Antwort auf eine parlamentarische Anfrage in Frankreich

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Archaeos
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Antwort auf eine parlamentarische Anfrage in Frankreich

Beitrag von Archaeos » 05.08.2010 08:10

Unter folgender Adresse befindet sich die parlamentarische Anfrage eines elsässischen Abgeordnten an den französischen Kulturminister, was er gegen die Plünderung von Schlachtfeldern durch Schatzsucher zu unternehmen gedenkt: http://questions.assemblee-nationale.fr ... 5924QE.htm.
Die Antwort lautet zusammengefasst: Die beweglichen und unbeweglichen Überreste aus den bewaffneten Konflikten der jüngsten Vergangenheit fallen unter das Denkmalschutzgesetz. Ausserdem verweist der Minister darauf, dass die Suche nach solchen Überresten ebenfalls anderen Gesetzen unterliegt, so dem Bürgerlichen Gesetzbuch (Art. 16-1-1) insofern es sich um menschliche Überreste handelt und dem Waffengesetz. Er stellt fest, dass sich zahlreiche Leute über die Gesetze hinwegsetzen und dass die unkontrollierte Detektorsuche eine Bedrohung für das archäologische Erbe aber auch für den Schutz und die Sicherheit der Bevölkerung darstellt. Der Minister verweist darauf, dass sich der CNRA (Nationaler Rat für archäologische Forschung) mit dem Sondengehen befasst und Massnahmen zum verbesserten Schutz des archäologischen Erbes ausarbeitet. So ist eine Arbeitsgruppe innerhalb dieses Rates gebildet worden, welche Beratungsgespräche und Anhörungen durchführt, um einen dauerhaften Schutz gegenüber dieser argen Bedrohung [durch Schatzsucher] zu gewährleisten.


Aus berufener Quelle habe ich erfahren, dass der CNRA sein Gutachten und seine Vorschläge im Herbst dieses Jahres vorstellen wird. Wie sich aus der Antwort des Ministers schon erahnen läßt, ist die Zukunft der Schatzsuche im Nachbarland Frankreich sehr düster.

Hier der Inhalt des Artikels 16-1-1 des Code Civil (in Kraft getreten seit dem 21. Dezember 2008): "Der Respekt der dem menschlichen Körper entgegengebracht werden muss, endet nicht mit dem Tod. Die Überreste von verstorbenen Menschen, die Aschen der eingeäscherten Verstorbenen inbegriffen, müssen mit Respekt, Würde und Anstand behandelt werden. "

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