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von masterTHief » 23.05.2007 22:47
Hallo Stefan,
Dein Glaube, daß der „Neuschwanstein“-Meteorit zur Einführung des Schatzregales in Bayern führen könnte, hat Dir nicht geholfen.
Es werden höchstens hoch gerechnet 200 Leute gewesen sein, die nach dem Klumpen gesucht haben, davon höchstens die Hälfte mit dem Detektor, der Rest per bloßes Auge.
Von den bisher gefundenen zwei Stückchen ist eines sogar mit bloßem Auge gefunden worden!
Also nix Tausende oder so.
Davon war ein Großteil sogar von den Astronomen „angeworben“ worden.
Der Leiter des European Fireball-Nett, Herr Dieter Heinlein, Augsburg, mir persönlich bekannt, ist selber mit dem Detektor auf die Suche gegangen.
Dies alles ohne die Erfordernis einer Grabungsgenehmigung durch die Denkmalbehörden!
Die haben sich auch bis heute nicht darum gekümmert.
Wer nicht die Meteoriten-Teile gefunden hat, durfte (so wie ich mit einigen Freunden) den Wohlstandsmüll der „Alpenfreunde“ wegräumen, sonst war und ist dort mit dem Detektor nichts zu finden (Ölsardinenbüchsen, Joghurtbecher-Deckel, Bierdosen usw.).
Vom Schloß Neuschwanstein abgesehen, kein Boden- oder Baudenkmal in der Nähe.
Das Land Bayern hat überhaupt nichts bezahlen müssen für die Hälfte des ersten Fundstückes.
Da der Meteorit weder verlorener Gegenstand noch Denkmal noch Schatz darstellt und somit (auch nach dem BGB, also auch nach dem Einführungsgesetz zum BGB - EGBGB - , aus dem sich die Schatzregal-Option der Länder ergibt!) in einen rechtlosen Raum gefallen ist, haben sich Finder wie auch das Land Bayern in seiner Eigenschaft als Grundstückseigner auf dem der Meteoritebn-Teil gefunden wurde, höchst einvernehmlich unter Leitung des Rechtsanwaltes Dr. Robert Selk, München, dahingehend geeinigt, daß der Schatzfund-§ 984 BGB analoge Anwendung finden soll. Das war ein privatrechtlicher Einigungsvertrag.
Damit brauchte das Land Bayern für seinen Anteil aus der Eigenschaft als Grundstückseigner gar nichts bezahlen, ist darüber hinaus auch aus diesem Grunde gar nicht auf den Gedanken gekommen, wegen zu findender Meteoriten-Teile die Einführung eines Schatzregales zu bemühen.
Die ist nach wie vor so!
Weitere Neuschwanstein-Teile interessieren den Freistaat überhaupt nicht, weil man bereits einen erheblichen Teil im Eigentum hat und das ausreicht.
Der Freistaat würde weitere Ankäufe, für den Fall, daß privatrechtlich nicht die analoge Anwendung des § 984 BGB vereinbart werden könnte, sogar ablehnen und verzichtet insoweit, weitere Teile in sein Eigentum zu bringen, weder durch Ankauf noch durch Schatzregal.
Was Du zu Neuschwanstein hier von Dir gibst, Stefan, ist Pseudo- oder Halbwissen.
Du solltest Dich besser informieren.
Glaub mir, ich habe insoweit sowohl mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Selk wie auch mit Herrn Heinlein Gespräche geführt und die sitzen rechtlich wie wissenschaftlich hier an der Quelle.
Kein Archäologe käme hier auf die Idee, den Meteoriten unter das Denkmalschutzgesetz zu stellen, geschweige denn, für das Schatzregal zu bemühen.
Die Meteoriten sind in Deutschland weder verlorene Gegenstände, noch Schätze und erst recht keine Denkmäler.
Auf solche Gedanken kommen nur Ahnungslose!
Warum fallen im Baden-Württemberg Meteoriten unter das Denkmalschutzgesetz oder das Schatzregal?
Etwa als Bodendenkmäler? Die gefundenen Teile haben nicht einmal im sondern auf Boden gelegen, waren sogar mit dem bloßen Auge erkennbar.
Die Meteoriten-Stücke graben sich nicht einmal in den Boden ein, Auskünfte hierzu kannst Du beim European Fireball-Net einholen.
Der Detektor wird lediglich benutzt, um die metallhaltigen Meteoriten-Stücke von den gewöhnlichen Steinen und Felsbrocken schneller unterscheiden zu können, man könnte auch an jeden „Stein“ einen Magneten halten, aber das wäre recht mühsam.
Also bei dieser Anwendung des Detektors auch keine Störungen archäologischer Fundsituationen. Dies ebensowenig, als würde ich einen bloßen Stein aufheben.
Dafür brauche ich jetzt schon eine Grabungsgenehmigung?
Jedenfalls nach Deiner Schreibweise in Baden-Württemberg, wo die Uhren richtig ticken sollen?
Die tickenten dann gerade dort nicht richtig!
Oder Du nicht, wenn man beim Uhrenvergleich bleibt.
Wo bitte ist für Baden-Württemberg gesetzlich geregelt, daß Meteoriten unter das Denkmalrecht fallen?
Sag´s mir oder besser: Schreib es uns allen!
Laß mich nicht dumm sterben, ich kann es einfach nicht glauben.
Das ist derart daneben, daß Zweifel an der Gesetzgebung kämen.
Um den Chiemsee herum mag die Welt anders aussehen, aber auch nicht anders als in den anderen Bundesländern wie auch Hessen und NRW.
Zitat:
„Die Einzigsten die sich wirklich erfolgreich gegen die Schatzregal-Einführung einsetzten, waren stets die Bauernverbände.“
Das kann ich nur bestätigen, Stefan, die Gründe dafür zeichne ich Dir, zumindest für Bayern, gerne auf.
Also vor ca. 20 Jahren einmal das „Gespenst“ Schatzregal bei den bayrischen Parlamentariern auf den Tischen lag, wurde in diesem Zusammenhang auch – man lese und staune – ein Herr Reinhold Ostler um seine Meinung dazu angehört.
Also hier in Bayern wurde der damals bekannteste deutsche Schatzsucher hierzu - wenngleich recht kurzfristig - angehört.
Dieser hat sich in seinen Argumentationsnöten (und weil Schatzsucher weder vereint waren noch eine Lobby hatten) vertrauensvoll an einen Herrn Patzwaldt in Bonn gewandt.
Dieser wiederum empfahl Herrn Ostler, sich mit der Lobby der Grundstückseigner ins Benehmen zu setzen und die auf das Problem der „kalten Enteignung durch die Hintertür“ (so die tatsächliche Formulierung des Herrn Patzwaldt) aufmerksam zu machen, sich also insoweit an die Bauernverbände zu wenden.
Daraufhin war das Schatzregal, noch bevor es richtig auf den Tischen lag, in den Papeierkörben verschwunden.
Dies zu den Bauernverbänden.
Herr Patzwaldt ist heute auch unter dem Nickname „masterTHief“ in den einschlägigen Foren des Internet vertreten.
Dies zu den Bauernverbänden.
Hatte bisher keinerlei Anlaß mit dieser lustigen Begebenheit an die Öffentlichkeit zu treten, da Du aber das Thema hier aufgegriffen hast, hier Aufklärung und Minderung des Informations-Defizites.
Die könnte, da gebe ich Dir auch recht, Stefan als erledigt betrachtet werden, wenn ein Schatzregal eingeführt würde, sogar eines mit Entschädigung, wie es in einigen Bundesländern eingeführt wurde.
Allerdings wird in diesen Denkmalschutzgesetzen meines Wissens nach lediglich der Finder/Entdecker entschädigt im Sinne einer Ablieferprämie, nicht aber der Grundstückseigner, der geht leer aus und nicht , wie Du es hier uns weißmachen möchtest, daß er etwas erhielte.
Erzähle das mal einem Bauer, da bekommst Du Power!
Die Bauernverbände hielten Dich für verrückt!
Kompetent klingt das bei näherer Betrachtung nicht, was Du hier zum Besten gibst.
Aber den Sondengängern kann man ja alles erzählen, oder?
Mir, Stefan, ungeprüft nicht!
Habe Deine Postings – nicht nur diese hier – zum Anlaß genommen, Gespräche zu führen und zu recherchieren.
Eine Änderung des bayrischen Denkmalschutzgesetzes durch Einführung des Schatzregales steht hier nicht zur Debatte.
Woher hast Du diese Information?
Mit Sicherheit nicht vom hierfür zuständigen Ministerium!
Alles scheinbar heiße Luft.
„Fön“ sagt man hier in Bayern, wenn diese Luft von Süden über Neuschwanstein ins Alpenvorland zieht.
Da Düsseldorf nicht dem Alpenvorland zugerechnet werden kann, wirst Du auch keinen Fön haben.
Der macht aber auch nur Kopfschmerzen oder geht an den Kreislauf, führt keinesfalls zu Realitätsverlust.
Und Vollmond, den man auch in Düsseldorf sehen kann, ist auch noch nicht.
Gruß Bitte um weitere Informationen, weil ich dieser Angelegenheit gerne auch mit den Bauernverbänden – heute aber auch ohne Reinhold Ostler – auf den Grund gehen möchte
Rudolf (masterTHief) Patzwaldt
masterTHief TreasureHunt management consulting, Planegg, Ihr Partner bei der Schatzsuche - nur echt mit "TH"