Billig davon gekommen

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Archaeos
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Billig davon gekommen

Beitrag von Archaeos » 27.04.2010 15:28

Ein Deutscher wurde unweit von Verdun beim illegalen Sondengehen erwischt. Vor Gericht machte er geltend, dass nirgendwo Verbotsschilder gestanden hätten und machte auf "unwissend" (berühmt berüchtigte Masche von erwischten Sondlern). Der Richter fiel darauf rein und verurteilte ihn auf 2 x 200 € auf Bewährung, so der Zeitungsartikel. Der Raubgräber erhielt sogar sein Suchgerät zurück. Lediglich die Schreckschusspistole und das Rambomesser musste er da lassen.

http://www.verdun-meuse.fr/images/pages ... 260310.pdf

Ich finde das Urteil zum Kotzen ... die Strafen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen fallen in Frankreich höher aus als die Strafe in dieser Sache

Söndli

Beitrag von Söndli » 27.04.2010 17:44

Lieber Archaeos,

sollte dies eine Ersttat gewesen sein dann wundert es mich nicht. Ersttäter bekommen in gering gewichteten Dingen im Normalfall erst einen Schuss vor den Bug. Sollten bei dem Freizeitsucher keine weiteren Artefakte (in welcher Form auch immer) gefunden werden ist er mit dieser Aussage schon vorn mit dabei. (leider)
Ich weis aus einem mir bekannten Fall das die Richter unter anderem keinen Plan haben wie sie urteilen sollen da sie selber nicht besonders bewandert sind im Denkmalrecht. (traurig)

Ich bin auf dem Acker auch schon kontrolliert worden aber nur weil ich unerlaubt auf einem Feldweg Stand mit dem Auto, obwohl ich denen sagte das ich hier jetzt meine Arbeit/Nachforschungen beginnen würde interessierte sich keiner für meine NFG.

Das Verkehrsdelikte härter geahndet werden sollte klar sein da Menschenleben in Gefahr gebracht werden.

Grüßle Ingo

Archaeos
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Beitrag von Archaeos » 27.04.2010 19:26

Söndli hat geschrieben:...

Das Verkehrsdelikte härter geahndet werden sollte klar sein da Menschenleben in Gefahr gebracht werden.

Grüßle Ingo
Fundmunition mitnehmen, im guten Glauben, dass sie ungefährlich ist ...
Wer in den Kampfgebieten des 1. WKs sucht, wie der deutsche Sucher hier, bringt auch Menschenleben in Gefahr. Und solche Idioten gibt es zu hunderten, nein zu tausenden :evil:
Schau dir mal diesen französischen Link an: http://detection.conceptforum.net/trouv ... -t4747.htm
oder diesen: http://www.lefouilleur.com/forum/je-ne- ... 94087.html
(Thema: ich denke nicht, dass dies gefährlich ist ...)

Hinzu kommen ungenehmigtes Betreten fremden Eigentums, Besitz von Waffen (Rambomesser und Schreckschusspistole) ; Kriegswaffen ?. Kategorie, Verstoss gegen das Denkmalschutzgesetz usw.

Söndli

Beitrag von Söndli » 27.04.2010 20:44

Lieber Archaeos,

gut gekontert............!

Sorry über die Gegebenheiten der Region bin ich nicht genauer informiert aber anhand Deiner Beschreibung ist dies wohl ein WK-Gebiet. Leider kann ich den Text nicht genau übersetzen und von daher nicht weiter drauf reagieren.
Über die Gefahren in dem Bereich der Suche brauchen wir nicht reden, jegliche Art von sammeln und lagern von Fundmunition ist ein Gefahrenpotenzial für die umliegende Bevölkerung, da gebe ich Dir recht.
Jeder Fund aus dem Bereich sollte umgehend gemeldet werden damit der zuständige Dienst diesen Fachgerecht entsorgen kann.

Nach dem was ich von Dir schon gelesen habe über unsere französischen Nachbarn bin ich aber auch etwas erstaunt über das Urteil.

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Insurgent
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Beitrag von Insurgent » 28.04.2010 08:40

Ich würde bei Ersttätern Sozialstunden verhängen z.B. bei der Kriegsgräberfürsorge oder Archäologischen Grabungen um Verständniss zu wecken und so ein Umdenken zu bewirken.

Die Geldstrafe bezahlt se doch mit dem Verkauf von gefundener Militaria und da noch was übrig bleibt macht er weiter 8) :? :shock:

Archaeos
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Beitrag von Archaeos » 28.04.2010 12:45

Der Täter hatte Elemente von gefundenen Artilleriegranaten, dabei, jedoch geht nicht aus dem Zeitungsartikel hervor, ob es sich noch um gefährliche oder um inerte (harmlose) Teile handelt. Die paar gefundenen Teile reichen sicherlich nicht aus, um die Strafe zu bezahlen, bzw. um noch was übrig zu haben.
Bleibt zu hoffen, dass der junge Mann (24 J.) eine Lehre daraus gezogen hat.
Der Artikel datiert vom 26. März dieses Jahres. Mittlerweile (seit dem 22. März) ist jeglicher Gebrauch von MD im gesamten Departement untersagt, nicht nur in der roten (verbotenen) Zone.

In französischen Foren wird dieses totale Sondelverbot den Archäologen der Happah angekreidet. Die Vereinigung Happah hat jedoch nichts mit dem Verbot zu tun. Im Departement Meuse müssen selbst die Archäologen eine Ausnahmegenehmigung bei der Präfektur beantragen, um Metallsuchgeräte benutzen zu dürfen.

Söndli

Beitrag von Söndli » 30.04.2010 16:22

Hallöle Archaeos und Insurgent,

bei Elementen von Artilleriegranaten wäre eine Hausdurchsuchung zwingend notwendig gewesen, finde ich.
Anstatt einer Geldstrafe würde ich die Form der Bewährungsstrafe nehmen weil sich der Kandidat dann auf dem Gebiet erst mal keinen Fehler mehr erlauben darf. Wenn er wüsste er geht beim nächsten erwicht werden für ein halbes Jahr in den Knast überlegt er es sich dreimal ob er loszieht.
Die Betreuung von Kriegsgräbern oder an Grabungen teilnehmen sollte dann parallel dazu ablaufen.

Grüßle Ingo

Drachentöter

Beitrag von Drachentöter » 01.07.2010 16:39

Ich finde das Urteil sehr gerecht. Im Zweifel für den Angeklagten
scheint keinen Platz in Eurem Rechtsempfinden zu haben.
Schade eigentlich, aber ich weis ja schon wer hier alles so unterwegs ist
und wie es mit der Rechtsauffassung steht. Vielleicht hilft ja ein Grundkurs
in Jura weiter!
Gruß Micha

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Beitrag von Archaeos » 05.07.2010 12:57

Drachentöter hat geschrieben:Ich finde das Urteil sehr gerecht. Im Zweifel für den Angeklagten
scheint keinen Platz in Eurem Rechtsempfinden zu haben.
Schade eigentlich, aber ich weis ja schon wer hier alles so unterwegs ist
und wie es mit der Rechtsauffassung steht. Vielleicht hilft ja ein Grundkurs
in Jura weiter!
Gruß Micha
Als ich 2005 am Kolloquium der deutschen Landesarchäologen teilnahm (Thema "Wer stiehlt unsere Vergangenheit"), hat Udo Löhr die anwesenden Archäologen eine hervorragende "Einführung" in die Themengebiete des Kulturgutschutzes und des Strafrechts gegeben. Seit dem habe ich mich recht intensiv mit rechtlichen Fragen, Gerichtsprozeduren und mit ergangenen Urteilen befasst, das kanns Du mir glauben.

Im Urteil von Verdun ist das Gericht auf eine der stereotypen Ausreden aus dem Suchermilieu hereingefallen: "Es stand nirgendwo ein Verbotsschild".
Genauso wenig wie sich die Archäologen mit juristischen Finessen auskennen, genauso wenig kennen sich Gerichte mit den faulen, fadenscheinigen Ausreden erwischter Raubgräber aus. Dass man in einem Fall wie dem in Verdun Milde walten lassen kann, das sehe ich durchaus ein. Doch die Konfizierung des Detektors wäre doch wohl das mindeste gewesen, was man von einem milden Urteil hätte erwarten können.

Mein Fazit: Die Archäologen müssen im Juristenmilieu weiter Aufklärungsarbeit betreiben, so z.B. dass illegales Sondengehen nicht länger als Kavaliersdelikt angesehen wird.

Drachentöter

Beitrag von Drachentöter » 05.07.2010 14:08

Du siehst, das die neutrale Öffentlichkeit dem Gegenüber etwas mehr
Verständnis mitbringt und der Stellenwert in der Rangordnung der
Verstöße eben gerechterweise doch als eher gering angesehen wird.
Zu diesem Verständnis tragen sicher auch die Denkmalämter bei. Ich
will hier mal darauf hinweisen das bei aber tausenden Fachwerkhäusern die Dächer eingeschlagen werden und man darauf wartet das es schimmelt um dann alles abreißen zu dürfen. Wird seit Jahrzehnten praktiziert, auch in Frankreich. Und dies alles wg. der Kompromisslosigkeit mancher Ämter der Baudenkmalpflege. Ein rotes Tuch für viele die aus Liebhaberei ein solches Haus restaurieren wollten. Habe selber zwei Mal Life miterlebt was da für ein Programm lief! Aber Kritik bitte wie gewohnt immer nur an eine Seite. Die andere hat jedoch die Aufgabe öffentliches Interesse zu vertreten und nicht die eigene?
Warum kommt es gerade in den Ämtern der Baudenkmalpflege zu uneinigen Forderungen, so das sogar die untere Baudenkmalpflege gegen die obere Klagt, wie hier geschehen. Willkür, Machtspiele und eigene Auslegung von Vorschriften sind der Grund hierfür. Aber das trifft sicher nicht auf die Abteilung achäologische Denkmalpflege zu. :roll:

Walter Franke
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Beitrag von Walter Franke » 07.07.2010 06:56

Hallo Michael,

doch, das trifft auch auf die archäologische Seite zu, ich lese gerade von der Vernichtung römischer Baureste in Mitteldeutschland, weil es die dort nicht geben darf.

...oder die Reste der römischen Wasserleitung in Wiesbaden, die zu Kaiserszeiten von Herrn von Cohausen als Verteidigungsmauer benannt wurde, da ist ein richtiger Kleinkrieg entbrannt, weil ein - ich wage das Wort kaum auszuschreiben - LAIE, herausgefunden hat, dass diese Mauer ein Teil einer Wasserleitung war.

Dieser "Laie" wird auch zu unserem Outdoor-Stammtisch kommen.

Viele Grüße

Walter

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