Tatort Bodendenkmal
- StefanGlabisch/Entetrente
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Vermittler nur für faire Archäologen und meldewillige Sondengänger.
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Zitat aus dem ersten Artikel:
Ne, ne ... ist da 'ne "verblendete Lobby" am Werk?
Alkoholtrinken war auch mal irgendwo irgendwann strengstens verboten ... und was hat es "bewirkt" ????
Ergänzung: Selbst bzgl. des Eigentumverhältnisses würde in dem dargestellten Fall mit Schatzregal keine Klarheit herrschen - da hat Herr M. das Ding halt in Bayern "ausgebuddelt" ... und was glaubt ihr, was ein garteneigentümer macht, wenn er 'ne Dose römischer Münzen beim "Pflügen" offenlegt ... dem "Staat" ersatzlos überlassen????? Ne. ne ...
Und wieder wird diese kontraproduktive "Irrmeinung" als das Allheilmittel dargestellt. Glaubt denn allen Ernstes jemand, dass ein Schatzregal solche "Fehltritte", wie die des "Sammler M." vermeiden (helfen) würden?Eine Änderung des Denkmalschutzgesetzes für Nordrhein-Westfalen, das derzeit einen Bodenfund je zur Hälfte dem Finder und dem Grundstückseigentümer zuspricht, könnte hier Abhilfe schaffen: In den meisten Bundesländern geht ein herrenloser Bodenfund per Gesetz in die öffentliche Hand über - dafür sorgt das so genannte "Schatzregal". Ein solches würde Fälle wie diesen vermeiden, in denen der Nachweis illegalen Grabens an der Klärung der Eigentumsverhältnisse scheitert.
Ne, ne ... ist da 'ne "verblendete Lobby" am Werk?
Alkoholtrinken war auch mal irgendwo irgendwann strengstens verboten ... und was hat es "bewirkt" ????
Ergänzung: Selbst bzgl. des Eigentumverhältnisses würde in dem dargestellten Fall mit Schatzregal keine Klarheit herrschen - da hat Herr M. das Ding halt in Bayern "ausgebuddelt" ... und was glaubt ihr, was ein garteneigentümer macht, wenn er 'ne Dose römischer Münzen beim "Pflügen" offenlegt ... dem "Staat" ersatzlos überlassen????? Ne. ne ...
Schöne Grüsse
Ralf
Ralf
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Der absolut auch für die Archäologie schädliche "Fundtourismus" über die Grenzen der Bundesländer, der jede ursprüngliche Fundsituation ins Nirvana schiebt, würde sich bei bundesweitem Schatzregal in das Auslang verlagern.
Damit würden die Fundgegenstände Deutschland verlassen.
Will man das wirklich?
Und meint man, damit der Raubgräberei Einhalt zu gebieten?
Wer solches propagiert, hat von den tatsächlichen Verhältnissen keine Ahnung oder verschließt die Augen und schadet endlich den Denkmalschutzbestrebungen.
Gruß
Rudolf
Damit würden die Fundgegenstände Deutschland verlassen.
Will man das wirklich?
Und meint man, damit der Raubgräberei Einhalt zu gebieten?
Wer solches propagiert, hat von den tatsächlichen Verhältnissen keine Ahnung oder verschließt die Augen und schadet endlich den Denkmalschutzbestrebungen.
Gruß
Rudolf
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