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Walter Franke
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Beitrag von Walter Franke » 12.03.2006 01:56

Denarius hat geschrieben:Hi!

Über den zuletzt angesprochenen Aspekt, scheint aber leider noch nicht vollkommene Klarheit zu herrschen. Ich habe da Äußerungen im Kopf, wonach für reine Oberflächenbegehungen ohne Metalldetektor keine Genehmigung nach DschG (NRW) nötig wäre.

§ 13 Ausgrabungen

(1) Wer nach Bodendenkmälem graben oder Bodendenkmäler aus einem Gewässer bergen will, bedarf hierzu der Erlaubnis der Oberen Denkmalbehörde. Ausgenommen sind Nachforschungen, die unter der Verantwortung des Landes, des Landschaftsverbandes oder der Stadt Köln (§ 22 Abs. 5) stattfinden.


Da steht's ja auch: GRABEN, oder aus einem Gewässer bergen. Oberflächensammler lesen nur von der Erdoberfläche auf. Ergo sollte man also davon ausgehen, dass sie zumindest keine Genehmigung nach §13 DschG (NRW) brauchen.
Hallo Albert,

nein ist nicht richtig. Im Abs (1) zweiter Satz steht doch, dass nur Nachforschungen die unter der Verantwortung......stattfinden keine Genehmigung brauchen. Im Umkehrschluss heißt das, dass alle Nachforschungen die nicht unter der Verantwortung von .... stattfinden eine Genehmigung brauchen.

Gesetze arbeiten oft mit einem Umkehrschluss.

Viele Grüße

Walter

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masterTHief
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kein Umkehrschluß

Beitrag von masterTHief » 12.03.2006 09:10

Hallo Walter, zur Klarstellung

Würde der § 13 Abs. 1 DschGNW n u r aus dem einem Satz bestehen, nämlich daß

"Nachforschungen, die unter der Verantwortung des Landes, des Landschaftsverbandes oder der Stadt Köln (§ 22 Abs. 5) stattfinden keiner Genehmigung bedürfen",

wäre der Umkehrschluß hieraus, daß alle anderen Nachforschungen der Genehmigung bedürfen.

Dies ist hier aber nicht der Fall.

Das sehr gute DSchGNW verzichtet sogar der Klarheit halber auf eine Verpflichtung aus der juristischen "Krücke " Umkehrschluß.

§ 13 Abs. 1 S. 1 stellt den Grundsatz dar.
§ 13 Abs. 1 S. 2 beschreibt die Ausnahme.
Ganz klar und einfach!

Aus Satz 2 läßt sich zwar - wie Du ganz richtig darstellst - der Umkehrschluß ziehen, der Satz 1 überflüssig machen würde.
Des Umkehrschlusses bedarf es aber nicht (juristisch sehr sauber), weil Satz 1 vorweg den Grundsatz ausdrücklich regelt.

Man verzeihe die Einmischung, aber im Recht geht es halt sehr genau zu.

Denke mit Denarius nochmal darüber nach.
Oder fragt bei Loenne nach, ob das wieder "Gequake" meinerseits ist, so wie er meine Rechtsauffassung zum Schatzregal im Dezember qualifiziert hat, vielleicht weiß der es besser.
Bei Zweifeln an meiner Darstellung besser noch beim Jusititiar der Landesdenkmalamtes anrufen.

Mir freundlichen Grüßen an Dich und Denarius

Rudolf
masterTHief TreasureHunt management consulting, Planegg, Ihr Partner bei der Schatzsuche - nur echt mit "TH"

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Loenne
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Beitrag von Loenne » 12.03.2006 11:14

Es gibt Menschen, die leiden unter Wahrnehmungsstörungen. Das ist nicht weiter schlimm, man muss es einfach nur wissen, um damit entsprechend umgehen zu können.

Da Herr MasterThief hier Aussagen völlig aus dem Zusammenhang reißt, veröffentliche ich an dieser Stelle den Originalsatz, auf den er sich bezieht. Zur Einführung, es ging nicht um seine Rechtsauffassung zum Schatzregal, sondern seine wiederholte und nicht bzw. nur halbherzig umgesetzte Ankündigung seines Ausscheidens bei DIGS.

Zitat Loenne:

"Warum bringst du dich und dein Wissen nicht einfach ein, sondern quakst in jedem zweiten Beitrag rum, warum DICH nun keiner fragt? Warum machst du es nicht wie alle anderen und teilst uns deine Meinung zu einem Thema mit und fertig? Warum muss ständig gestichelt werden, statt konstruktiv mitzuarbeiten? Ist dir die Sache nun wichtig oder nicht?"

Weiterhin möchte ich anmerken, dass ich mich noch niemals mit Herr MasterThief über das Schatzregal unterhalten habe!

Mit freundlichen Grüßen an Alle außer MasterTHief
Loenne

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