Antikenraub ist weltweite Boombranche

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Ruebezahl
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Antikenraub ist weltweite Boombranche

Beitrag von Ruebezahl » 19.05.2007 08:10

http://www.abendblatt.de/daten/2007/05/15/740422.html
"Wir verstehen alle nicht, dass Ebay es nicht schafft, den Verkauf von Hehlerware zu unterbinden."
Ich schon. :wink: Das würde ja zu Umsatzeinbußen führen. Und welches Unternehmen will das?
Ich sage es seit längerem: Geld und Bodenfunde passen in keinster Weise zusammen. Konsequenz = ........... :wink:
Viele Grüße
Carsten

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StefanGlabisch/Entetrente
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Hallo Carsten,

Beitrag von StefanGlabisch/Entetrente » 19.05.2007 13:27

Hallo Carsten,
das ist ja das Schlimme : Konsequenz ? Keine !

Wir haben (da auch wirtschaftspolitisch blockiert wird) keine andere Möglichkeit als an den Verstand der Sucher, der Sammler und VERMEINTLICHEN Antikenfreunde zu appellieren. >> Sucht legal ! Meldet ! Legt keine Sammlungen aus ungeklärter Herkunft an !

Ihr schadet sonst der Geschichtsforschung. Ihr schadet dann der Allgemeinheit. Ihr unterstützt illegales Treiben.

Ja, die Lobby der Geschäftemacher hat leider gesiegt.
Vermittler nur für faire Archäologen und meldewillige Sondengänger.

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masterTHief
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Beitrag von masterTHief » 20.05.2007 07:16

Ganz richtig, Stefan,

„...keine andere Möglichkeit als an den Verstand der Sucher, der Sammler und Antikenfreunde zu appellieren. >> Sucht legal ! Meldet ! Legt keine Sammlungen aus ungeklärter Herkunft an.
Ihr schadet sonst der Geschichtsforschung. Ihr schadet dann der Allgemeinheit. Ihr unterstützt illegales Treiben.“

Es hat aber nichts mit Geschäftemachen zu tun, wenn man seine bürgerlichen Rechte verteidigt (z. B. „Finderlohn“ einfordert – ein Instrument zur Förderung der Ehrlichkeit) gleichwohl aber das Recht der Allgemeinheit, der Öffentlichkeit akzeptiert und respektiert.
Wer meldet – selbst bei illegaler Suche – kommt auch wirtschaftlich betrachtet am weitesten und wer das Meldeverfahren unterstützt, sei es durch Erleichterung des Genehmigungsverfahrens zur legalen Suche oder durch Besitzstandswahrung (indem dem Entdecker sein Eigentum nicht abgefordert wird, wird auch immateriell den meisten Nutzen haben.
Solange das Schatzregal genutzt wird oder als Denkmalschutz-Regel instrumentalisiert werden soll, wird illegales Treiben auch unterstützt (das niemals ganz einzudämmen ist).
Die Vernunft muß bei allen Parteien Platz greifen, sowohl beim Bürger als bei und in der Öffentlichkeit.
Nur so, denke ich, kann der Schaden für die Geschichtsforschung in Grenzen gehalten werden. Und das mit den Grenzen kann man wortwörtlich nehmen, damit der Nutzen zudem nicht unwiederbringbar ins Ausland zieht.

Mit freundlichen Grüßen

masterTHief
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Gladiator
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Beitrag von Gladiator » 20.05.2007 18:21

masterTHief hat geschrieben:

Solange das Schatzregal genutzt wird oder als Denkmalschutz-Regel instrumentalisiert werden soll, wird illegales Treiben auch unterstützt (das niemals ganz einzudämmen ist).
Die Vernunft muß bei allen Parteien Platz greifen, sowohl beim Bürger als bei und in der Öffentlichkeit.
Nur so, denke ich, kann der Schaden für die Geschichtsforschung in Grenzen gehalten werden. Und das mit den Grenzen kann man wortwörtlich nehmen, damit der Nutzen zudem nicht unwiederbringbar ins Ausland zieht.

Mit freundlichen Grüßen

masterTHief
Meine volle Zustimmung. Danke

Leider fehlt im ersten Teil noch der geniale Vorschlag woher die Gelder kommen sollen um die ehrlichen Finder zu entschädigen!
Das darf doch nicht verschwiegen werden.
Soll aber auch kein Argument für ein Schatzregal sein!
Grüße
SkypeME: gladiator30plus

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masterTHief
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Beitrag von masterTHief » 21.05.2007 05:44

Zum einen muß der Staat ja nicht alles aufkaufen, was gefunden wird.
In vielen Fällen wird die wissenschaftliche Auswertung der Fundgegenstände und der hoffentlich auch nicht über das notwendige Maß gestörten Fundsituation für archäologische Zwecke und die Geschichtsforschung ausreichen, selbst wenn es sich materiell bei den Fundgegenständen eigentlich um Schrott handelt.
Für die wirklich wenigen, teuren Fundstücke, die zudem noch unbedingt in Staatseigentum überführt werden müssen, ist mit Sicherheit auch Geld vorhanden.
Das ist das Problem der Kultus- und Finanzminister.
Vorschläge, bisher sinnlos hinausgeworfenes Geld zu sparen hätte ich als Diplom-Finanzwirt genug (welcher Finanzminister hat schon Finanzwissenschaften studiert?!), aber das ist kein Problem der Sondengänger, der ehrlichen Finder und Fundeigentümer oder der Archäologie.
Woher die Gelder für die Friedensaktionen der Bundeswehr nehmen, für den Sozialbereich, für die Kindertagesstätten, für die Renten, für unnütze Staats-Stellen und das Hin- und Hergefliege von Staats-Dienern zwischen Berlin und Bonn und... und... und... ?
Es gibt viele weit wahnwitzigere Forderungen nach mehr Geld als für den unbedingt notwendig erscheinende Aufkauf von Fundgegenständen!
Wenn die Finanzminister von den Nöten der Archäologie zu überzeugen sind, wird auch Geld bereitgestellt werden können, wenn hingegen der Staat (außerhalb der Geschichtswissenschaft) die Notwendigkeit nicht erkennt oder andere Prioritäten auch zum nutzlosen Rausschmeißen von Steuergeldern setzt, dann darf das nicht zum Problem der Fundeigentümer werden.

„Herr Glabisch, wir brauchen unbedingt eines Ihrer Grundstücke zum Bau einer (möglicherweise unnötigen) Autobahnbrücke. Leider haben wir kein Geld dafür und wissen auch nicht, es irgendwie aufzutreiben. Sie sind doch bestimmt so gut, uns Ihr Grundstück zu schenken – oder sollen wir sie entschädigungslos enteignen?“

Ja, Stefan, wie denkst Du denn hierüber?

Oder:
„Die Friedenseinsätze der Bundeswehr zur Terrorabwehr machen es unbedingt erforderlich, daß Sie Ihre Schmuckgegenstände – vielleicht sogar ererbte Antiken der Urgroßmutter darunter? – beim Finanzamt abliefern. Wann dürfen unsere Beamten das Zeug bei Ihnen abholen?
Wir haben nämlich ein Schmuck-Regal eingeführt!
Da hatte doch einer unserer Ministerialbeamten wieder eine hervorragende Idee.
Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, wird sich der Gesetzgeber überlegen, ob er das Privileg der Erbschaft ganz abschafft und sich nicht nur mit Steuern für die Freibeträge übersteigendes Erbvermögen zufrieden gibt.

Überlegt einmal, wieviel Prozent Eures Einkommens bereits an direkten und indirekten Steuern in den Staats-Sack fließen!!!

Solange mit den Steuern nicht vernünftiger und sparsamer umgegangen wird, bin ich nicht bereit, den (mitunter selbstgemachten) Finanznöten des Staates entgegen zu kommen.

Da bin ich bestimmt nicht der Einzige und auch die anderen Bürger mit dieser Einsicht haben bestimmt keine Raubgräber- oder Materialisten-Mentalität.
Die Raubgräber (in unsere Geldbörse) sitzen an anderen Stellen, genau dort, wo man der Geschichtswissenschaft Gelder streicht, da geht es ja nicht nutr um den Ankauf von Antiken, es ist seit Jahren nicht einmal Geld für Notgrabungen da.
Der Archäologen (Finanz-)Not ist keine durch Sondengänger hervorgerufene, sie wird auch nicht durch Einführung bundesweiten Schatzregales gelindert werden können.
Diese Argumente ziehen nicht!

Gruß

masterTHief
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StefanGlabisch/Entetrente
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Beitrag von StefanGlabisch/Entetrente » 21.05.2007 11:30

masterTHief hat geschrieben:Zum einen muß der Staat ja nicht alles aufkaufen, was gefunden wird.
Stimmt ! Da wird er auch für sorgen.

Und das ungeachtet deiner steuerlichen Enttäuschungen und der Staatlichen Finanzlage.

Und wie du schon so schön beschreibst > Das Gesetz wird passend gemacht !

Wir sind gesetzestreu und werden uns ebenfalls anpassen.

Ich persönlich sehe es so: Solange wir einen Vorteil versprechen (und von Vorteil sind..) wird man auch unser Hobby dulden.

Werden wir aber penetrant und versuchen Kapital aus etwas zu schlagen dessen Eigentümer wir NICHT zweifelsfrei sind > Kommt die Kelle !

Und herausragendes Kulturgut gehört eindeutig NICHT in Privathand.

ZUFALLSFINDER sollen und werden wohl auch in Zukunft entschädigt werden.

Ob du als Sucher mit Suchgerät zu dieser Gruppe gehörst ist für mich zumindest fraglich.
Vermittler nur für faire Archäologen und meldewillige Sondengänger.

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Beitrag von masterTHief » 22.05.2007 04:51

Hallo Stefan,

danke für die Antwort. Hierzu noch einige Anmerkungen.

Zitat:
„Stimmt ! Da wird er auch für sorgen. Und das ungeachtet Deiner steuerlichen Enttäuschungen und der Staatlichen Finanzlage.“

Stimmt, er wird sich noch viel einfallen lassen um sich die Taschen zu füllen – und trotzdem werden die Geschichtswissenschaftler keinen erhöhten Etat erhalten.
Ich erwarte doch gar nicht, daß der Staat auf meine steuerlichen Betrachtungen (keine Enttäuschungen, weil ich mich nicht täuschen lasse) Rücksicht nimmt (Unterstellung).
Der Staat soll auf die zumutbaren Belastungen der Allgemeinheit Rücksicht nehmen, dann darf er auch Rücksicht auf die Interessen der Allgemeinheit hinsichtlich Kulturgut und Entschädigung erwarten.

Zitat:
„Und wie du schon so schön beschreibst > Das Gesetz wird passend gemacht! Wir sind gesetzestreu und werden uns ebenfalls anpassen.“

„Ihr“ nehmt auch alle Gesetze kritiklos hin und ergebt Euch in Euer Schiksal?!
Ist Kritik am Staat und seiner Gesetzgebung in dieser Demokratie nicht erwünscht oder kritisches Hinterfragen?

Den Rest Deines Postings kann ich völlig teilen.
Ich mag keine Raubgräber (das weißt Du genau!) und weiß, welchen Schaden die anrichten, auch immateriell bei den ehrlichen Findern und Schatzsuchern.
Das ist ja gerade einer der Gründe, warum ich die Anwendung des Schatzregales für bedenklich halte.
Und herausragendes Kulturgut gehört eindeutig nicht in Privathand.
Stefan, daß unterschreibe ich natürlich sofort mit (wir unterhalten uns bitte nur darüber, wie es in Allgemeineigentum überführt wird oder werden soll).

Zitat:
„Zufallsfinder sollen und werden wohl auch in Zukunft entschädigt werden.
Ob du als Sucher mit Suchgerät zu dieser Gruppe gehörst ist für mich zumindest fraglich.“

In den meisten Bundesländern mit Schatzregal ist auch heute nicht eine Art Ablieferprämie vorgesehen, ob Zufallsfund oder nicht, spielt dabei keine Rolle, unter Umständen gleichwohl (und meiner Meinung nach richtig), ob der Fund bei legaler (lies: genehmigter) Suche erfolgt ist.

Wenn ich überhaupt einmal mit der Sonde unterwegs bin – weit ab von Bodendenkmälern – kann ich bestenfalls (auch) Zufallsfunde geschichtswissenschaftlier Art machen.
Die würden dann auch gemeldet.
Ich suche definitiv mit der Sonde nach dem Hauptteil des Meteoriten „Neuschwanstein“ (überhaupt nicht unter das deutsche Fundrecht zu bekommen) sowie nach Resten des Reichsbankgoldes am Walchensee (verlorene Gegenstände).
Für beides ist das Denkmalschutzgesetz Bayerns nicht anwendbar, einer Genehmigung in Hinblick auf Antikensuche bedarf es insoweit nicht.
Gleichwohl weiß ich, daß Antikenfunde gemeldet werden müssen, was mir allein schon leicht fällt, weil das bayrische DSchG ohne Schatzregal auskommt.
Es sollte jetzt nicht mehr fraglich sein, zu welcher Gruppe Sondengänger ich gehöre.
Wie auch immer geartete Vorwürfe der Raubgräberei muß ich von mir weisen und fraglich bleibt da gar nichts.

Gruß

masterTHief
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StefanGlabisch/Entetrente
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Hallo Rudolf

Beitrag von StefanGlabisch/Entetrente » 22.05.2007 07:52

:D Hallo Rudolf,
keinesfalls möchte ich dir irgendwas unterstellen.

Es aber doch realitätsnah zu sehen das der Staat und auch der Gesetzgeber immer dafür Sorge tragen wird vermeintliche Missstände
abzustellen.

So denke ich seid ihr gerade in Bayern sehr knapp vor der Einführung des Schatzregales.

Warum führe ich dir gerne aus.

Doch das lieber abends wenn mir mehr Zeit dazu bleibt.

Besten Gruß

Stefan
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Beitrag von masterTHief » 22.05.2007 19:41

Danke, Stefan,

das weiß ich schon,
es stürmt gerade von allen Seiten auf mich ein.
Sondengänger, Schatzsucher, Medien, Politiker...

irgendwie hat es sich herumgesprochen, daß hier mitten in Bayern jemand sitzt, der auch hörenswerte Argumente gegen die Regal-Verwendung vorbringen kann.

Bin aber umsomehr für alle Informationen dankbar.
Inforamtionsdefizit ist übel.

Ist ja auch eine Frage, wie das Reegal ausgestaltet wird, Entschädigung etc. .
Es gibt ja schon genügend weit voneinader abweichende Regal-Anwendungen in den Ländern.

Danke

Gruß

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StefanGlabisch/Entetrente
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Guten....

Beitrag von StefanGlabisch/Entetrente » 22.05.2007 22:10

Guten Abend Rudolf,

Versuche mich jetzt mal als Hellseher.

Und du überlegst bitte mal ob es nicht SO in etwa oder genau seien kann.


Ich glaube es waren ausgerechnet die "Nicht-Antiken" die euch bald schon zum Schatzregal führen.
Zum einen war da der Neuschwanstein-Fall. > Hunderte, ja Tausende zogen los um in Wald und Flur nach dessen Überresten zu suchen.
Auch um den Chiemsee herum wurden danach wieder Viele aktiv.
Ungeachtet der Schonungen, der Naturschutzgebiete, der Gesetze.

Bayern bezahlte bereits schon einmal eine gute Summe für den Erst/Teilfund des Neuschwansteinmeteoriten.
In BW wäre es umsonst daran gekommen. Dort fallen Meteoriten unter das Denkmalrecht. Sprich das Regal.

Als zweites wäre sodann eine Fossilie schatzregalfördernd.
Kennst du den Fall des Gerichtsurteiles über die Seelilien ?
Ein Ausgräber der "zufällig" nicht im Auftrage des Amtes unterwegs war fand diese hochinteressante Lehrstück. Und wollte sie behalten.
Ein Gericht gab ihm recht. Fiel ja nicht unter Denkmalrecht....
War kein Schatzregal drauf. Wie in BW..... :wink:

Alsdann war da noch der Fall der Helmauktion. Du erinnerst dich ?
Wo das Amt mitsteigern durfte um den Helm im Land zu halten.
Was hat man bezahlt ? 60000 Euro glaube ich.
Wäre in BW nicht nötig gewesen.....

Es gab mehrere ähnliche Fälle.

Es soll sogar einen Verein geben der Entschädigungen forderte... :roll:
Und den Kulturminister anschrieb. :lol:

Spaß beiseite.

Die Einzigsten die sich wirklich erfolgreich gegen die Schatzregal-Einführung einsetzten waren stets die Bauernverbände.
Aber auch das kann als erledigt angesehen werden >
Solange man ZUFALLSFUNDE entschädigt ! DANN bekommt der Grundstücksbesitzer sein Geld.

Den Bauern freut es.
Und er wird sich überlegen wen er so alles auf sein Feld lässt. (Nebeneffekt....) :wink:

Sag, ist das Spinnerei ?

Euer LDA-Landeschef kommt aus ???? Richtig ! BW !

Ja, da gehen die Uhren anders ....
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Beitrag von masterTHief » 23.05.2007 22:47

Hallo Stefan,

Dein Glaube, daß der „Neuschwanstein“-Meteorit zur Einführung des Schatzregales in Bayern führen könnte, hat Dir nicht geholfen.

Es werden höchstens hoch gerechnet 200 Leute gewesen sein, die nach dem Klumpen gesucht haben, davon höchstens die Hälfte mit dem Detektor, der Rest per bloßes Auge.
Von den bisher gefundenen zwei Stückchen ist eines sogar mit bloßem Auge gefunden worden!
Also nix Tausende oder so.
Davon war ein Großteil sogar von den Astronomen „angeworben“ worden.
Der Leiter des European Fireball-Nett, Herr Dieter Heinlein, Augsburg, mir persönlich bekannt, ist selber mit dem Detektor auf die Suche gegangen.
Dies alles ohne die Erfordernis einer Grabungsgenehmigung durch die Denkmalbehörden!
Die haben sich auch bis heute nicht darum gekümmert.
Wer nicht die Meteoriten-Teile gefunden hat, durfte (so wie ich mit einigen Freunden) den Wohlstandsmüll der „Alpenfreunde“ wegräumen, sonst war und ist dort mit dem Detektor nichts zu finden (Ölsardinenbüchsen, Joghurtbecher-Deckel, Bierdosen usw.).
Vom Schloß Neuschwanstein abgesehen, kein Boden- oder Baudenkmal in der Nähe.

Das Land Bayern hat überhaupt nichts bezahlen müssen für die Hälfte des ersten Fundstückes.
Da der Meteorit weder verlorener Gegenstand noch Denkmal noch Schatz darstellt und somit (auch nach dem BGB, also auch nach dem Einführungsgesetz zum BGB - EGBGB - , aus dem sich die Schatzregal-Option der Länder ergibt!) in einen rechtlosen Raum gefallen ist, haben sich Finder wie auch das Land Bayern in seiner Eigenschaft als Grundstückseigner auf dem der Meteoritebn-Teil gefunden wurde, höchst einvernehmlich unter Leitung des Rechtsanwaltes Dr. Robert Selk, München, dahingehend geeinigt, daß der Schatzfund-§ 984 BGB analoge Anwendung finden soll. Das war ein privatrechtlicher Einigungsvertrag.
Damit brauchte das Land Bayern für seinen Anteil aus der Eigenschaft als Grundstückseigner gar nichts bezahlen, ist darüber hinaus auch aus diesem Grunde gar nicht auf den Gedanken gekommen, wegen zu findender Meteoriten-Teile die Einführung eines Schatzregales zu bemühen.
Die ist nach wie vor so!
Weitere Neuschwanstein-Teile interessieren den Freistaat überhaupt nicht, weil man bereits einen erheblichen Teil im Eigentum hat und das ausreicht.
Der Freistaat würde weitere Ankäufe, für den Fall, daß privatrechtlich nicht die analoge Anwendung des § 984 BGB vereinbart werden könnte, sogar ablehnen und verzichtet insoweit, weitere Teile in sein Eigentum zu bringen, weder durch Ankauf noch durch Schatzregal.

Was Du zu Neuschwanstein hier von Dir gibst, Stefan, ist Pseudo- oder Halbwissen.
Du solltest Dich besser informieren.
Glaub mir, ich habe insoweit sowohl mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Selk wie auch mit Herrn Heinlein Gespräche geführt und die sitzen rechtlich wie wissenschaftlich hier an der Quelle.
Kein Archäologe käme hier auf die Idee, den Meteoriten unter das Denkmalschutzgesetz zu stellen, geschweige denn, für das Schatzregal zu bemühen.
Die Meteoriten sind in Deutschland weder verlorene Gegenstände, noch Schätze und erst recht keine Denkmäler.
Auf solche Gedanken kommen nur Ahnungslose!

Warum fallen im Baden-Württemberg Meteoriten unter das Denkmalschutzgesetz oder das Schatzregal?
Etwa als Bodendenkmäler? Die gefundenen Teile haben nicht einmal im sondern auf Boden gelegen, waren sogar mit dem bloßen Auge erkennbar.
Die Meteoriten-Stücke graben sich nicht einmal in den Boden ein, Auskünfte hierzu kannst Du beim European Fireball-Net einholen.
Der Detektor wird lediglich benutzt, um die metallhaltigen Meteoriten-Stücke von den gewöhnlichen Steinen und Felsbrocken schneller unterscheiden zu können, man könnte auch an jeden „Stein“ einen Magneten halten, aber das wäre recht mühsam.
Also bei dieser Anwendung des Detektors auch keine Störungen archäologischer Fundsituationen. Dies ebensowenig, als würde ich einen bloßen Stein aufheben.
Dafür brauche ich jetzt schon eine Grabungsgenehmigung?
Jedenfalls nach Deiner Schreibweise in Baden-Württemberg, wo die Uhren richtig ticken sollen?
Die tickenten dann gerade dort nicht richtig!
Oder Du nicht, wenn man beim Uhrenvergleich bleibt.

Wo bitte ist für Baden-Württemberg gesetzlich geregelt, daß Meteoriten unter das Denkmalrecht fallen?
Sag´s mir oder besser: Schreib es uns allen!
Laß mich nicht dumm sterben, ich kann es einfach nicht glauben.
Das ist derart daneben, daß Zweifel an der Gesetzgebung kämen.

Um den Chiemsee herum mag die Welt anders aussehen, aber auch nicht anders als in den anderen Bundesländern wie auch Hessen und NRW.

Zitat:
„Die Einzigsten die sich wirklich erfolgreich gegen die Schatzregal-Einführung einsetzten, waren stets die Bauernverbände.“

Das kann ich nur bestätigen, Stefan, die Gründe dafür zeichne ich Dir, zumindest für Bayern, gerne auf.

Also vor ca. 20 Jahren einmal das „Gespenst“ Schatzregal bei den bayrischen Parlamentariern auf den Tischen lag, wurde in diesem Zusammenhang auch – man lese und staune – ein Herr Reinhold Ostler um seine Meinung dazu angehört.
Also hier in Bayern wurde der damals bekannteste deutsche Schatzsucher hierzu - wenngleich recht kurzfristig - angehört.
Dieser hat sich in seinen Argumentationsnöten (und weil Schatzsucher weder vereint waren noch eine Lobby hatten) vertrauensvoll an einen Herrn Patzwaldt in Bonn gewandt.
Dieser wiederum empfahl Herrn Ostler, sich mit der Lobby der Grundstückseigner ins Benehmen zu setzen und die auf das Problem der „kalten Enteignung durch die Hintertür“ (so die tatsächliche Formulierung des Herrn Patzwaldt) aufmerksam zu machen, sich also insoweit an die Bauernverbände zu wenden.
Daraufhin war das Schatzregal, noch bevor es richtig auf den Tischen lag, in den Papeierkörben verschwunden.
Dies zu den Bauernverbänden.
Herr Patzwaldt ist heute auch unter dem Nickname „masterTHief“ in den einschlägigen Foren des Internet vertreten.
Dies zu den Bauernverbänden.
Hatte bisher keinerlei Anlaß mit dieser lustigen Begebenheit an die Öffentlichkeit zu treten, da Du aber das Thema hier aufgegriffen hast, hier Aufklärung und Minderung des Informations-Defizites.

Die könnte, da gebe ich Dir auch recht, Stefan als erledigt betrachtet werden, wenn ein Schatzregal eingeführt würde, sogar eines mit Entschädigung, wie es in einigen Bundesländern eingeführt wurde.
Allerdings wird in diesen Denkmalschutzgesetzen meines Wissens nach lediglich der Finder/Entdecker entschädigt im Sinne einer Ablieferprämie, nicht aber der Grundstückseigner, der geht leer aus und nicht , wie Du es hier uns weißmachen möchtest, daß er etwas erhielte.
Erzähle das mal einem Bauer, da bekommst Du Power!
Die Bauernverbände hielten Dich für verrückt!

Kompetent klingt das bei näherer Betrachtung nicht, was Du hier zum Besten gibst.
Aber den Sondengängern kann man ja alles erzählen, oder?
Mir, Stefan, ungeprüft nicht!

Habe Deine Postings – nicht nur diese hier – zum Anlaß genommen, Gespräche zu führen und zu recherchieren.
Eine Änderung des bayrischen Denkmalschutzgesetzes durch Einführung des Schatzregales steht hier nicht zur Debatte.

Woher hast Du diese Information?
Mit Sicherheit nicht vom hierfür zuständigen Ministerium!

Alles scheinbar heiße Luft.
„Fön“ sagt man hier in Bayern, wenn diese Luft von Süden über Neuschwanstein ins Alpenvorland zieht.
Da Düsseldorf nicht dem Alpenvorland zugerechnet werden kann, wirst Du auch keinen Fön haben.
Der macht aber auch nur Kopfschmerzen oder geht an den Kreislauf, führt keinesfalls zu Realitätsverlust.
Und Vollmond, den man auch in Düsseldorf sehen kann, ist auch noch nicht.

Gruß Bitte um weitere Informationen, weil ich dieser Angelegenheit gerne auch mit den Bauernverbänden – heute aber auch ohne Reinhold Ostler – auf den Grund gehen möchte

Rudolf (masterTHief) Patzwaldt
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Beitrag von StefanGlabisch/Entetrente » 23.05.2007 23:22

masterTHief hat geschrieben: Das Land Bayern hat überhaupt nichts bezahlen müssen für die Hälfte des ersten Fundstückes.
:D Gut !
Dann lügt schon mal die ZEIT.

Siehe: http://www.zeit.de/zeit-wissen/2005/02/a_meteoriten

Und: http://www.zeit.de/2005/12/N-Meteoriten

Was kostet ein Grundstück ?
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Beitrag von StefanGlabisch/Entetrente » 24.05.2007 00:27

masterTHief hat geschrieben:Eine Änderung des bayrischen Denkmalschutzgesetzes durch Einführung des Schatzregales steht hier nicht zur Debatte.
Schön Rudolf, merke dir deine Aussage. :wink:
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Des...

Beitrag von StefanGlabisch/Entetrente » 24.05.2007 00:45

:D Desweiteren empfehle ich die Juristische Betrachtung "Wem gehört Neu-Schwanstein" am Ende von http://de.wikipedia.org/wiki/Neuschwans ... eteorit%29

8)
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Beitrag von masterTHief » 24.05.2007 05:05

Hallo Stefan,
danke für die Links.

Der Meteoriten-Deal ist seinerzeit auch in der „Süddeutschen“ behandelt und zutreffend dargestellt worden.

Der Freistaat wollte vom ersten gefundenen Teil auch die Entdeckerhälfte kaufen.
Die hat der Freistaat ihm abgekauft, aber die Hälfte des Grundstückseigners stand dem Freistaat sowieso zu (wie gesagt, man hat den Schatzfund-§ 984 BGB hinsichtlich der Eigentumsregelung völlig einvernehmlich analog angewendet).
Man hätte das Teil auch zersägen und teilen können.
Es bestand keinerlei Zwang, das Meteoriten-Stück anzukaufen.
Der Freistaat wollte das ganze Stück in sein Eigentum überführen und hat wie selbstverständlich im Sinne des § 984 BGB den Finder für die Aufgabe seines (Mit-)Eigentums-Anteiles gewogen gemacht und mittels Kaufpreis entschädigt.
Kein Ruf nach Schatzregal, nur weil man in gegenseitigem Einvernehmen die Eigentumsregelung des § 984 BGB bewußt zur Grundlage gemacht hat.
Der Freistaat sieht ein (auch beim Schatzfund!), daß der Entdecker für die Aufgabe des Eigentumes sein Entgelt zu erhalten hat, an ein Enteignungs-Surrogat (Schatzregal) ist nicht gedacht und wird nicht gedacht.

Gruß

masterTHief
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