Programm 2008 > Raub- und Schatzgräber

Der Titel besagt eigentlich schon alles.

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Walter Franke
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Beitrag von Walter Franke » 05.12.2008 11:13

Moin,

genau so ist es, aber der Beitrag ist auch wieder ein Beispiel für Hetze und Fehlinformation der Offentlichkeit.

Der Goldhut stammt aus Bayern. Ich kennen den Goldschmied, der bei der Restaurierung mitgearbeitet hat. Man weiß sehr wohl wo er gefunden wurde - nur gibt es eben an dieser Stelle kein Observatorion oder sowas in der Art - nur dafür kann der Finder nichts, dass es hier keinen Fundzusammenhang gibt.

Der Goldhut wurde irgendwann vor 2500 Jahren vom Observatorium entfernt vielleicht gestohlen und dann versteckt. Da gibt es nun mal keinen Fundzusammenhang wie bei der Himmelsscheibe, die ja an Ort uns Stelle vergraben wurde.

Aber mit solchen vorsätzlichen Fehlinformationen arbeitet die Archäologie.

Viele Grüße

Walter

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StefanGlabisch/Entetrente
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Beitrag von StefanGlabisch/Entetrente » 05.12.2008 11:58

:shock: Und wer hat dann das Geld bekommen ? ( Aus einem Fond der EXTRA ZUM EINKAUF VON RAUBGRABUNGS-FUNDEN eingerichtet wurde )

Kranke Welt ! :wink:
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masterTHief
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Beitrag von masterTHief » 05.12.2008 18:11

Hallo Stefan,

würde so ein Goldhut oder der Nibelungenschatz gefunden, wird man ihn kaufen müssen, wenn man ihn zum Eigentum haben möchte.

Will man ihn etwa geschenkt bekommen, weil der Entdecker keine Grabungserlaubnis hatte oder es ein Zufallsfand war?
Will man aus solchen Umständen eine Eigentumszuweisung ableiten?
Etwa aus als verwerflich und strafbar Dargestellten Fehlverhaltens des Entdeckers?
Da ist ja noch perverser als die Raubgräberei und dürft eine solche aus Gründen der Eigentums-Umleitung noch fördern!

Das mit dem FOND FÜR RAUBGRABUNGSGUT ist Spitze und gereichte allen Hetzredakteuren zur Ehre, Stefan, Du bist fast noch besser!

Manchmal frage ich mich, ob Du über die Sachverhalte, zu denen Du Dich äußerst, auch vorher einmal gründlich nachdenkst oder so aus dem hohlen Bauch schreibst?
(ich weiß, daß der Bauch unter dem Hals sitzt)

Gruß

masterTHief
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Beitrag von StefanGlabisch/Entetrente » 06.12.2008 03:39

masterTHief hat geschrieben: Will man ihn etwa geschenkt bekommen, weil der Entdecker keine Grabungserlaubnis hatte ........

........(ich weiß, daß der Bauch unter dem Hals sitzt)
Nun, ich halte nichts davon Funde ungeklärter Herkunft einfach so für Millionen einzukaufen. DAS FÖRDERT Raubgrabungen ! :wink:

Denk auch mal nach !!

Ja, ich kann da Verwerfliches entdecken.
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Beitrag von masterTHief » 06.12.2008 07:51

Hallo Stefan,

wenn - wie Walter hinsichtlich der Sammler es beschrieb - das Goldstück für das gleiche oder auch weniger Geld in Sammlerhände gerät, dann...

...ändert auch dieser Umstand nichts am Raubgräber(un)wesen und fördert dieses,
...dann haben wir alle nichts davon, ist das Ding sowohl für "uns alle", mithin auch für die Wissenschaft futsch. Schlimm genug, daß die Fundsituation und der -zusammenhang nicht mehr nachvollziehbar sind.

Gebt der Wissenschaft mehr Geld, die Dinge aufzukaufen und am "Markt" konkurrenzfähig zu sein - wir haben genug Milliarden für Pleitemanagement.
Die Archäologie hätte nicht so oft die Arschkarte und das Nachsehen, könnte ihren "Marktanteil" ausbauen, wenn sie sich nicht selbst den Knüppel "Schatzregal" in den Weg legen würde.

(Auch bei nicht genehmigter Grabung!)
Der meldende und abliefernde Entdecker/Finder/Sondengänger, den man nicht wie einen Kriminellen anmachen würde und braucht, dem ist bei wesentlich wertvollen Funden - die muß er als solche im Gegensatz zum Sammler, der sich auskennt und stets über genügend Kapital verfügt, erst erkennen - seine Unterschlagung viel zu heiß, um damit den Markt erst einmal zu erforschen und sich dabei der Gefahr auswzusetzen, erwischt zu werden.
Der verkauft an den nächstbesten Sammler (Hehler), wenn er sich durch diesen hinreichend "entlohnt" sieht.
Der würde mitunter aber auch schon zum Hartz IV-Regelsatz den Fund der Wissenschaft überlassen, dies in der Überzeugung, zudem nicht kriminell gehandelt zu haben.

Was sich da gerade die Archäologie in Baden-Württemberg erlaubt (das Ausstellungsplakat ist bezeichnend), betrachte ich als archäologisches Pleitemanagement, das einen unermeßlichen Schaden anrichtet und nicht geeignet ist, der Fundunterschlagung entgegen zu wirken, das Verhältnis zu den Entdeckern/Findern/Sondengängern zu verbessern.

Wenn denn tatsächlich Gelder zum Kauf von gerade hervorragenden Filetstückchen zur Verfügung gestellt werden, halte ich es für unüberlegt, diese Mittel als "Raubgutfond" zu bezeichnen.
Allerdings gebe ich zu, daß der Preis natürlich zu hoch ist, weil er sich am Schwarzen Markt orientieren muß, denn den weißen - schatzregalfreien - Markt fördert man ja nicht.

Natürlich kann der Verzicht auf die Option Schatzregal nicht das Allheilmittel sein - das weiß ich auch -, aber er würde wesentlich zur Verbesserung der Situation beitragen.
Den darüber hinaus verbleibend tätigen und unverbesserbaren Raubgräber-Sumpf kann man nicht trockenlegen, weder durch verschärfte Gesetze und schon gar nicht durch Nichtankauf von hervorragenden Stücken selbst unbekannter Herkunft.
Letzteres würde die Wissenschaft meines Erachtens in einen noch schlechteren Stand versetzen.

Gruß

Rudolf (masterTHief) Patzwaldt
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Beitrag von Mole » 06.12.2008 18:11

Hi allerseits,

meine These lautet (nach wie vor ;) ), dass diese Wissenschaft zur Zeit gar kein Interesse an "Massen" von tollen Funden hat, da sie ja bereits seit Jahren an ihren Kapazitätsgrenzen werkeln, und eine sachgerechte wissenschaftliche Bearbeitung und "Veröffentlichung" solcher Funde schlichtweg an der "Minderbemittelung" scheitert.

Oder glaubt ihr, der Staat (Land) beschert die gleich mehrfach budgetmässig: Mehr Fachkräfte und Personal, mehr wissenschaftliches Instrumentarium und dann auch noch "öffentlichkeitstaugliche" Lagerung der Funde (Ausstellungsräume)?

Vorstellen kann ich mir nur, das kommunale Einrichtungen per Finanzkraft Interesse an exorbitanten Stücken mit entsprechendem lokalen Bezug als pure "Austellungstücke" hätten ... aber denen fehlt genauso das Budget für "Kulturgut" (in jeder Hinsicht - aussgenommen vielleicht die Staatsopern ;) ).
Schöne Grüsse

Ralf

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Beitrag von masterTHief » 07.12.2008 16:07

Wenn Geld damit zu machen ist, kommen alle schnell aus den Löchern, alles andere ist auch für die Wissenschaft weit weniger Interessant und mühsam.

Gruß

masterTHief
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Walter Franke
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Beitrag von Walter Franke » 07.12.2008 18:46

masterTHief hat geschrieben:Wenn Geld damit zu machen ist, kommen alle schnell aus den Löchern, alles andere ist auch für die Wissenschaft weit weniger Interessant und mühsam.

Gruß

masterTHief
Ganz genau Rudolf,

sieht man am besten bei der Vermarktung der Himmelsscheibe und dem angeblichen Varus-Schlachtfeld, da sind Millionen zu Gewinnen.

Viele Grüße

Walter

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Beitrag von masterTHief » 07.12.2008 19:32

Richtig, Walter,

im "Land der Himmelsscheibe" hatte man zuerst Denkmalschutzgesetz ohne auch nur einen Ablieferanreiz (wie auch immer geartet).
Nach Himmelsscheibe hat man zumindest einen Ablieferanzeit in das Denkmalschutzgesetz genommen, der meines Erachtens nicht ausreichend seinkann, aber bitte, man hat gelernt.
Zahlen möchte man für den Eigentumserwerb nicht, es sei kein Geld da, das Schatzregal wird verteidigt, aber...
für Unsummen wird ein Himmelsscheiben-Museum gebaut und ein Grundstück, das mit Sicherheit auch einen Wert repräsentiert, kann auch sofort zur Verfügung gestellt werden.

Aber Kohle für den Erwerb von Funden hat man nicht (mehr?)!

Den Bürgern wollte man mehr Freiheiten geben - warum dann nicht auch den § 984 BGB - , und hält am Staatsmonopol-Kapitalismus fest, wie zu DDR-Zeiten.
Letzteres gilt für alle Länder der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone, daß Schatzregal wurde sofort in alle Denkmalschutzgesetze gedrückt.

Gruß

masterTHief
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Beitrag von Archaeos » 08.12.2008 21:17

masterTHief hat geschrieben:Hallo Stefan,

würde so ein Goldhut oder der Nibelungenschatz gefunden, wird man ihn kaufen müssen, wenn man ihn zum Eigentum haben möchte.

Will man ihn etwa geschenkt bekommen, weil der Entdecker keine Grabungserlaubnis hatte oder es ein Zufallsfand war?
Will man aus solchen Umständen eine Eigentumszuweisung ableiten?
Etwa aus als verwerflich und strafbar Dargestellten Fehlverhaltens des Entdeckers?
Da ist ja noch perverser als die Raubgräberei und dürft eine solche aus Gründen der Eigentums-Umleitung noch fördern! ...
Was ist perverser, wenn ein Raubgräber durch seine OW oder Straftat auch noch legal in den Besitz des Raubguts gelangt (wie dies z.B. in NRW der Fall ist) oder wenn ein Straftäter nicht in den Genuss seiner Beute gelangt, weil eine OW oder Straftat diesem Fund voranging ????

Ich habe den Fall der Bauarbeiter bereits vorgetragen, welche in einem Abbruchhaus arbeiteten, eine Münzschatz fanden und ihn unter sich aufteilten ohne ihn zu melden. Nachdem die Sache aufgeflogen ist, wurden die Bauarbeiter nicht nur wegen Diebstahls verurteilt sondern verwirkten auch noch das Anrecht auf ihre rechtmässige Hälfte (hätten sie den Fund gemeldet) :idea: :idea: .

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StefanGlabisch/Entetrente
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Beitrag von StefanGlabisch/Entetrente » 08.12.2008 21:23

Und das ist GENAU RICHTIG SO !!
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Beitrag von Archaeos » 08.12.2008 21:24

StefanGlabisch/Entetrente hat geschrieben:
masterTHief hat geschrieben: Will man ihn etwa geschenkt bekommen, weil der Entdecker keine Grabungserlaubnis hatte ........

........(ich weiß, daß der Bauch unter dem Hals sitzt)
Nun, ich halte nichts davon Funde ungeklärter Herkunft einfach so für Millionen einzukaufen. DAS FÖRDERT Raubgrabungen ! :wink:

Denk auch mal nach !!

Ja, ich kann da Verwerfliches entdecken.
Völlig richtig, Stefan. Die von den europäischen Staaten unterschriebene und z.T. bekräftigte La Valetta Konvention verpflichtet jeden Archäologen und Museumskurator, auf den Kauf von Funden dubioser Herkunft zu verzichten.

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Beitrag von masterTHief » 08.12.2008 22:00

Hallo André,

der Verzicht auf den Ankauf kannja wohl nicht als probates Mittel gegen die Raubgräberei betrachtet werden.

Der Raubgräber wird seinen Abnehmer schon finden und das wissenschaftlich interessante, aber nicht auswertbare objekt ist futsch.

Gruß

Rudolf
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Beitrag von Walter Franke » 08.12.2008 22:20

Archaeos hat geschrieben:
masterTHief hat geschrieben:
Was ist perverser, wenn ein Raubgräber durch seine OW oder Straftat auch noch legal in den Besitz des Raubguts gelangt (wie dies z.B. in NRW der Fall ist) oder wenn ein Straftäter nicht in den Genuss seiner Beute gelangt, weil eine OW oder Straftat diesem Fund voranging ????

Das ist nicht nur in NW so, sondern geltendes Recht in der Bundesrepublik Deutschland, ob es Dir passt oder nicht.

Viele Grüße

Walter

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Beitrag von StefanGlabisch/Entetrente » 08.12.2008 23:23

:? Wenn man z.B. in dem Buch " Tatort Himmelsscheibe " liest, wie üblich es ist/war " gute Kontakte " zur Raubgräber- und Hehlerszene zu halten nur um regulierend (und angeblich rettend...) eingreifen zu können, > wird mir schlecht ! :?

Irgendwie sollte klar sein > DA geht es um Profit ! Und nur darum.

Man muß, da in der Vergangenheit oft genug gedealt und dadurch die Situation nur verschlimmert wurde, endlich etwas draus lernen >

NEIN !! zu Funden unklarer Herkunft. Dafür KEIN GELD !

( Im Übrigen kann man mir erzählen was man will > Selbst Menghin´s Goldhut brachte kaum die 1,75 Millionen-Neu-Erkenntnis !
Viele Museen haben die schönsten Dinge eingelagert und können sich UNTEREINANDER beleihen. Das wird ja, gut und verständlich aufgearbeitet, wohl reichen :wink: )
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