Außer Spesen > Nix gewesen !

Der Titel besagt eigentlich schon alles.

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Archaeos
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Beitrag von Archaeos » 07.09.2006 20:02

masterTHief hat geschrieben: Aber Hallo, Archaeos,

bitte nicht Zitat aus Kontext entwurzeln.
Ich habe meinen „Zufallsfund“ von den Funden abgegrenzt, die durch gezielte Recherche vorausgesehen werden konnten.
Dies so, wenn „mein“ Nibelungenschatz an der von mir aufgrund Recherche (vorausgesehenen) Platz gefunden würde.
Ob "Dein" Nibelungenschatz oder irgendeiner von zehntausenden von Schätzen aus Schatzlegenden. Suche ist Suche und Recherche ist Recherche. Eine konkrete Zielsetzung, die einen Schatz zu finden, gibt es dabei immer :!: Darauf kommt es an. NB: Übrigens, Schatzlegenden beziehen sich oft auf BD, schon gewusst :?: :?: :?: :!:

masterTHief hat geschrieben: Für Deinen Zufallsfund gilt:
„Im Fall F. gab es eine Reihe Indizien, die das Gericht zur Überzeugung brachten, dass der Sucher gezielt nach Schätzen, Münzen und dergleichen gesucht hat. Und dies fällt eindeutig unter das Denkmalschutzgesetz.“

Und das „nicht vorhersehbare Ereignis“ in Deinem Sinne lasse bitte auch für andere Fundgegenstände dann bis zum Schrott und Sardinenbüchse gelten.
Oder willst Du sagen, daß alles, was gefunden (werden) wird vorhersehbar ist.
Das man etwas finden wird, ist vorhersehbar, aber was es sein wird doch noch lange nicht oder in jedem Fall.
Der Schatzfund von L. Fontenay wäre vielleicht noch eher einem Zufallsfund gleichzusetzen als die Himmelsscheibe. Der Mittelberg im Gegensatz zum Parkplatz von Boucq ist ein potentielles Bodendenkmal und war auch als solches bekannt ...
masterTHief hat geschrieben: Der Bundesgerichtshof-(BGH-)hat im Falle des Lübecker Baggerführes Köppsell diesem das (Mit-)Eigentum am Schatz zugesprochen, gerade weil der Fund „ein Spiel des Zufalls“ war..
Ein Spiel des Zufalls, genau das war der vom Baggerführer getätigte Schatzfund!!! Das Gericht hat hier völlig richtig geurteilt. Ein Bagger ist im Gegensatz zum Detektor, nicht ein Gerät, das ausschliesslich zum Finden von Schätzen genutzt wird. Schatzfunde mit Bagger sind in der Regel "Kollateralfunde", eine absolute Ausnahme, ein Zufall (es sei denn, Raubräber nutzen einen Bagger gezielt zum Freilegen von BD).


masterTHief hat geschrieben: Daß Detektoren ausschließlich der Prospektion dienende Geräte sind, wird niemand bestreiten, aber daß sie in den Händen von Schatzsuchern gerade deshalb auch (zwangsläufig?) zu Schatzfund-Gegenständen führen, ist ja wohl ein falscher Umkehrschluß.
Jeder Schatzsucher findet Schätze, jeder Meteoritensucher Meteoriten.
Alle finden alles mögliche und das mehr als Spiel des Zufalls als gezielt...
Quatsch, die Mehrheit aller Schatzsucher/Sondengänger versucht, den Faktor "Zufall" so weit wie möglich auszuschalten und sucht deshalb (bewussst oder unbewusst) zielgerichtet an verheissungsvollen Stellen, sprich auf BD oder in deren unmittelbaren Nähe, Örtlichkeiten also, die unsere lieben Detektorhändler aller couleur anpreisen. :evil: :evil: Allein schon der Gebrauch von Detektoren erhöht die Erfolgsquote gegenüber der Suche ohne Detektor.

masterTHief hat geschrieben: ...
Man übersehe aber nicht, das ich das Wörtchen „indiziert“ benutzt habe.
Ein Indiz für das Merkmal Bodendenkmal ist kein Beweis, also insoweit auch diesen Satz bitte mit Vorsicht behandeln.

Gruß

Rudolf
Rudolf, Du als Mann, welcher dem Juristenmilieu nahe steht, solltest am besten wissen, dass Indizienprozesse bereits zu "lebenslänglich" und zur Todesstrafe gereicht haben.
:shock: :oops: :oops:
Gruss,
André

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masterTHief
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Beitrag von masterTHief » 07.09.2006 21:05

Danke, André für Deine Mühe,

abschließend nur noch folgendes.

DEr BGH hat es (des Spiel des Zufalls) im Falle Köppsell-Baggerführer nicht auf den Bagger abgestellt sondern darauf, daß mit dem BD an dieser Stelle keiner rechnen konnte :shock: .

Wohl recht von Dir insoweit, als die Himmelsscheibe sich in einem BD befunden hat.

Daß die meisten Sondengänger sich auf BDs tummeln, ist eine Unterstellung.
Dafür mag es Indizien geben, aber was diese betrifft nur der Hinweis, daß Justizirrtümer sich eher bei Indizienprozessen einschleichen als bei sich auf Beweisen gründende Urteile.

Als dem Justizmillieu nahestehend, bin ich froh, daß Du nicht Staatsanwalt geworden bist :wink: .
Okay, vielleicht wäre aus mit doch ein guter Links-Anwalt geworden :twisted: , wie ich oft spöttisch aus dem Kreise mir bekannter Juristen zu hören bekomme.

Der Rechtssatz: Im Zweifel für den Angeklagten gilt noch immer!
Indizien sind nicht zweifelsfrei.
Die Unschuldsvermutung zugunsten des Angeklagten halte ich für eine Krücke, die nutzt ihm nichts, solange er die Unschuld nicht beweisen kann.

Übrigens, als dem Denkmalschutz-Millieu nahestehend:
Denk bitte mal über das "Denkmalschutz-Schatzregal-Paradox" nach, aber nicht hier und jetzt, hat mit dem Thema hier um Himmels(-Scheiben) Willen nichts zu tun.

Wir brauchen noch Themen für die Zukunft.

Gruß ausdem Schatzregal-Freistaat

Rudolf
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Beitrag von Loenne » 07.09.2006 23:46

Hallo Master,

natürlich gibt die Genehmigung keine Sicherheit des Meldens, sie ebnet aber die Möglichkeit es gefahrlos tun zu können. Das Schatzregal ist selbstverständlich kontraprodutiv und daher ja auch meine Minianmerkung.

Wir drehen uns immer wieder im Kreis und ich sehe z. zt. auch keinen Weg aus dieser Misere. Alles was Du aufgeführt hast, trifft ja ins Schwarze.

- kein Schatzregal: tausende sehen sich motiviert überall alles auszugraben, um damit Geld zu machen. Befunde werden zerstört und die Objekte sind dann größtenteils wertlos für die Wissenschaft. Weiterhin haben wir leere Kassen und damit die Länder kein Geld für solchen "Spielkram".

- Schatzregal: nicht mal die Objekte gelangen in die Hände der Archäologen, weil niemand etwas meldet, weil ihm alles weggenommen wird und das gegen den "gesunden Menschenverstand" und im Grunde auch gegen unseren §984 verstößt.

- allgemein zugängliche Lehrgänge für Sondengänger, um ihre "Zufallsfunde" besser einschätzen zu können, birgt die Gefahr, dass auch viele "schwarze Schafe" dann sehr viele Informatinen bekommen, um dann noch gezielter graben zu können (Folgen siehe erster Punkt). Weiterhin personell kaum zu bewältigen.

- vorgenannter Punkt in Verbindung "mit ohne Schatzregal" wäre dann der Supergau für die Wissenschaft, genauso wie "freie Suche für alle" in dieser Konstellation.

Die Wissenschaft wird sich also nur die Frage stellen (bzw. hat dies in der Vergangenheit schon getan): In welcher Kombination sind die geringsten "Verluste" zu erwarten. Eine einfache Kosten-Nutzenrechnung. Da beide Extreme nicht zu funktionieren scheinen (in Bayern klappt es nicht und in BW auch nicht) sucht man jetzt nach dem goldenen Mittelweg. Der Weg wird nur zu beschreiten sein, wenn alle Beteiligten Kompromisse eingehen werden.

Für mich PERSÖNLICH wäre die beste Regelung im Moment:
Geschulte Sondengänger mit entsprechenden Genehmigungen und auch bestimmten Auflagen (Suchgebiete, Fundmeldungen, regelmäßiger Kontak zu den Behörden usw.). Abschaffung des Schatzregals und eine faire Entschädigung des Finders UND des Grundeigentümers. Eine "Umerziehung" (durch wen auch immer) der Denkweise der Sondengänger in die Richtung, dass jeder erkennt, dass die Freunde über einen unterschlagenen Fund in keinem Verhältnis zum (evt.) wissenschaftlichen Schaden steht. Das Sondengänger verstehen, dass Archäologie ein riesiges Puzzel ist und jedes noch so scheinbar unbedeutende Stück ein Teil des Ganzen ist und dazu beiträgt, dass man irgendwann das ganze Bild sehen kann, auch wenn wir diese Aufgabe heutzutage logistisch noch gar nicht bewältigen können, da die Informationsmenge einfach zu gewaltig ist (daher auch Archive und die großen Keller).

Wenn alle etwas verantwortungsvoller mit dieser Materie umgehen würden (bzw. dieses schon immer getan hätten), dann könnten wir uns diese ganzen Gespräche hier sparen und hätten viel mehr Zeit zum Suchen.

Gruß
Loenne
Zuletzt geändert von Loenne am 10.09.2006 21:35, insgesamt 1-mal geändert.

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StefanGlabisch/Entetrente
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Genau

Beitrag von StefanGlabisch/Entetrente » 07.09.2006 23:54

Hallo Loenne,
wieder auf den Punkt meine Meinung getroffen. :wink:

Besten Gruß
Vermittler nur für faire Archäologen und meldewillige Sondengänger.

Archaeos
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Beitrag von Archaeos » 08.09.2006 14:57

Hallo Rudolf,
Dass der Baggerführer in den Genuss seines Anteils des bei Baggerarbeiten gefundenen Schatzes gekommen ist, ist normal, denn er erfüllte die Konditionen des damals noch gültigen BGB § 984. Auch in Frankreich, wo der CC § 716 Anwendung findet mit der Zusatzklausel des „puren Zufalls“ wäre der Baggerführer in den Genuss seiner Finderhälfte gekommen.
Rudolf, es kommt immer auf die Absicht an, nach was und wo man sucht. Im Fall Fontenay (Schatzfund von Boucq) versuchte die Verteidigung des Angeklagten das absichtliche Element der gesetzwidrigen Handlung in Frage zu stellen.
Die Absicht wird laut Richter Launoy durch zwei Aspekte charakterisiert:
1) Das Graben, die Sondierung oder der Gebrauch des Metalldetektors müssen eine Recherche (Nachforschung) zum Ziel haben. Diese ist offensichtlich seitens des Benutzers eines Metalldetektors. Dieser Willen besteht allerdings nicht immer in den anderen Fällen, denn das Graben kann auch durch die Notwendigkeit von Terrassierungsarbeiten (also Baggerarbeiten) notwendig sein. In letzterem Fall ist das Auffinden von Gegenständen zufällig.
2) Das Bewusstsein, dass der gesuchte Gegenstand die Vorgeschichte , die Geschichte, die Kunst oder die Archäologie interessiert. Dieses Bewusstsein hängt weitgehend von der Personalität und der Kultur des Betroffenen ab. (Berufungsgericht Rouen, 27. Juni 1967,…)

Im Fall Fontenay liegt kein Justizirrtum vor, so hart es auch klingen mag. Fontenay ist aufgrund seiner eigenen Aussagen verurteilt worden. Er erfüllte nicht nur Punkt 1) d.h. den einer Nachforschung, sondern auch Punkt 2): Er war Leser von Schatzsucherzeitschriften und musste sich, was die Natur der gesuchten Gegenstände angeht, im Klaren sein, dass es sich um Gegenstände handelt, die den Denkmalschutzgesetzen unterliegen. Weshalb musste er das wissen? Der Inhalt solcher Zeitschriften ist weitgehend geschichtlich und archäologisch wie im Urteil des Conseil de la Concurrence, 1997, …schon festgestellt wurde. Glaubst Du mir immer noch nicht? Dann schau doch die Rubriken in den gängigen Zeitschriften an: Archäologie, Geschichte, Militaria, Numismatik, Identifizierung von Bodenfunden … Was wird auf den Titelseiten dieser Magazine abgebildet? Burgen, Ruinen, Münzen, Siegel, …
Die Schutzbehauptung des im Übrigen schlecht beratenen Herr Fontenay, dass das „Hobbysondengehen ohne genaue Zielsetzung“ nicht mit einer „Suche zu archäologischen Zwecken“ gleichgesetzt werden könne, fruchtete nicht.
Auch seine weitere Schutzbehauptung vor dem Berufungsgericht in Nancy, dass das Graben keine verwerfliche Aktivität sei, weil es keine archäologische Grabung sei und sein Detektor den Gegenstand noch nicht identifiziert hat bzw. seine archäologische Natur nicht erkannt hat.
Diese letzte Schutzbehauptung war unwirksam, denn das Gericht wusste, dass sein Detektor zwischen Metallen zu unterscheiden vermochte und dass der Angeklagte wissen musste, dass der im Boden befindliche Gegenstand „wertvoll“ war. Das Berufungsgericht befand weiterhin implizit, dass das Bewusstsein der Wahrscheinlichkeit eines Gegenstandes, der die Archäologie interessiert, genügt, um das absichtliche Element des Gesetzesverstoßes zu beweisen.

Wir sind nun weit vom eigentlichen Thema abgedriftet: darf ein Straftäter nach Verbüßung seiner Strafe Profit daraus ziehen? H. W., Finder Himmelsscheibe, beabsichtigt ein Buch diesbezüglich zu veröffentlichen. Meine unmaßgebliche Meinung hierzu: Er müsste am Anfang seines Buches das ergangene Gerichtsurteil in extenso veröffentlichen.

H.W. muss des weiteren mit den Bildrechten bezüglich der Scheibe aufpassen. Die Bildrechte hat, so weit ich weiß, der Besitzer der Scheibe, das Bundesland Sachsen-Anhalt. Da H.W. zu keinem Zeitpunkt je Besitzer der Scheibe war, dürfte er keine Abbildung ohne Genehmigung veröffentlichen, auch nicht die Fotos, die unmittelbar nach der Entdeckung gemacht wurden, also bevor Papa Staat offiziell die Scheibe zurückerhielt.
André

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Beitrag von Loenne » 08.09.2006 16:17

Hallo André,

ich will mich nicht in Eure juristischen Spitzfindigkeiten einmischen, aber soweit mir bekannt, ist der §984 BGB immer noch gültig. Oder hat unsere Regierung da schon wieder etwas geändert, ohne dass ich ich es mitbekommen habe? Dann müsste ich den § in meinen alten Ausgaben streichen. :shock:

Gruß
Loenne

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Beitrag von Lojoer » 08.09.2006 22:48

"Zufallsfund" oder "Gezielter Fund"?
Und wieder sieht man mal, wie ein und der selbe Tatbestand aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachtet werden kann. Für mich stellt es sich so da - Natürlich haben die Beiden geziehlt nach irgenwie zu veräußerten Funden gesucht, damit man sich seine niedrigen Bedürfnisse befriedigen kann. Geschichtsinteresse kann man kaum unterstellen. Gezielte Recherchen traue ich den Beiden intellektuell jedoch nicht zu. Anhand der Bedeutung des Fundstückes kann man sagen, dass sie einen solchen Fund nicht erwartet haben und es somit ein Zufall war. Sie waren ja noch nicht mal in der Lage die auch nur entfernteste Bedeutung zu erkennen.
In jedem Bundesland auch in solchen ohne Schatzregal, wären die beiden illegal suchen gegangen. Wenn man Funde verkauft will man sich doch mit niemand den Erlös teilen. Die vielen Bierchen, die man dann nicht trinken kann :oops:
Meiner Meinung nach der Abschaum der Sondengängerschaft, die uns eine Menge geschadet haben.
Cool nein - dumm-dreist ja.
Gruß
Jörg

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Beitrag von Archaeos » 09.09.2006 07:27

JD hat geschrieben:Ich finde den Typ cool. Der läßt sich nicht unterkriegen. Gut so!
Jens, wenn Du dies wirklich denkst, dann schlage doch Deinen Kumpels vom Bodenfundforum vor, Henry Westphal zum Präsidenten von GENESIS zu wählen :idea: :idea: :idea: :lol: :lol: :lol:

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Beitrag von Archaeos » 09.09.2006 18:52

Die Idee, Deutschlands bekanntesten Raubgräber in den Vorstand einer Schatzsuchervereinigung zu wählen ist gar nicht so abwegig. 8) In Frankreich ist ein verurteilter Raubgräber Mitbegründer von Frankreichs grösster Schatzsuchervereinigung :shock: :lol: :lol:
André

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Beitrag von Ruebezahl » 09.09.2006 21:27

Archaeos hat geschrieben:Die Idee, Deutschlands bekanntesten Raubgräber in den Vorstand einer Schatzsuchervereinigung zu wählen ist gar nicht so abwegig.
Hallo André,
du bist aber heute wieder böse (drauf) :lol:
Ich habe mal eine Sendung mit dem Typen gesehen, ich sag nur: auweija :shock:
Folgendes gilt jetzt ganz bestimmt nicht für den Westphal, aber eine Verurteilung besagt nicht, dass sich Menschen nicht ändern können.
So gibt es „verurteilte Raubgräber“, die heute vertrauensvoll mit den Archäologen zusammen arbeiten.
Die Sitte aber, sollt er wissen, folgt
dem Urteil nicht, sie folgt dem Vorurteil.
Gutzkow
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Viele Grüße
Carsten

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Beitrag von Archaeos » 10.09.2006 07:28

Ruebezahl hat geschrieben: Hallo André,
du bist aber heute wieder böse (drauf) :lol:
Carsten, da muss ich Dir Recht geben. Das ist mein Sarkasmus, der ab und zu zutage tritt. :wink:

Dass man sich bessern (vom Saulus zum Paulus werden) kann, weiss ich sehr wohl und ich versuche Vorurteile wie "einmal kriminell, immer kriminell" beiseite zu lassen.

Der besagte Mitbegründer der französischen Schatzsuchervereinigung ist, wen wundert's, Detektorverkäufer. :roll: :roll: Er soll sich, laut zuverlässigen Insiderinformationen, seit seinem Vergehen in den 80er Jahren nicht gebssert haben... :oops: :roll:
Gruss,
André

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Beitrag von masterTHief » 10.09.2006 21:23

Hallo Loenne,

eigentlich hast Du die Misere offenbart und es ist der Dreh- und Angelpunkt, den ich auch schon des öfteren genannt habe.
Es geht ums Geld – auf allen Seiten.
Archaeos hat mir einmal an anderer Stelle vorgeworfen, die Forderung nach ausschließlicher Geltung des § 984 BGB entstamme lediglich (m)einem auf Materialismus ausgerichteten Charakter.
Was dann auch entsprechend für jeden gelten müßte, der verlorene Gegenstände zum Fundbüro bringt und auf Finderlohn bzw. Eigentumszuweisung hofft.
Das Eigentum mittels Schatzregal zu fordern, entspringt gleicher Gesinnung, wenngleich nicht von privater sondern öffentlicher Seite.
Das für eine wissenschaftliche Auswertung von Fundgegenständen auch deren Eigentum notwendig sei, ist fadenscheinig.

Wenn „tausende sich motiviert sehen, überall alles auszugraben, um damit Geld zu machen“, dann besteht diese Motivation mit und ohne Schatzregal und macht weder vor der Grenze eines Bundeslandes noch vor einem Bodendenkmal halt.
Verzicht auf Schatzregal würde die Neigung zur Ablieferung erheblich erhöhen, wenn der § 984 BGB in verständlicher Erläuterung und Kommentierung bekannter gemacht würde.
Stimmt, wir haben leere Staatskassen - bleiben wir beim Geld - , aber nicht, weil den Bürgern nicht schon genug abverlangt würde, sondern weil Offizielle und Politiker damit umgehen wie Raubgräber in Schutzgebieten.
Also: Schatzregalforderung wegen leerer Staatskassen! Das macht unstreitig Sinn, daher weht doch der Hase!
Also ein rein fiskalisches Mittel um für Eigentumsanwachsung nichts zahlen zu müssen, im Ergebnis quasi etwas „geschenkt“ zu bekommen bzw. unentgeltlich zu erhalten. Es geht ums Geld, nicht um die Wissenschaft oder Fundzusammenhänge, die werden mit und ohne Schatzregal gestört, wenn nicht für Einsichten gesorgt wird.
Die Wissenschaft hat nur die vom eigentlichen verfolgten Zweck ablenkenden Argumente zu bringen.
Während die Wissenschaft noch damit beschäftigt war, den Goldtopf vom Chiemsee (als „Hitlers“ Nachttopf bekannter geworden) als Schatz aus der Keltenzeit oder verlorenen Gegenstand aus der Zeit des sog. 3. Reiches zu klassifizieren, wurde ihr verboten, (Zwischen)Ergebnisse des laufenden Verfahrens öffentlich bekannt zu geben.
So konnte man es der Süddeutschen Zeitung entnehmen. Der „Maulkorb“ kam nicht etwa von der obersten Denkmalbehörde oder aus Kulturkreisen, sondern – man höre und staune – vom Finanzminister (der wohl kaum Dienstherr der Altertumswissenschaften ist).
Warum dies, hat die Süddeutsche versäumt zu hinterfragen.
Dem Schatzmeister und seinem Ministerium war wohl daran gelegen, lieber nur 5 % Finderlohn auf zudem geringeren neuzeitlichen Wert zu löhnen als 50 % eines wesentlich höheren Antikenwertes.
Ja, da schau her – wie man hier in Bayern zu sagen pflegt.

Wen wundert es, wenn der Bürger finanziell sensibilisiert und sich bereits genügend ausgezogen fühlend, weiterer Beschneidung seiner Freiheiten und bürgerlichen Rechte (hier durch das Schatzregal) kritisch gegenüber steht und meint, sich auch nehmen zu dürfen, was er bekommen kann, sich entsprechend bei anderen Gelegenheiten schadlos hält.

Warum nicht fachliche Workshops mit den Zweck, die tatsächlich archäologischen und wissenschaftlichen Belange in ihrer Bedeutung verständlich zu machen?
Wie will man sonst dem Laien andererseits klar machen oder vormachen, daß er demgegenüber rücksichtslos sei (wem oder was gegenüber denn?)?
Entsprechend ist auf eine gezielte rechtliche Aufklärung hin zu wirken, ohne den Bürger im Nebel wandern zu lassen, damit sich niemand Gutgläubiger und Gutwilliger unvermittels kriminasisiert und als Hehler betrachtet sieht.

Aufklärung zur Schaffung gegenseitigen Vertrauens ist angesagt von allen Seiten um dem von Dir beschriebenen Super-Gau nicht mehr so oft in den Medien zu begegnen.
„Freie Suche“ für alle nach allem, was nicht in die Bodendenkmäler eingestuft werden kann und muß (nicht einem Wunschdenken folgend soll!).
Die Kosten-/Nutzenrechnung ist eine nach Art der Milchmädchen, wenn man finanzielle Kosten dem wissenschaftlichen Nutzen nicht gegenüberstellen will.

Gruß

masterTHief
Zuletzt geändert von masterTHief am 10.09.2006 21:36, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von masterTHief » 10.09.2006 21:25

Hallo Archaeos,

Du meinst doch, des besseren Verständnis und der guten Ordnung halber, daß das Schatzregal nach der Zeit des Fundes durch Baggerführer Köppsell in Schleswig-Holstein eingeführt wurde und nicht das § 984 BGB im ganzen Bundesgebiet abgeschafft worden bzw. als nicht geltend erklärt worden wäre.
Das BGB und somit der Schatzfundparagraph § 984 BGB gelten weiterhin im gesamten Bundesgebiet.
Stell Dir vor, es gibt Länder in denen das Schatzregal nur recht eingeschränkt „zuschlägt“, darüberhinaus der § 984 BGB weiterhin Gültigkeit behält.
Und stell Dir weiter vor, daß nicht jeder Schatz ein Bodendenkmal ist, in diesen Fällen die Eigentumszuweisung weiterhin geregelt sein muß.
So wird doch (gewollt oder rein zufällig) der Eindruck erweckt, § 984 BGB gäbe es nicht mehr oder er sei bedeutungslos.
Diesen fälschlich gewonnenen Eindruck aus Deinem Posting stellst Du nicht richtig, macht nichts, dann mache ich es.

Genau, André, es kommt auf die Absicht an und „wer nach Bodendenkmälern sucht, bedarf der entsprechenden Genehmigung“.
Der Wille und die Absicht ist nicht zwangsläufig beim Sondengänger auf das Auffinden von Denkmälern gerichtet, nicht alles Metallene, das sich im Boden befindet, ist ein Denkmal.
Daß das Bewußtsein von der Personalität und Kultur des Betroffenen abhängt, hat der von Dir zitierte Richter richtig erkannt.
Diese Argumentation sollte jedoch auch zur Vorsicht gemahnen.
Vielleicht fehlt es den Himmelsscheiben-Entdeckern an Personalität und Kultur und es gibt mildernde Umstände?!
Sollte ich mit Personalität und Kultur etwas beschlagen sein, mache ich mich hingegen bereits beim „Abwiegen“ eines Detektors wegen einer günstigen Schwerpunkt-Lage (nicht so ermüdend) erschwert verdächtig.
Bin ich dann gefährlicher als Westphal!?
Nur weil Detektoren in der Lage sind, wertvolle von wertlosen Metallen unterscheiden zu können, sind alle wertvollen Metalle, die geortet sind vielleicht Schätze, mit Sicherheit aber nicht als Bodendenkmal einzustufen, bei denen nicht mal das Merkmal des hohen materiellen Wertes gefordert wird, mithin doch dann jedes Metall, das mit einem Detektor geortet wird – unabhängig vom Materialwert – es sich um ein Bodendenkmal handeln müßte.
Diese Deine Argumentation bitte ich zu überdenken.
Bei einem debilen und /oder unkultivierten Sucher wäre das absichtliche Element des Gesetzesverstoßes schlechter zu beweisen.
Warum genießt der mir gegenüber Vorteile? Muß ich jetzt entsprechend entlastend das Argument einer „schlimmen und traumatisierenden Jugend“ ins Feld führen?

Noch zu den Bildrechten an der Himmelsscheibe ein paar Worte.
Die hat wohl Sachsen-Anhalt. Mithin ist es zweifelhaft, ob sich Westphal überhaupt das Abbild der Himmelsscheibe auf den Oberarm hat tätowieren lassen dürfen.
Wann läßt Meller ihm das Fell über die Ohren ziehen?!

Gruß

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Beitrag von Ruebezahl » 10.09.2006 21:52

Hallo masterTHief,
deine Beiträge sind wie so oft köstlich zu lesen. Respekt !!!

Dreh- und Angelpunkt deiner Ausführungen ist die Definition „Bodendenkmal“.
Darin kann ich dir nicht zustimmen.
Kennst du eigentlich diese Arbeit hier:
http://www.lwl.org/wmfa-download/pdf/Gr ... %A4nger%22
(war schon in einem anderen Beitrag)
Ich denke, diese Definition des Begriffs ist sauberer und schlüssiger als deine.
Viele Grüße
Carsten

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Beitrag von masterTHief » 11.09.2006 06:17

Tach auch Rübezahl,

auch der Lesespaß kann als Instrument eingesetzt werden, Gelesenes besser behalten zu können und zu verinnerlichen (Sondengehen muß ja nicht immer nur stocktrocken, ernst und verkniffen gesehen werden, der Spaßfaktor muß mehr in der Vordergrund treten).
Damit trägt er dazu bei die Intelligenz zu steigern, meine damit die Fähigkeit, gelerntes jederzeit in richtigen Zusammenhängen reproduzieren zu können.

Mir war gar mir nicht nach „Bodendenkmal-Definition“.
Das kann der Gesetzgeber – und nur dessen Begriffsbestimmung ist bindend – viel schöner, schwammiger, unverständlicher und nichtssagender.
Den Link kann ich leider nicht aufrufen, PDF-Dateien mag mein Rechner mir irgendwie nicht zeigen. Dabei wäre ich doch noch gerne kultivierter geworden und hätte meine Personalität weiter gestärkt – wer kann mir helfen?

Unabhängig davon bin und bleibe ich der Meinung – die es von mir darzustellen galt – , daß nicht jedes Bodendenkmal einen Schatz darstellt und nicht jeder Schatz zu einem Bodendenkmal gemacht werden kann, wenngleich in großem Maße eine Deckungsgleichheit gegeben zu sein scheint.

Die Jugendstil-Diamantbrosche, die unerkannt über Jahrzehnte eine Waldlichtung geschmückt hat (und die ich auch gerne finden möchte, nach der ich mithin auch gerne suche), wird wohl an das Fundbüro (verlorener Gegenstand) und nicht die Denkmalbehörde gehen dürfen.
Bei einem Skelettfund würde ich zuerst an die Kripo rufen, weil Ötzis oder Neandertaler nicht so stark vertreten sind wie neuzeitliche Mordopfer.
Wie kann also der alpine Wandervogel beim Auftauchen eines Skelettes das eine vom anderen unterscheiden lernen?

Die Rechtsmaterie um Bodendenkmäler und Denkmalschutz ist schwierig.
Die Archäologen bewirken hier weniger an Aufklärung als Laien darum bemüht sind und wundern sich über Verhaltensweisen, die von ihnen dann als Raubbau und Zerstörung von Fundzusammenhängen angeprangert werden.

Den Eindruck zu erwecken oder aufrecht zu erhalten, wir alle wären Westphals, kann nicht zu befriedigenden Ergebnissen führen.
Ich für meinen Teil verwahre mich dgegen.

Gruß

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