Alles zum § 13 der Denkmalschutzgesetze :

Hier kann jeder über seine individuellen Erfahrungen mit den Landesdenkmalbehörden, Museen usw. berichten.

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StefanGlabisch/Entetrente
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Alles zum § 13 der Denkmalschutzgesetze :

Beitrag von StefanGlabisch/Entetrente » 12.11.2005 12:56

:D Alles zum § 13 des Denkmalschutzgesetzes :

Gültig wo ?

Was darf man ?

Bodendenkmäler ausgeschlossen ?

Unterschiede zu Ehrenamtlichlichkeit und Zertifizierung ?

Bitte hier hinein !
Vermittler nur für faire Archäologen und meldewillige Sondengänger.

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StefanGlabisch/Entetrente
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Das ist so natürlich Quatsch...

Beitrag von StefanGlabisch/Entetrente » 13.11.2005 00:55

:D Das ist so natürlich Quatsch.... :roll:
gemeint ist die Grundlage EURES Bundeslandes zur Suchgenehmigungsausgabe.
Bei uns in NRW ist dies §13 Abs.2 des DScHG.
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StefanGlabisch/Entetrente
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Hier mal der Link:

Beitrag von StefanGlabisch/Entetrente » 13.11.2005 01:24

Vermittler nur für faire Archäologen und meldewillige Sondengänger.

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Ruebezahl
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Beitrag von Ruebezahl » 13.11.2005 08:40

Hallo Stefan!
Das „härteste“ Gesetz haben die in Sachsen. :oops:

Alles nach §13 so „ein Kulturdenkmal aus seiner Umgebung entfernt“ ist nach §35 ein Straftatbestand mit bis zu
2 Jahren Freiheitsentzug.

Dabei ist die Definition „Kulturdenkmal“ in §2 so schwammig, dass man wild argumentieren könnte und eine weggeworfene Zigaretten-Kippe zum Kulturdenkmal deklarieren kann.
Auch die Briefmarkensammlung von „Klein-Fritzchen“ gehört nach §2, Abs.4 /i dazu und ist ein Kulturdenkmal.

Hier der Link dazu:
http://www.denkmalschutz.goerlitz.de/fo ... en_pdf.pdf

Ich bin für einen strengen Schutz unserer Bodendenkmale, aber dieses Gesetz öffnet der Behördenwillkür Tür und Tor und ist in meinen Augen eher kontraproduktiv.
Viele Grüße
Carsten

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StefanGlabisch/Entetrente
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Hallo Rübezahl,

Beitrag von StefanGlabisch/Entetrente » 13.11.2005 21:19

Hallo Rübezahl,
auch ich bin für einen strengen Schutz der Denkmäler.
Das Problem ist die unterschiedliche Ländergesetzgebung und ihre Interpretationsweisen > Stehen auch teils hohe Strafen im Denkmalschutzgesetz
zeigt doch die Erfahrung (oder ist dir Anderes bekannt ??) das wohl noch nie mit tatsächlichen Haftstrafen oder hohen Geldstrafen auf ein wirklich heftiges Vergehen reagiert wurde.
Jedenfalls ist mir kein einziger Fall bekannt. Selbst Wiederholungstätern läßt man in der Regel Gnade vor Recht ergehen.
Hier fehlt ein wenig die Verhältnismäßigkeit. Denn wird ein einfacher Sondengänger (ungenehmigt) aufgegriffen, kostet es ihn meist einige Hundert Euro und die mitgeführte Sonde. Da sind schnell Tausend Euro beisammen. Wie sagt der Volksmund: "Die Kleinen hängt man.....die Großen läßt man laufen...."
Nun soll man aber nicht sagen, die Leute wären nicht erfindungsreich >
Einige haben sich angewöhnt erst mit der Sonde (ohne Grabewerkzeug)
loszumaschieren, die Stellen zu kennzeichnen (Kronkorken o.ä.) und dann später ohne Sonde nachzugraben. Rein rechtlich ein Schachzug ??
Mal sehen wie sich das weiter entwickelt. :?
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Re: Hallo Rübezahl,

Beitrag von Archaeos » 14.11.2005 09:06

StefanGlabisch/Entetrente hat geschrieben:... Jedenfalls ist mir kein einziger Fall bekannt. Selbst Wiederholungstätern läßt man in der Regel Gnade vor Recht ergehen.
Hier fehlt ein wenig die Verhältnismäßigkeit. Denn wird ein einfacher Sondengänger (ungenehmigt) aufgegriffen, kostet es ihn meist einige Hundert Euro und die mitgeführte Sonde. Da sind schnell Tausend Euro beisammen. Wie sagt der Volksmund: "Die Kleinen hängt man.....die Großen läßt man laufen...."
Kennst Du Fälle, wo der "einfache" ungenehmigte Sondengänger aufgegriffen und bestraft wird? Solche Fälle gibt es kaum (meine Meinung). Wenn Sondengänger aufgegriffen werden und bestraft werden, dann ist doch in den meisten Fällen, weil sie auf einem auf einem BD gesucht haben, oder? Selbst wenn sie außerhalb eines bekannten BD aufgegriffen worden sind, dann zeigt dies, daß ungenehmigte Suche, wie sie vom Detektorhandel der Kundschaft angepriesen und als "legal" dargestellt wird, nicht so legal ist. :oops:

StefanGlabisch/Entetrente hat geschrieben:...
Nun soll man aber nicht sagen, die Leute wären nicht erfindungsreich >
Einige haben sich angewöhnt erst mit der Sonde (ohne Grabewerkzeug)
loszumaschieren, die Stellen zu kennzeichnen (Kronkorken o.ä.) und dann später ohne Sonde nachzugraben. Rein rechtlich ein Schachzug ??
Sicherlich nicht! Sowohl das Suchen wie das Graben nach Gegenständen, die von geschichtlichem, ... Interesse sind, ist genehmigungsbedürftig. Da macht es keinen Ubnterschied, ob man eine Sonde bei sich führt oder nicht. Rechtlich macht das keinen Unterschied.
Gruß,
André

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Re: Hallo Rübezahl,

Beitrag von Ruebezahl » 14.11.2005 19:46

StefanGlabisch/Entetrente hat geschrieben:Hallo Rübezahl,
Hier fehlt ein wenig die Verhältnismäßigkeit.
Sehe ich auch so! Für Totschlag bei verminderter Schuldfähigkeit ist das gleiche Strafmaß angesetzt, wie für das Aufsammeln eines Pfennigs.

Wie die Gerichte dann wirklich entscheiden, liegt immer im Ermessen des jeweiligen Richters. Und wenn dann man ein Exempel ........

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StefanGlabisch/Entetrente
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Re: Hallo Rübezahl,

Beitrag von StefanGlabisch/Entetrente » 14.11.2005 22:29

Archaeos hat geschrieben:
Kennst Du Fälle, wo der "einfache" ungenehmigte Sondengänger aufgegriffen und bestraft wird? Solche Fälle gibt es kaum (meine Meinung). Wenn Sondengänger aufgegriffen werden und bestraft werden, dann ist doch in den meisten Fällen, weil sie auf einem auf einem BD gesucht haben, oder? Selbst wenn sie außerhalb eines bekannten BD aufgegriffen worden sind, dann zeigt dies, daß ungenehmigte Suche, wie sie vom Detektorhandel der Kundschaft angepriesen und als "legal" dargestellt wird, nicht so legal ist. :oops:
Hallo Andre´, aktuell sind mir 2 Fälle (ganz traurige, denn es hat total die Falschen erwischt ! ) bekannt > Je 400 Euro ! Ohne Suche auf BD. Da ist aber noch nicht das letzte Wort zu gesprochen........
WIR bleiben dran.

StefanGlabisch/Entetrente hat geschrieben:...
Nun soll man aber nicht sagen, die Leute wären nicht erfindungsreich >
Einige haben sich angewöhnt erst mit der Sonde (ohne Grabewerkzeug)
loszumaschieren, die Stellen zu kennzeichnen (Kronkorken o.ä.) und dann später ohne Sonde nachzugraben. Rein rechtlich ein Schachzug ??
Archaeos hat geschrieben:
Sicherlich nicht! Sowohl das Suchen wie das Graben nach Gegenständen, die von geschichtlichem, ... Interesse sind, ist genehmigungsbedürftig. Da macht es keinen Ubnterschied, ob man eine Sonde bei sich führt oder nicht. Rechtlich macht das keinen Unterschied.
Gruß,
André :wink:
Hallo Andre´, das ist mir schon klar ! Dennoch glauben die Leute (und die Erfahrung wird ihnen wahrscheinlich recht geben ) das sie weniger gefährdet sind (ihre Sonde einzubüßen) , wenn sie den "Vorgang" zweiteilen ( Erst orten....dann ohne Sonde graben). Theoretisch ist dies gleich...... PRAKTISCH zerpflückt dir jeder Anwalt eine eventuelle Anschuldigung. 8) Aber da wollen wir ja nicht hin ! :wink:

Ps: Ich könnte hier bei uns hundert(e) ? Sondengänger dem Amt vermitteln > Wenn Bodendenkmäler nicht GRUNDSÄTZLICH ausgeschlossen wären. Sind sie aber !
So hält sich sich das Interesse (ca. 10 Felder OHNE ! BD) schwer in Grenzen. ( 10% ??? die über bleiben...)
Sollte MAN MAL DRÜBER NACHDENKEN ! BEIDE SEITEN !
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Re: Hallo Rübezahl,

Beitrag von Archaeos » 14.11.2005 23:15

StefanGlabisch/Entetrente hat geschrieben: Ich könnte hier bei uns hundert(e) ? Sondengänger dem Amt vermitteln > Wenn Bodendenkmäler nicht GRUNDSÄTZLICH ausgeschlossen wären. Sind sie aber !
So hält sich sich das Interesse (ca. 10 Felder OHNE ! BD) schwer in Grenzen. ( 10% ??? die über bleiben...)
Sollte MAN MAL DRÜBER NACHDENKEN ! BEIDE SEITEN !
Wenn ich deine Worte richtig interpretiere, würde die Mehrzahl der sondler am liebsten BD absuchen. Richtig?

10 Felder? das hört sich nach wenig an. Ist aber nicht so. Stefan, wieviel Zeit braucht ein Sondler um eine Feld von einem Hektar Fläche abzusuchen? 10 Felder à 2 Hektar, reichen für ein ganzes Jahr, wenn man seriöse sucht. Einmal die ganze Fläche im Frühling und einmal im Herbst/Winter nach dem Pflügen absuchen, also 2 x 20 Hektar ... Wenn das nicht reicht

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Hallo Andre´,

Beitrag von StefanGlabisch/Entetrente » 14.11.2005 23:56

:D Hallo Andre´,
flächenmäßig würde dies wahrscheinlich reichen.
Wenn du jedoch im Frühjahr und im Herbst je gerade mal 2 Wochen (wenn überhaupt) hast, diese (genau NUR diese !) Fläche abzusuchen, ist dies zu wenig.
Man müßte mehr Auswahl haben ! Einen Bezirk, einen Ort, einen Kreis. Dann hat man das ganze Jahr die Möglichkeit sich Alternativen auszusuchen > Man könnte auf gerade freie Felder zu gehen.
So wie die Genehmigungspraxis hier läuft ist der ganze Vorgang sehr, sehr umständlich. Und schwer an "den Mann" zu bringen. :? Schade !
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Beitrag von harlekin » 15.11.2005 00:32

Ich bin für das Abstecken von Claims.
Mit Selbstschußanlagen....
Retinascannen....
Schrittzähler....
Zeitschaltuhren...
(wenn du 10 min. überziehst..kommt in der 11ten min. die Selbstzerstörung des Detektors)
Archäologiestudenten als Wachpersonal, so kommen sie auch zu ihrer Feldarbeit.
Und jeder Archäologe bekommt einen Sheriffstern...

Krank....

Lojoer
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Beitrag von Lojoer » 15.11.2005 01:07

Hallo Archaeos,
ich muss da Stefan recht geben. 10 Felder sind zu wenig. Was ist wenn jemand 10 Felder in einem ehemaligen Schwemmland zugewiesen bekommt, da kann er sich den Wolf suchen.
Um aus der Schule zu plautern muss ich eingestehen, dass meine Nachforschungsgenehmigung einen ganzen Landkreis beinhaltet einschließlich aller BDs auf landwirtschaftlich genutzten Flächen.
Mit der zeit muss man zwangsläufig bei der Suche Schwerpunkte setzen, so dass ich natürlich nicht den ganzen Landkreis absuche :lol: .
Die letzten zwei Jahre habe ich ein BD (röm. Lager) entdeckt, dass vorher nicht bekannt war. Nun interessiert mich natürlich, welcher Zusammenhang besteht zu anderen Lagern der Umgebung. Die Nachfrage bei den Archäologen ergibt, das nicht genug aussagekräftige Funde von den anderen BDs vorhanden sind. Also was mache ich - ich gehe mit der Sonde hin. Mittlerweile stoße ich selbst an meine Grenzen.
Momentan bin ich soweit, dass ich das LDA bitte diesem oder jenem Sondler eine Nachforschungsgenehmigung für das betroffene Gebiet zu geben. Bin jetzt echt gespannt, ob man meiner Bitte nachkommt.
Gruß
Jörg

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Hallo Lojoer,

Beitrag von StefanGlabisch/Entetrente » 15.11.2005 01:17

:D Hallo Lojoer,
wenn wir es schaffen würden, überall eine Genehmigung gleich der deinen anbieten zu können > wäre das Wesentliche geschafft!
Alles Andere würde sich fast von selbst lösen.
Und die allermeisten Sondis würden mitmachen.
Davon bin ich überzeugt.

Besten Gruß
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Beitrag von Lojoer » 15.11.2005 01:38

Hi Stefan,
ist mir natürlich auch nicht in den Schoß gefallen. War halt entsprechend hartneckig mit einer Portion Glück im richtigen Zeitpunkt.
Ich hoffe aber, dass wir ähnliche Lösungen auch für andere erreichen können.
Gruß
Jörg

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Beitrag von Lojoer » 17.11.2005 18:27

Na wer sagt es denn,
das LfD hat mir für meine Nachforschungen den von mir empfohlen Mann zur Seite gestellt und ihm eine Genehmigung für das Gebiet erteilt. Das finde ich echt super und zeigt auch die Bereitschaft einer guten Zusammenarbeit.
Gruß
Jörg

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