe überhaupt keinerlei Probleme damit.
Warum auch, gehe ich doch davon aus das diese zuvor wissenschaftlich ausgewertet wurden sind.
Der Unterschied in NRW zwischen einen genehmigten Sondler und einen Ehrenamtlichen besteht darin, daß der genehmigte Sondler seine gemachten Funde, nach einer Fundmeldung und wissenschaftlichen Auswertung zurück bekommt und in sein Eigentum übergeht, nachdem er sich mit dem Miteigentümer geeinigt hat.
Grüße
für mich ist es auch eine Selbstverständlichkeit, daß meine Funde bei einer Feldbegehung nicht mir gehören sondern der Öffentlichkeit.
Durch mein Mitwirken bei einer Grabung durch das Amt, habe ich genauso keinen Anspruch.
Das sich Ehrenamtliche, genehmigte Sondler oder Archäologen eine Sammlung halten, kann ich gut verstehen und habe überhaupt keinerlei Probleme damit.
Warum auch, gehe ich doch davon aus das diese zuvor wissenschaftlich ausgewertet wurden sind.
Der Unterschied in NRW zwischen einen genehmigten Sondler und einen Ehrenamtlichen besteht darin, daß der genehmigte Sondler seine gemachten Funde, nach einer Fundmeldung und wissenschaftlichen Auswertung zurück bekommt und in sein Eigentum übergeht, nachdem er sich mit dem Miteigentümer geeinigt hat.
Grüße
SkypeME: gladiator30plus
Hi Gladiator,
ich habe es so aufgefasst und offenbar doch richtig verstanden. Als nicht ehrenamtlicher Sondengänger zahlt man seine 50.- € und erhält hierfür in NRW eine Schatzsuchergenehmigung für ein bestimmtes Gebiet. Dann darf man nach der wissenschaftlichen Auswertung die Funde behalten. Man kauft sich also eine Claim zur Ausbeutung. Ist auch eine Art von Antikenvermarktung.
Übrigens Deine Einstellung zu Deiner Arbeit ehrt Dich
Gruß Jörg
ich habe es so aufgefasst und offenbar doch richtig verstanden. Als nicht ehrenamtlicher Sondengänger zahlt man seine 50.- € und erhält hierfür in NRW eine Schatzsuchergenehmigung für ein bestimmtes Gebiet. Dann darf man nach der wissenschaftlichen Auswertung die Funde behalten. Man kauft sich also eine Claim zur Ausbeutung. Ist auch eine Art von Antikenvermarktung.
Übrigens Deine Einstellung zu Deiner Arbeit ehrt Dich
Gruß Jörg
Gruß
Jörg
Jörg
- StefanGlabisch/Entetrente
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- Registriert:16.10.2005 13:31
- Wohnort:Düsseldorf
Lojoer hat geschrieben: Man kauft sich also eine Claim zur Ausbeutung. Ist auch eine Art von Antikenvermarktung.
Kann man so sehen.
Zumindest läuft man Gefahr das es Einige SO sehen.
Bzw. sich sagen: Jetzt habe ich pro Gemeinde Summe x bezahlt > die muss ich wieder rausholen (nach Abzug von Spritgeld....)
Vermittler nur für faire Archäologen und meldewillige Sondengänger.