Einschränkung des Publikationsrecht durch Landesamt Hessen

Der Titel besagt eigentlich schon alles.

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masterTHief
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Beitrag von masterTHief » 05.05.2008 21:16

Pfälzer schrieb:

„Die Westdeutschen Denkmalschutzgesetze entstanden in den 70ern und nach der Wende kamen die Ostdeutschen dazu. Die Westdeutschen wurden allerdings kaum geändert. Und warum wohl?“

Hallo Jürgen,

Wenn und wo die westdeutschen DSchGg geändert wurden handelte es sich um „Verschlimmbesserungen“.
Schleswig-Hol(per)stein hat das Schatzregal eingeführt.
Ein Baggerführer wie weiland Herr Köppsell in Lübeck wird heute eher geneigt sein, seinen Fund zu untserschlagen.
Die DSchGg der deutschen Länder der "aufgehenden Sonne" hatten sofort alle(!) das Schatzregal – ich dachte eigentlich, dort wollte man vom Staatsmonopol-Kapitalismus nichts mehr wissen.
Was es damit auf sich hat, wurde dort doch gar nicht überblickt (Fundunterschlagung und –tourismus in andere Bundesländer oder gar das Ausland usw.). Dann das Lehrbeispiel Himmelsscheibe - fast durch die Lappen gegangen und die Rettung mehr der Blödheit der Entdecker als der Tätigkeit der Denkmalschützer zuzuschreiben.
Ergebnis – man hat sich aus dieser Erfahrung zur Aufnahme einer „billigen Ablieferprämie“ in das DSchg als Anreiz entschlossen (niedlicherweise als sog. „kleines Schatzregal“ verharmlost) anstatt konsequent das Schatzregal abzuschaffen.

Heute haben wir in 13 von 16 Bundesländern acht(!) verschiedene Schatzregal-Varianten.
Alle natürlich „gut gemeint“, welches ist aber nun wirklich gut oder das beste, wenn es denn überhaupt gut sein sollte und sich nicht als Paradox im Sinne ernsthaften Denkmalschutzes darstellt?!
Deutschland sucht das beste Schatzregal, das hat bis heute noch niemand gefunden, aber neue Gesetze oder weitere Verschlimmerungen der bestehenden.
„Abtretung des Erstveröffentlichungsrechtes“ vielleicht in 16 verschiedenen Varianten, allein eine solche Vielfalt auf die Reihe zu bringen wäre geradezu schon eine legislative Leistung!

Gruß

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Beitrag von masterTHief » 05.05.2008 21:21

Archaeos schrieb:

„Ein einheitliches Genehmigungsverfahren wird es aufgrund des deutschen Föderalsystems nie geben.“

Hallo André,

gut gesprochen - so als „Kleinstaaten-Archäologe“ - aus dem Ausland.
Setz Dich damit erst einmal mit Deinen Deutschen Kollegen, die Dich ernst nehmen, ins Benehmen. Das eigentlich ganz gute Föderalsystem rechtfertig jedoch nicht, daß man es weiterhin zum Nachteil mißbraucht.

Allein Bayern (zudem eigenstaatlich verselbständigt) hat eine größere Fläche, größere Einwohnerzahl, größere Wirtschaftskraft und viel mehr Bodendenkmäler als Luxemburg und wäre dann nicht nur ein Großherzogtum, sondern vermutlich wieder ein Königreich.
Also bitte etwas mehr Bescheidenheit und Ruhe und mehr Blick für die Realität dort auf den preiswerten Plätzen.
Unser Föderalsystem könnte dazu führen, daß statt Luxemburg beispielsweise Bayern (eigenstaatlich verselbständigt) eine Steuer-Oase und ein Kapitalfluchtland werden und mithin auch Luxemburg ein wenig das Wasser abgraben könnte.
Dann würde der Archäologen-Etat in Luxemburg auch etwas bescheidener ausfallen und in Bayern könnte man viel mehr Funde aufkaufen, von denen noch mehr abgeliefert würden.

Der freiheitlich denkende und freiheitsliebende Bayer kann bei der kommenden Landtagswahl im Herbst nur die Bayernpartei wählen, wenn er auch politisch weiterhin die Einführung des Schatzregales verhindern möchte.
Das war mit ein Grund für mich, bei der kommenden Landtagswahl in Bayern für die Bayernpartei zu kandidieren und mich aufstellen zu lassen.

Gruß

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Beitrag von masterTHief » 05.05.2008 21:26

Nertus schrieb:

„@ Archaeos:
Es wäre schön wenn du DSM schreiben würdest und nicht deutsche Schatzsuchermagazine.
Denn eine Mehrzahl gibt es nicht. DSM ist das einzige deutsche „Schatzsucher“ - Magazin...!!!“ ...
... und
„@ An den der jegliche Zusammenarbeit unterbinden will:
„Nugget“ ist schon lange tot. (Leider)“


Hallo Nertus,

was Laufer so in „Archäologie in Deutschland“ von sich gibt bzw. von unbeleuchteten Journalisten von sich geben läßt, kann auch nicht ohne weiteres unkritisch hingenommen werden und ist rechtlich bedenklich wenn nicht sogar falsch.
Hier wird nur von vornherein die Seriosität unterstellt und bei Schatzsucher-Magazinen nicht – ätsch!!

Sollte sich der Hinweis von Archaeos auf die „Nugget“ beziehen, die sogar „mauseracketot“ ist, muß man das dem André nachsehen.
Achäologen leben von und für die Vergangenheit, die sie lebendig werden lassen :D .

Gruß

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Beitrag von StefanGlabisch/Entetrente » 05.05.2008 22:04

:D Hallo Rudolf,
sehe mir bitte nach das ich deinem üblichen Text-Schwall kaum mehr folgen kann. Müßte jetzt schon wieder nachsehen was du vorhin alles schriebst.

Ach ja, dein letztes Thema war E.Laufer in der AiD.

Weißt du was den größten Unterschied zwischen dir, mir und ihm macht ?

ER wird gefragt ! :wink:
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Beitrag von masterTHief » 06.05.2008 04:44

Ja, Stefan,

wer fragt ihn und zu welchem Zweck?

Gruß

Rudolf
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Beitrag von StefanGlabisch/Entetrente » 06.05.2008 06:44

:D Erfahrung ? Verdienste ? Nehme ich mal an.
Aber das sollten wir vielleicht in einem 2.ten Schritt klären.

Vorher mache ich dir ein Angebot: Du schreibst: "....was Laufer so in „Archäologie in Deutschland“ von sich gibt bzw. von unbeleuchteten Journalisten von sich geben läßt, kann auch nicht ohne weiteres unkritisch hingenommen werden und ist rechtlich bedenklich wenn nicht sogar falsch. "

Ok. Rudolf, dann gebe bitte hier eine dieser (von dir gemeinten) Äußerung wieder.
Und wir 2 Ungefragten (kleinen Lichter....) analysieren das dann mal gemeinsam.

Na ? Was meinst du ? (Wenn wir da gut und zutreffend sind, werden wir eventuell demnächst dann auch gefragt :wink: )

Leg los !



Besten Gruß

Stefan
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Beitrag von Archaeos » 06.05.2008 10:48

masterTHief hat geschrieben: [...] Steckt dahinter etwa eine Forderung der Archäologie nach einem Veröffentlichungsrechts-Regal? Zum Schatzregal auch noch ein solches?!
Die bekommen den Hals nicht voll und wollen alles am besten unentgeltlich übertragen bekommen, was mit der Recherche, der Entdeckung und dem Fund zusammenhängt.
Und was erhält der Abtretende für seine Kosten und Zeit, die die Entwicklung des abzutretenden Rechtes beansprucht hat? [...]
Rudolf, ich hätte zu dem von Dir angesprochenen "Veröffentlichkeitsregal" folgende Fragen: Nehmen wir an, in einem deutschen Bundesland mit dem "großen" Schatzregal wird ein Hortfund getätigt. Dank dem Schatzregal gehört der Fund automatisch Papa Staat. Liegen die Rechte, diesen Fund zu veröffentlichen, nicht ohnehin beim rechtmässigen Besitzer des Hortfundes, also beim Staat? Liegen die Fotorechte nicht ebenfalls automatisch beim rechtmässigen Besitzer des Hortfundes? Du als in der Juristerei tätiger Mann kannst mir "juristischem Laien" dies vielleicht sagen 8) ?!


masterTHief hat geschrieben: Wenn die Forschungsergebnisse der herrschenden Lehrmeinung widersprechen, dann verschwinden sie auf Nimmerwiedersehen.
Sonst würde die Verwertung der Rechte an der Lehrmeinung beeinträchtigt werden können.
Sollte sich die Lehrmeinung hingegen später einmal dahingehend ändern, hat man auch für diesen Fall die Rechte und ein Nach-Archaeos promoviert damit.
Und Rechte nutzen nur dem- oder denjenigen etwas, die im Bedarfsfall auch die Verwertung ins Auge fassen und den Reibach machen wollen und werden.
Archäologie ist eine Wissenschaft. Widersprüchliche Forschungsergebnisse werden normalerweise in der Fachwelt diskutiert, gegeneinander abgewogen oder, wenn sie tatsächlich unhaltbar sind, in Rezensionen und Fachartikeln verworfen. Die meisten Archäologen, die Forschungsergebnisse veröffentlichen, tun dies nicht, um "Reibach" zu machen :!: Bei außerordentlichen Funden und Erkenntnissen sind sie natürlich darauf bedacht, als erste diese zu veröffentlichen, und zwar aus wissenschaftlichem Ehrgeiz, nicht aus Geldgier. Dem Staat oder den Archäologen nachzusagen, sie würden aus Geldgier handeln, ist eine Unterstellung.


masterTHief hat geschrieben:
Jetzt noch zu den Fundgegenständen die Rechte an den Fundumständen.
Das Thema hat auch nichts mit der Raubgräber-Diskussion zu tun, sondern betrifft die ehrlichen und kooperativen Finder und Ablieferer.
...
Die Fundumstände besitzen für den Archäologen bestenfalls anekdotischen Charakter. Die Fundumstände haben wenig mit wissenschaftlichen Ergebnissen zu tun, die der Archäologe aus dem Fund und dem Befund gewinnt falls letzterer der möglicherweise rüden Bergungsmethode des Sondengängers nicht bereits zum Opfer gefallen ist.
Man gewinnt immer mehr den Eindruck, dass es hier bei einigen Diskussionsteilnehmern weniger um wissenschaftliche Publikationen geht als um "Fundprahlerei" in den Boulevard- und Schatzsuchermedien. :shock: :shock: :oops: :oops:

Eine kurze Bemerkung noch: Ich kenne zahlreiche Fälle, wo Berufsarchäologen Amateurarchäologen mit Rat und Tat zur Seite stehen und helfen, ihre Oberflächenfunde zu veröffentlichen oder sie als Co-Autoren in die Publikation mit einzubeziehen.

Was die hessischen Archäologen dank der "Einschränkungen" verhindern wollen, ist dass ein aussergewöhnlicher Fund am nächsten Morgen mit einem reisserischen Titel in der Bxxx-Zeitung oder im DSM steht, noch bevor der Fund dem Amt ordnungsgemäss gemeldet wurde ...

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StefanGlabisch/Entetrente
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Beitrag von StefanGlabisch/Entetrente » 06.05.2008 18:28

Archaeos hat geschrieben: Was die hessischen Archäologen dank der "Einschränkungen" verhindern wollen, ist dass ein aussergewöhnlicher Fund am nächsten Morgen mit einem reisserischen Titel in der Bxxx-Zeitung oder im DSM steht, noch bevor der Fund dem Amt ordnungsgemäss gemeldet wurde ...
Das wäre völlig verständlich !

Die Formulierung in der NFG dazu ist nur so unglücklich gewählt und läßt kaum mehr Raum überhaupt etwas zu veröffentlichen.

Vielleicht bessert man das ja noch nach ?!
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Beitrag von Pfälzer/Jürgen Hahn » 06.05.2008 19:11

Das war mit ein Grund für mich, bei der kommenden Landtagswahl in Bayern für die Bayernpartei zu kandidieren und mich aufstellen zu lassen.
Wenn ich ein Bayer wäre, würde ich dich glatt wählen. :lol: Eine Minderheitenpartei, ein Minderheitenhobby mit Minderheitenlobby. :wink:

Schönen Steuergruß

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nertus
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Beitrag von nertus » 07.05.2008 16:27

Archaeos hat geschrieben: Was die hessischen Archäologen dank der "Einschränkungen" verhindern wollen, ist dass ein aussergewöhnlicher Fund am nächsten Morgen mit einem reisserischen Titel in der Bxxx-Zeitung oder im DSM steht, noch bevor der Fund dem Amt ordnungsgemäss gemeldet wurde ...
Nein.
Man will erster sein.
(Und das leider erst nach ca. 3 Jahren in den nächsten Fundberichten
oder anderer Publikationen.. aid....)

Wenn ein NFG Inhaber einen Fund in der B..d Zeitung oder unserer DSM
veröffentlichen würde und den Fund nicht dem Amt vorher gemeldet hätte,
dann gäbe es mit Sicherheit einen Hausbesuch.. also absoluter blödfug.

Ihr könnt da jetzt weiter herumhampeln wie Ihr wollt.

Die Lösung ist so einfach: Man fragt den der es gemacht hat.
(Und zwar NUR den, denn der wird es wissen und sonst nullinger...)

Kleiner Tipp:
Am besten fragt man hierzu einen Hessen und keinen anderorts EU-Bürger...!!!
Deutscher Schatzsucher Vizemeister 2008.
Ich esse keinen Honig, ich kaue Bienen...
nertus

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Beitrag von masterTHief » 09.05.2008 19:55

Hallo Stefan,

ich hatte mich mit zwar mit der Quelle „Archäologie in Deutschland“ vertan, ich meinte „Abenteuer Archäologie 04/2005, S. 66 ff.“.
Hier schreibt ein Journalist(?), Dirk Husemann, zu dem Thema „Brennpunkt: Illegale Archäologie“, den Artikel: „Die Schatzsucher als Zerstörer“.

Gewährsmann ist Herr Laufer, der teilweise auch wörtlich zitiert wird.
Dieser äußerst tendenziöse Artikel soll suggerieren, daß am besten jedes Bundesland im Sinne des Denkmalschutzes vom Schatzregal Gebrauch machen sollte, weil sonst die Gesetzeslage zu lasch sei. Am besten sei eben überall alles dem Bürger verboten.

Husemann schreibt (Zitat S. 68 a.a. O.):
„Denn was in Baden-Württemberg ein Eigentumsdelikt ist, ist in Nordrhein-Westfalen nur eine Ordnungswidrigkeit.“.
(Mit dem Eigentumsdelikt kann im Zusammenhang mit Raubgräberei und ungenehmigter Grabung nur die Fundunterschlagung gemeint sein.)

Diese Aussage möchte ich zur Diskussion stellen, denn sie ist absolut falsch.
Wenn er sich schon mit der Rechtslage beschäftigt und einen Gewährsmann vom Schlage und der Kenntnis eines Herrn Laufer hat, darf ihm das nicht passieren.
Vor Veröffentlichung eines solchen Artikels hätte bestimmt auch gerne der Justitiar eines Landesdenkmalamtes vertrauensvoll herangezogen werden können oder sogar müssen.

Warum nicht?
Warum diese rechtlich falsche Darstellung, mit der jeder Jurist durch das erste Staatsexamen fallen würde?
Weil dem geschätzten Leser und in der Materie Unkundigen suggeriert werden soll, daß Länder ohne Schatzregal die Raubgräberei und illegale Schatzsuche indirekt durch zu liberale Gesetze fördern würden.

Richtig ist hingegen,...
...daß Unterschlagung in allen(!) Bundesländern ein Eigentumsdelikt ist und die ungenehmigte Suche nach Bodendenkmälern in allen(!) Ländern eine Ordnungswidrigkeit ist.
Insoweit besteht hinsichtlich der genannten Bundesländer gar kein - zudem als folgenschwer beurteilter - Unterschied.
Diese Aussage ist objektiv falsch (zur Möglichkeit der bewußten Lüge oder Falsch-Information nehme ich hier keine Stellung).

Daß in den Ländern ohne Schatzregal das Eigentumsdelikt der Fundunterschlagung auch an der Tagesordnung ist (die des Entdeckers gegenüber dem Miteigentümer Grundstückseigner) wird unterdrückt, denn...
...erstens paßt es nicht in das Gesamtkonzept des Artikels und des Themas und...
...zweitens ist der Grundeigentümer als (Mit-)Eigentümer sowieso nicht erwünscht und folglich zu ignorieren, denn eine Einführung des Schatzregals soll ja gerade Entdecker und Grundeigentümer enteignen. Selbst bei dem so verharmlosend und verniedlichend getauften „kleinem“ Schatzregal, daß zumindest einen Ablieferanreiz dem ehrlichen Entdecker anbietet, wird der Grundeigentümer ignoriert und...
...drittens wird mal wieder nur der Staat als durch ein Eigentumsdelikt geschädigter gewürdigt (denn nach Wunschdenken sollte er ja auch generell jegliches Eigentum an allen Bodenfunden - ob Denkmal oder nicht! - in allen Bundesländern erhalten).

Im Ergebnis entsteht so der Eindruck, als sei die ungenehmigte Grabung nach Bodendenkmälern hier ein Eigentumsdelikt und dort eine Ordnungswidrigkeit.
Um dies zu erreichen, durfte der wahre Tatbestand des Eigentumsdeliktes nicht expressis verbis genannt werden.

Für einen derartigen, nicht objektiven Journalismus sollte sich Herr Laufer, für dessen berufliche Tätigkeit ich vollstes Verständnis habe, allerdings nicht hergeben.
Dies ist nicht gerade sehr „vertrauenserweckend“ und fordern halt meine kritischen Anmerkungen heraus.

Ob das Recht zu ändern ist, mag dahingestellt bleiben, aber ich meine, was Recht ist - sei es gut oder schlecht - sollte im Sinne eines vertrauensvollen Miteinander und gegenseitigen Verständnisses zutreffend und richtig dargestellt werden und nicht einer Tendenz unterworfen werden.

Sollte Herr Husemann mit der Thematik „überfordert“ gewesen sein - um diesen möglichen Einwand bereits jetzt zu entkräften - dann hätte es immer noch am Herausgeber oder Verlag oder der Chefredaktion gelegen, diese Veröffentlichung zur Rechtslage vorab juristisch überprüfen zu lassen.

Ich hoffe, Stefan, der Umfang meiner Antwort hat Dich nicht überfordert, aber mit wenigen Sätzen ist ein ordentliches Rechtsverständnis leider nicht zu vermitteln.
Es bleibt Dir unbenommen, hierzu von Herrn Laufer oder seinem Schreiber Husemann eine Stellungnahme einzufordern, der ich gerne entgegensehe.
Dies dann in diesem Forum als weitere Diskussionsgrundlage wäre wünschenswert.
Stefan, gehe bitte nicht nur mit mir kritisch um sondern auch mit denen, die in sich kompetent gebenden Blättern solch einen juristischen Schwachsinn von sich geben.
Bleib bitte objektiv!

Gruß

masterTHief
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Beitrag von masterTHief » 09.05.2008 20:48

Hallo André,

ich stelle ja gerade nicht in Abrede, daß das Veröffentlichungsrecht beim Eigentümer liegt,
wenn es denn nun mal der Staat kraft sofortiger gesetzlicher Eigentumszuweisung kraft Schatzregal ist, dann hat er die Rechte auch sofort.
Dieser Fall kann doch hier nicht angesprochen sein und zur Debatte stehen, in diesem Fall bedarf es doch wohl gar keiner „Abtretung "von Rechten.
Diese kann nur dann Thema (von dem Du abzulenken versuchst) sein, wenn jemand anderer das Eigentum und somit die Rechte hat, nämlich der Entdecker sowie der Grundstückseigner bei Bodendenkmälern aus Ländern ohne Schatzregal.
Im Erwerbsfalle erwirbt der Erwerber auch die Veröffentlichkeitsrechte (ab diesem Zeitpunkt) im Zusammenhang mit den erworbenen Gegenständen.
Bei Schätzen mit der allgemein gültigen Eigentumszuweisung nach § 984 BGB kann der Staat sich mit dem Erwerb auch die Rechte an der Erstveröffentlichung abtreten lassen (besser: sie erwerben).
Es soll aber doch verhindert werden, daß in diesen Fällen Entdecker und/oder Grundeigentümer mitunter erheblich guten Rechte an der Erstveröffentlichung nicht vor dem Erwerb durch den Staat wahrnehmen.
Juristen stellen sich immer erst die Frage, wem etwas nutzt, wo das Motiv ist.
Der Staat will einen zusätzlichen Nutzen abgetreten haben, den er bislang nicht hat.
Komm mir doch bitte nicht mit den Fällendes Schatzregales, hier erübrigt sich das doch.

Die Rechte an der Himmelsscheibe werden ja von Sachsen-Anhalt stark strapaziert.
Schatzregal hat man und mittlerweile auch den Ablieferanreiz für den ehrlichen Finder (der war im Zeitpunkt der Himmelsscheiben-Affäre noch nicht im Gesetz - man hat Lehren daraus gezogen).
Geld für den Erwerb der Fundgegenstände braucht der Staat dort nicht aufwenden (daher wird ja in den Ländern ohne Schatzregal so viel geklaut), Geld für ein stattliches Museum und für das geeignetes Grundstück ist urplötzlich vorhanden.
Man investiert in die Vermarktung, warum auch nicht, nur Geld zum Ankauf will man nicht ausgeben, eher riskiert der Denkmalschutz, daß die Denkmäler unterschlagen und im Ausland verkauft werden.

Ich bleibe dabei, der/die Erst-Eigentümer kraft § 984 BGB sollen doch wohl ihre Erst-Veröffentlichungsrechte (möglichst billig?) abtreten.
Darum geht es doch.

Du schriebst:
„Dem Staat oder den Archäologen nachzusagen, sie würden aus Geldgier handeln, ist eine Unterstellung.“

Das stimmt (ich meine hier eher den Staat als die Archäologen an sich, die wären froh, wenn der Staat ihnen mehr Finanzkraft geben würde), ist aber durchaus gerechtfertigt, wenn man sieht, daß der Eindruck entsteht, man könne nicht genug an – auch finanziell interessanten - Rechten bekommen.

Wenn widersprüchliche Meinungen diskutiert werden, wo bleibt dann die Diskussion über das von mir stets so genannte „denkmalschützende Schatzregal-Paradox“?
Diesem Rechtsinstitut wohnt doch wohl auch unstrittig der Anreiz zur Fundunterschlagung inne.
Das Thema wird von Eurer Seite nicht diskutiert, sondern ignoriert.
Ich betrachte die Abschaffung (oder vielmehr Nichtanwendung) des Schatzregales als den besseren Denkmalschutz, denn es würde (wenn parallel dazu weitere Überzeugungsarbeit in Sachen Ablieferung bzw. Genehmigungsverfahren und Nichtkriminalisierung getan würde) zu weniger Grabräuberei führen.
„Mein Kampf“ gegen das Schatzegal soll auch einer gegen die Raubgräberei sein aber eben auch einer für den Erhalt unserer bürgerlich freiheitlichen Rechte.
Ist das so schwer zu verstehen?
Ja, versteht mich denn keiner?

Ja, unbestritten habe auch ich den Eindruck von Fundprahlerei und sogar völlig unangebrachten Fund-Voyeurismus. So nenne ich das, was sich auf Schatzsucher-Treffen und bei –Stammtischen so tut.
Aber es wird mir persönlich doch gestattet bleiben, die Forschungsergebnisse zu veröffentlichen, die mich dazu gebracht haben, einen ganz bestimmten Ort als den des Verbleibes des Nibelungen-Schatzes ausgemacht zu haben.
Im Falle des Fundes ließe ich auch über die Erst-Veröffentlichung der Fundumstände mit mir reden (da in Nordrhein-Westfalen vermutet, wäre ich an dieser Stelle wohl der Entdecke und Miteigentümer).
Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Forschung stehen mir sowieso nicht zu, da ich zur wissenschaftlichen Forschung nicht berechtigt wäre – gut, die könne man auch privat in Auftrag geben und es fänden sich die Archäologen für ein „Zubrot“, das ich jetzt nicht „Geldgier“ nennen möchte.

Gruß

Rudolf
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Beitrag von nobody » 09.05.2008 21:06

Hi Master,
ich bin immer wieder begeistert, was deine Tastatur auf meinen Bildschirm zaubert.
Sachlich, präzise, kritisch und nicht beleidigend!!!
Eine hohe Kunst und Seltenheit in diesem Medium. Meinen Anerkennung

Gruß
Oliver

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StefanGlabisch/Entetrente
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Beitrag von StefanGlabisch/Entetrente » 10.05.2008 02:26

Hallo Rudolf,
konstruieren wir doch mal einen Fall:

Ein Sucher in BW wird mit einer Römermünze (inklusive Erdanhaftung) in der Tasche auf einem beliebigen Feld aufgegriffen. Natürlich behauptet er diese Münze melden zu wollen. Was jedoch unterbleibt. Und so schickt man wenige Wochen später ein paar Beamte zur Hausdurchsuchung. Bis auf die eine noch nicht gereinigte Münze findet sich nicht mehr.

Der gleiche Fall ereignet sich in NRW.


Einmal ist zu erwarten: Verurteilung nach Eigentumsrecht in BW

Und einmal: Ordnungswidrigkeit in NRW


So meinst du wäre das verkehrt erklärt ?
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Beitrag von masterTHief » 10.05.2008 04:44

Nein. Stefan, so nicht :wink: , sondern

in BW
Unterschlagung der Münze (gegenüber dem Eigentümer Staat)
und
Ordnungswidrigkeit i. S. des DSchG (wg. ungenehmigter Grabung bei gezielter Suche nach Bodendenkmal, mindestens aber wg. Unterlassung der Meldung bei Zufallsfund infolge nicht gezielter Suche)

genauso

in NRW
Unterschlagung der Münze (gegenüber dem Mit-Eigentümer Grundbesitzer)
und
Ordnungswidrigkeit i. S. des DSchG (wg. ungenehmigter Grabung bei gezielter Suche nach Bodendenkmal, mindestens aber wg. Unterlassung der Meldung bei Zufallsfund infolge nicht gezielter Suche)

Es ist in den genannten Bundesländern lediglich der (Teil-)Eigentümer auszutauschen, die Sachverhalte zum Straftatbestand wie auch zur Ordnungswidrigkeit unterscheiden sich nicht.

Also nochmal:
in beiden Ländern ist die Unterschlagung strafbar, ist die ungenehmigte Suche bzw. schon das Unterlassen der Meldung eine Ordnungswidrigkeit.

Daß in dem einen Lande strafbar ist, was in dem anderen nur eine Ordnungswidrigkeit sei, ist schlichtweg falsch
und
im Kontext des Artikels a. a. O. nach meinem Dafürhalten fast schon so etwas wie eine arglistige Täuschung :evil: .

Hierzu solltest Du auf dieser Grundlage die Diskussion mit den Herren Laufer und Husemann suchen, denen ich selbst in einer öffentlichen Veranstaltung mit Freuden entgegen sehen könnte.
Kritik Deinerseits dürfte nunmehr doch in diese Richtung angebracht sein, als hingegen mir konstruierte und zudem untaugliche Sachverhalte zu denken zu geben.
Gib den genannten Herren und Schöpfern des Artikels einmal meine Auffassung zu denken :idea: .

Bezeichnend und bemerkenswert an Deinem Konstrukt ist jedoch,...
... daß bei dem Raubgräber nur noch(!) diese eine Münze gefunden werden konnte.
Du unterstellst hierbei - außerhalb des zur Diskussion gestellten und geschilderten Sachverhaltes -, daß neben dieser einen(!) Münze noch anderes hätte gefunden werden müssen, es sich mithin um einen Wiederholungstäter :shock: gehandelt hätte.
Das ist das Niveau von Husemann und Laufer.
Stefan, ich fürchte, der nächste Artikel in "Abenteuer Archäologie" könnte von Dir sein :cry: (kümmer Dich doch schon mal um die Erstveröffentlichungsrechte :P ).
So - und immer nur so - gesehen ist die "Archäologie wahrlich abenteuerlich".

Gruß :twisted:

Rudolf
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