Streit um Helm-Auktion
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Vermittler nur für faire Archäologen und meldewillige Sondengänger.
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Dazu...
Vermittler nur für faire Archäologen und meldewillige Sondengänger.
Mit dieser Auktion zeigt der Hobbyarchäologe m.E. doch seine wahre Gesinnung. Hier steht wohl nicht das geschichtliche und regionale Interesse im Vordergrund, sondern hier zählen klar finanzielle Aspekte. Seine Ausreden nehme ich ihm nicht ab. Statt sicherzustellen, dass dieses scheinbar einzigartige Fundstück im richtigen Umfeld der Bevölkerung gezeigt werden kann, wird es wohl in einer Privatsammlung eines finanzkräftigen Sammlers landen und der Öffentlichkeit damit entzogen.
Für mich ist dies ein Musterbeispiel dafür, wie schwach das Denkmalschutzgesetz in Bayern ist und deshalb umgehend einer Änderung bedarf. Ich hoffe, dass damit kein Werbeeffekt für diese Art des Sondengehens erzeugt wurde.
Nur gut, dass er kein ehrenamtlicher Mitarbeiter vom BLfD ist, diese Vorgehensweise ist m.E. nicht mit der ehrenamtlichen Tätigkeit vereinbar. Hätte sonst die vielen ehrenamtlichen Mitarbeiter in Schutz nehmen müssen.
Soweit meine Meinung zu dieser Thematik.
Gruß Tom
Für mich ist dies ein Musterbeispiel dafür, wie schwach das Denkmalschutzgesetz in Bayern ist und deshalb umgehend einer Änderung bedarf. Ich hoffe, dass damit kein Werbeeffekt für diese Art des Sondengehens erzeugt wurde.
Nur gut, dass er kein ehrenamtlicher Mitarbeiter vom BLfD ist, diese Vorgehensweise ist m.E. nicht mit der ehrenamtlichen Tätigkeit vereinbar. Hätte sonst die vielen ehrenamtlichen Mitarbeiter in Schutz nehmen müssen.
Soweit meine Meinung zu dieser Thematik.
Gruß Tom
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Hi ich muss Euch voll zustimmen.
Funde die regional von bedeutung sind gehören auch in der betreffendn Region dem Publikum präsentiert.
Auch wenn man sich nicht von dem Fundstück emotional trennen kann, so sollte doch die Dauerleihgabe in einem regionalen Museum selbstverständlich sein.
Ich halte den Verkauf von Fundstücken generell moralisch nicht für vertretbar.
Wer so etwas macht fördert die Einführung eines bundesweiten Schatzregals.
Mich würde mal interessiern, ob im vorliegenden Fall 50% an den Grundstückseigentümer abgeführt werden.
Gruß Jörg
Funde die regional von bedeutung sind gehören auch in der betreffendn Region dem Publikum präsentiert.
Auch wenn man sich nicht von dem Fundstück emotional trennen kann, so sollte doch die Dauerleihgabe in einem regionalen Museum selbstverständlich sein.
Ich halte den Verkauf von Fundstücken generell moralisch nicht für vertretbar.
Wer so etwas macht fördert die Einführung eines bundesweiten Schatzregals.
Mich würde mal interessiern, ob im vorliegenden Fall 50% an den Grundstückseigentümer abgeführt werden.
Gruß Jörg
Gruß
Jörg
Jörg
Also ich habe da eine andere Meinung bzw. möchte nicht voreilig urteilen.
Wir hatten mal hier intern eine Diskussion, was wäre wenn dieser Mann in so argen finanziellen Nöten gekommen ist, daß er nun Geld bräuchte?
Gibt es dafür eine Rechtfertigung? Ja, natürlich.
Also wenn ich NUR auf den Verkauf von Funden aus bin, dann würde ich meinen Fund nicht melden, keine Leihgabe in Erwägung ziehen, geschweige denn diesen Fund dem Landesamt für Fundzeichnungen zur Verfügung stellen!?
Passt das einseitig dargestellte Bild dieses Mannes überhaupt für diese/Eure Verurteilung?
Hmm, ich denke nicht.
Was hat das Landesamt denn alles falsch gemacht?
In NRW gibt es zumindest eine Regelung das bei bedeutenden Funden das RMB/RLMB das Vorverkaufrecht hat!
Dieser Artikel ist mir leider zu einseitig geschrieben, daß ich hier eine Aussage machen kann.
Grüße und sonniges WE
franky
Wir hatten mal hier intern eine Diskussion, was wäre wenn dieser Mann in so argen finanziellen Nöten gekommen ist, daß er nun Geld bräuchte?
Gibt es dafür eine Rechtfertigung? Ja, natürlich.
Also wenn ich NUR auf den Verkauf von Funden aus bin, dann würde ich meinen Fund nicht melden, keine Leihgabe in Erwägung ziehen, geschweige denn diesen Fund dem Landesamt für Fundzeichnungen zur Verfügung stellen!?
Passt das einseitig dargestellte Bild dieses Mannes überhaupt für diese/Eure Verurteilung?
Hmm, ich denke nicht.
Was hat das Landesamt denn alles falsch gemacht?
In NRW gibt es zumindest eine Regelung das bei bedeutenden Funden das RMB/RLMB das Vorverkaufrecht hat!
Dieser Artikel ist mir leider zu einseitig geschrieben, daß ich hier eine Aussage machen kann.
Grüße und sonniges WE
franky
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Hallo Franky,
in gewisser Weise hast du Recht.
Er hat gemeldet. Das war gut !
Er hat sogar dem Amt den Fund zuerst angeboten. Das war auch gut !
Das Amt hat leider versäumt die ja schon bekannte Stelle von vertrauenswürdigen Sondengängern absuchen zu lassen.
Das ist ein Amts-Fehler.
Jetzt wird aber die Notbremse gezogen und versucht "über Nacht" dieses
Kulturgut dadurch zu sichern das man es in die Liste der Bodendenkmäler einträgt. Für den künftigen Besitzer bedeutet dies gewisse Einschränkungen (was den Preis drückt).
Enden wird es vermutlich so: Es ist ein schöner Fall um das Schatzregal vorwärts zu treiben. Fast jeder wird so geneigt sein seine Zustimmung dazu zu nicken.
Ich möchte es nicht beschreien aber bei den demnächst ausgegebenen
Suchgenehmigungen wird vermutlich eine Verzichtserklärung für wissenschaftlich herausragende Funde Standard werden.
in gewisser Weise hast du Recht.
Er hat gemeldet. Das war gut !
Er hat sogar dem Amt den Fund zuerst angeboten. Das war auch gut !
Das Amt hat leider versäumt die ja schon bekannte Stelle von vertrauenswürdigen Sondengängern absuchen zu lassen.
Das ist ein Amts-Fehler.
Jetzt wird aber die Notbremse gezogen und versucht "über Nacht" dieses
Kulturgut dadurch zu sichern das man es in die Liste der Bodendenkmäler einträgt. Für den künftigen Besitzer bedeutet dies gewisse Einschränkungen (was den Preis drückt).
Enden wird es vermutlich so: Es ist ein schöner Fall um das Schatzregal vorwärts zu treiben. Fast jeder wird so geneigt sein seine Zustimmung dazu zu nicken.
Ich möchte es nicht beschreien aber bei den demnächst ausgegebenen
Suchgenehmigungen wird vermutlich eine Verzichtserklärung für wissenschaftlich herausragende Funde Standard werden.
Vermittler nur für faire Archäologen und meldewillige Sondengänger.