Recht und Gesetz / Zusammenarbeit / Frage eines "Neuen&

Moderator:jupppo

Wäller
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Recht und Gesetz / Zusammenarbeit / Frage eines "Neuen&

Beitrag von Wäller » 29.12.2006 16:12

Hallo DIGS-Gemeinde!

Ich bin neu hier und finde die Idee die hinter DIGS steht wirklich gut.

Meiner Meinung nach ist die „faire und freundschaftliche Zusammenarbeit“ mit den professionellen Forschern der einzig wahre Weg die Suche nach Dingen aus alten Zeiten und deren Erforschung sinnvoll (auch als Hobby-Forscher) umzusetzen. Was nutzt der tollste und/oder älteste Fund, wenn er „nur“ aus einem Stück Metall oder ein paar Scherben besteht aber die Vergangenheit fehlt? Kommt es nicht hauptsächlich auf die „Geschichten“ an, die solch ein Stück erzählt? Ehrlich gesagt möchte ich die Hilfe der Profis in Anspruch nehmen um jemanden zu haben, der mir die „Geschichten“ übersetzt.

Um das mal zu verdeutlichen: Wenn ich mich in alten Fachwerkhäusern befinde, denke ich oft an die Menschen die darin gelebt, gefeiert und gelitten haben. Dann entstehen in meinen Gedanken lebendige Bilder von diesen Menschen in Ihren verschiedenen Zeiten. Das Haus spricht sozusagen zu mir, meine Phantasie arbeitet mit meinem „Wissen um die Dinge“ zusammen. Das passiert mir mit nur einem alten Fachwerk-Holzbalken in der Hand eher nicht! Da stecken zwar auch Geschichten drin, aber er „spricht“ (zumindest nicht so laut) zu mir! Aber, ich nehme lieber den Balken als gar nichts!

Nach diesem flammenden Lanzenbruch möchte ich mich natürlich auch noch vorstellen:
Ich bin ein Wäller! Ein „Wäller“ ist ein Mensch aus dem Westerwald (liegt im nördlichen Rheinland-Pfalz und teilweise in Hessen). Mein Alter ist 35 Jahre und seit meiner Kindheit bin ich geschichtlich/historisch höchst interessiert. Vor allem die Lebensumstände meiner „weiten Vorfahren“ und die Veränderungen der Kulturlandschaft in der diese lebten haben es mir angetan. Räumlich gibt es also eine Grenze, zeitlich und thematisch ist innerhalb meiner geographischen Heimat jedoch alles Interessant (von de Steinzeit bis zum WK2). Das die Genealogie bei mir auch nicht zu kurz kommt, dürfte klar sein.

Ich habe ganz allgemein etwas gegen Illegalität (in allen Bereichen) und möchte nachts in Ruhe schlafen. Daher halte ich mich an bestehende Regeln und Gesetze. Allerdings erwarte ich auch, daß mir zustehende Rechte ebenso geachtet werden und meine Belange unterstützende Gesetzte auch für mich gelten. Willkür und Diktator-Mentalitäten akzeptiere ich in diesem Zusammenhang prinzipiell nicht!

Einen Metalldetektor habe ich (noch) nicht, aber jede Menge Orte, die ich gerne mal untersuchen würde. Ein Gerät werde ich aber später kaufen. Hoffentlich bin ich hier auch so „nackt“ willkommen!

In der Zukunft steht folgendes an:
Ich möchte eine Nachforschungs- und Grabungsgenehmigung (nach Art. 21 Abs. 1 DSchPflG Rheinland-Pfalz) für Teile des Landkreises Altenkirchen beantragen.

Im speziellen geht es um die Suche nach Relikten vergangener Tage auf bereits gestörten Flächen. Hierzu zähle ich aktuelle Äcker, Wiesen und Wälder die nachweislich in den letzten Jahrzehnten Äcker waren. Die Grabungstiefe wird die Pflugtiefe und/oder Humusschicht nicht übersteigen. Die Verpflichtung zur regelmäßigen und detaillierten Fundmeldung ist selbstverständlich.

Nach allem was ich bisher darüber in Erfahrung gebracht habe, kann die Genehmigung aus rechtlicher (und logischer) Sicht eigentlich nicht verweigert werden. Eine Verweigerung würde meiner Kenntnis nach u. a. gegen Art. 2 GG und Art. 5 Abs. 3 GG verstoßen und das wird wohl kaum ein Staatsdiener bewußt tun. Lediglich Einschränkungen und Auflagen sind wohl in gewissem Umfang möglich.

Wie ich oben schon geschrieben habe, kommt für mich nur ein legales „Miteinander“ in Frage, aber ich lasse mich niemals abspeisen und meiner Rechte berauben! Also werde ich im Falle einer Ablehnung folgendermaßen verhalten:
Bei Ablehnung ...
1. ... wegen falsch gestelltem Antrag -> Dienstaufsichtsbeschwerde und verbesserten Antrag nach Anweisung der Behörde stellen
2. ... ohne Begründung -> Dienstaufsichtsbeschwerde und Widerspruch gegen negativen Bescheid
3. ... mit Begründung -> Widerspruch gegen negativen Bescheid
4. ... trotz erfolgtem Widerspruch -> Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht

Jetzt zu meiner „Frage“ -> Sehe ich das alles „klar“ oder mache ich mir hier womöglich etwas vor? Ist diese Vorgehensweise so richtig, oder sollte ich etwas übersehen haben? Vielleicht hat ja auch jemand Erfahrung mit Altenkirchen. Bin mal gespannt was Ihr mir dazu so sagen könnt!

Guten Rutsch!

Übrigens, alles was in unserem Land (und der EU) passiert und auch nicht passiert kann immer irgendwelchen Lobbyisten zugeschrieben werden. Wer etwas erreichen will, benötigt also eine (starke, stärkere) Lobby!

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StefanGlabisch/Entetrente
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Hallo Wäller...

Beitrag von StefanGlabisch/Entetrente » 29.12.2006 23:55

:D Hallo Wäller,
so wie du es beschreibst bringst du doch alle Vorraussetzungen mit um eine amtliche Suchgenehmigung erreichen zu können.

Hast du dich schon mal schlau gemacht wer für dich zuständig wäre ?

Bei Nord-Rheinland-Pfalz müßte Herr Nordmann in Trier der richtige Ansprechpartner sein.
Oder wohnst du in Hessen ? Dann meld dich doch mal kurz.

Besten Gruß und Guten Rutsch !


Stefan
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Wäller
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Beitrag von Wäller » 30.12.2006 10:47

Hallo Stefan,

der Kreis Altenkirchen ist in Rheinland-Pfalz!

Laut DSchPflG Rheinland-Pfalz ist die untere Denkmalschutzbehörde für die Erteilung von Genehmigungen zuständig. Diese hat Ihren Sitz laut meinen Informationen bei der Kreisverwaltung in Altenkirchen.

§ 21 Genehmigung von Nachforschungen, Anzeige von Arbeiten
(1) Nachforschungen, insbesondere Geländebegehungen mit Schatzsuchgeräten sowie Ausgrabungen, mit dem Ziel, Kulturdenkmäler zu entdecken, bedürfen der Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde. Sie trifft die Entscheidung im Einvernehmen mit der Denkmalfachbehörde; wird kein Einvernehmen erzielt, kann die untere Denkmalschutzbehörde von der Stellungnahme der Denkmalfachbehörde abweichen, soweit die obere Denkmalschutzbehörde zustimmt. ...


Wenn ich das richtig verstehe, besprechen die untere Denkmalschutzbehörde in Altenkirchen und die Archäologische Denkmalpflege in Koblenz den Antrag. Mein Ansprechpartner ist aber erstmal die Behörde in Altenkirchen (als ausstellende Behörde). Wenn sich beide nicht einig werden, könnte dann noch das Landesamt für Denkmalpflege ins Spiel kommen! Ist das so richtig?

1. Was sind denn genau "alle Voraussetzungen"?
2. Wo stehen diese beschrieben?
3. Geht es dabei um einen nicht schriftlich festgehaltenen Ermessensspielraum eines Sachbearbeiters?

Laut Grundgesetz sind Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre frei. Das bedeutet ja wohl, daß niemandem diese Dinge verwehrt werden können, solange keine "negative" Vergangenheit vorliegt. Aber selbst dann, kann doch eigentlich niemandem sein Grundrecht beschnitten werden.

Das wäre ja eine schöne Schlagzeile:
"Kreisbehörde entzieht Bürger eigenmächtig in der Verfassung garantiertes Grundrecht! Guantanamo jetzt auch im Westerwald?" :D

So long ....

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Ruebezahl
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Beitrag von Ruebezahl » 30.12.2006 11:32

Hallo Wäller,
ich weiß nicht genau wie es bei dir genau läuft und kann deshalb nur von den Erfahrungen bei mir sprechen. Denke aber, es wird bei dir ganz ähnlich laufen.

Die untere D. holt sich (immer) das Einverständnis der oberen D.
Eine Einladung / Vorstellung von dir bei der oberen D. wird folgen.

Wichtig ist eine gute Begründung des Antrags.
Mit "Verbesserung meiner Einkünfte durch Schatzsuche" sind deine Erfolgsaussichten natürlich sehr gering. :lol: :lol: :lol:

Lass dir also mal was "gescheits" einfallen. Wir helfen dann auch noch gern, wenn`s nötig ist.
Viele Grüße
Carsten

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Loenne
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Beitrag von Loenne » 30.12.2006 12:39

Hallo Wäller,

mit dem Grundgesetz wirst Du nicht viel werden (habe ich auch mal gedacht, dass das geht). Es ist so, dass der Schutz unseres Kulturgutes zum Wohle der Allgemeinheit höher anzusiedeln ist, als Deine persönlichen Interessen.

Aber Du fährst schon Geschütze auf, bevor sie überhaupt benötigt werden. Stell doch erstmal Deinen Antrag und dann sehen wir weiter. Drohen kannst Du dann immer noch.

Viele Erfolg
Loenne

jupppo
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Beitrag von jupppo » 31.12.2006 13:17

Hallo Wäller,

ich weiß auch nicht, warum Du schon von Ablehnung sprichst. Probier es doch erstmal. Wir haben vor einiger Zeit auch mal ein paar Projekte in RP gemacht und sowohl mit den Behörden und dem Geschichtsverein Daun sehr gut zusammen gearbeitet.
Wenn man wirklich belegen kann, dass es einem um die Forschung geht, gibt es in der Regel keine Probleme.

Grüße und guten Rutsch
Liebe Grüße


jupppo

Wäller
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Beitrag von Wäller » 31.12.2006 13:31

@Ruebezahl

Hallo Carsten!

Das ist anscheinend das Hauptproblem, niemand weiß wo es wie läuft (mit einigen Ausnahmen, die aber kaum publik werden)!

Es gibt doch bestimmt jemanden der (z.B.) im Kreis Altenkirchen eine Genehmigung bekommen hat oder abgelehnt wurde? Genauso muß es doch "Betroffene" sämtlicher anderer (Land)Kreise bzw. sonstiger Genehmigungsbehörden geben.

Könnte man nicht mal eine "Übersicht" schaffen -> Wer weiß Wie es Wo läuft? Damit wäre einigen Anfängern wie mir schon mal geholfen (und evtl. ließe sich so etwas wie ein roter Faden im „Genehmigungsdschungel“ erkennen). Der Gedankengang der meisten interessierten Anfänger ist doch wohl folgender: „Wenn ich einen Antrag stelle und dieser (wahrscheinlich) abgelehnt wird, bin ich beim Feind bekannt und gespeichert. Also lasse ich das doch lieber“! Mit klaren Informationen/Richtlinien zu bestimmten Bezirken würde viel illegales Suche von Anfang an unterbunden.

Die für mich (laut Gesetz) zuständige Behörde hat Ihren Sitz bei der Kreisverwaltung in Altenkirchen. Das ist die untere Denkmalschutzbehörde und dort werde ich falls notwendig Vorstellig werden. Diese stellt auch die Genehmigung aus! Die „Beratungen“ der verschiedenen Behörden ist intern, es gibt also keinen Grund (und keine handhabe) mich durch das halbe Land fahren zu lassen um bereits schriftlich dargestellte Sachverhalte nochmals persönlich zu bestätigen. Naja, wir werden sehen was passiert.

Danke für den Hinweis, daß die Begründung sehr wichtig ist. Aber was meinst Du denn genau mit „guter Begründung“ und „was Gescheites einfallen lassen“? Das hört sich ja so an, als ob ich einen bestmöglichen Grund „konstruieren“ soll/muß! Meine Beweggründe sind die gleichen wie die der professionellen Archäologen -> Allgemeines (gefährdetes) Kulturgut erhalten und evtl. Lücken im Wissen um die regionale Vergangenheit schließen (helfen)!

Wenn ich mich materiell bereichern wollte, würde ich bestimmt keine Genehmigung beantragen. Wir sprechen hier vom Westerwald! Um es mal ganz unverbindlich zu sagen: „Hier ticken die Uhren in manchen Beziehungen anders“! Was glaubst Du denn, wie sehr es hier den Bauern, den Jäger, den Waldbesitzer, den Holzfäller, den Jogger, den Hundebesitzer, den Polizisten, den Bürgermeister (usw.) den man seit Jahrzehnten kennt interessiert ob eine Genehmigung vorhanden ist oder nicht?

Zitat: „Wir helfen dann auch noch gern, wenn´s nötig ist.“ Danke schon mal dafür, aber wie könntet Ihr mir den helfen?




@Loenne

Hallo Loenne!

Genau, der Schutz unseres Kulturgutes steht in jedem Fall über den Interessen des Einzelnen.

Aber, wer nimmt sich das Recht heraus, mir zu unterstellen, dass ich in Zukunft an „verbotenen“ Stellen suchen und graben werde und/oder Funde unterschlagen werde? Nur das wäre dann nämlich nicht im Interesse der Allgemeinheit! Eine Ablehnung käme einer Verleumdung gleich, da man mir illegales Verhalten zutraut und mir ein solches für die Zukunft bereits jetzt unterstellt. Rechnet man hingegen mit legalem Verhalten meinerseits, gibt es keinen Grund den Antrag abzulehnen.
-> Richtig oder falsch?

Die Suche und Fundbergung auf bereits gestörten Flächen und die anschließende Fundmeldung/Fundablieferung kann nur im Sinne der Allgemeinheit sein, zumindest aber nicht dagegen! Meine persönlichen Interessen stimmen also in dieser Hinsicht in jeder Beziehung mit den Interessen der Allgemeinheit überein (siehe weiter oben meine Begründung des Antrages).
-> Richtig oder falsch?

Um es mal einfach auszudrücken -> Meiner Meinung nach muß nichts für meinen Antrag sprechen, es reicht, wenn nichts dagegen spricht.

Ich drohe doch gar nicht! Ich handle nach dem Standpunkt, "Ein gutes Geschäft ist nur ein wirklich gutes Geschäft wenn beide Seiten zufrieden sind“. In meinem beruflichen Leben habe ich solche Abschlüsse immer am besten hinbekommen, wenn ich von Anfang an mit offenen Karten gespielt habe. „Ich weis was ich kann, was ich habe und was mir zusteht und Du sollst es auch wissen, dann sparen wir beide Zeit, Nerven und Ärger.“ So kommt es seltener zum Versuch des Übervorteilens.

Nach allem was ich in den letzten Wochen bezüglich der Erteilung von Genehmigungen in Erfahrung gebracht habe, läuft es immer auf das (übertrieben gesagt) „erbetteln“ von Genehmigungen bei der entsprechenden Stelle heraus. Es gibt aber Recht und Gesetz und das gilt für uns alle! Profis und Nichtprofis! Ich für meinen Teil möchte mir die Genehmigung nicht „erbetteln“ sondern mir zustehendes Recht auf ganz normalem Weg einfordern. Wenn die zuständigen Stellen nicht einsichtig sind und damit bestehendes Recht brechen oder beugen muß das halt ein Gericht klären. Rechtsverstöße sind auch für eine Behörde unakzeptabel!


Guten Rutsch an alle und meldet Euch doch auch mal Wort

Es geht mir ja mit meine Ellenlangen "Schreiben" hier nicht nur um meine persönliche Genehmigung, sondern um die Möglichkeit andere "Zögerer" aufzurütteln und etwas Mut zuzusprechen.


:?: PS: Ich bin neu hier und möchte nicht direkt mit „tollen Vorschlägen“ nerven oder den Besserwisser raushängen lassen! Wenn das nicht OK ist, bitte ich um Meldung oder Nichtbeachtung!

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Pfälzer/Jürgen Hahn
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Beitrag von Pfälzer/Jürgen Hahn » 31.12.2006 14:08

Hallo Wäller. :D
Ich möchte Dich auch hier begrüssen. Wir stammen zumindest aus dem gleichen Bundesland. Ich kenne Deine Gegend auch recht gut; war da einige Male bei freilaufenden Übungen während meiner Bundeswehrzeit unterwegs.
Ich bin gebürtiger Pirmasenser, also ganz aus dem Süden.
Du musst Dich nicht so aufregen in Rheinland-Pfalz. 8)

Schau mal hier: http://www.digs-online.de/forum/viewtopic.php?t=213

Ich wünsche Dir viel Spass hier und einen guten Rutsch in's neue Jahr.

Jürgen

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dino68
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Beitrag von dino68 » 07.01.2007 18:02

Hallo Leute,

bin auch neu in diesem Forum und möchte mich hier auch erstmal vorstellen:

Einige kennen mich/kenne ich aus anderen Foren ....

Wohne in Hessen und habe seit einiger Zeit eine Nachforschungsgenehmigung des LDA Hessen mit Metallsonde, arbeite auch seit einiger Zeit hobbimäßig mit unseren zuständigen Archis zusammen und bin damit auch recht zufrieden.

Leider habe ich hier noch nicht die Möglichkeit, ein Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden AZ 7 E 818/00 (V) vom 03.05.2000 reinzustellen, welches mir vorliegt; betrifft Genehmigungspraxis in Hessen:

In dem Urteil wurde vom Gericht festgestellt, dass nach dem Jahre 1648 keine Bodendenkmale mehr existieren können, daher sei die Suche nach Relikten nach dieser Zeit grundsätzlich nicht genehmigungspflichtig.

Ich stelle das mal einfach zur Diskussion....(habe lange hin und her überlegt, ob das hier konstruktiv ist, aber was Recht ist muss Recht bleiben)

Frage 1 dazu:
Hieße das im Klartext, dass jeder mit Sonde auch ohne Genehmigung in Wald und Flur nach Relikten nach 1648 suchen darf????

Frage 2:
Gilt dieses Urteil nur für Hessen oder Bundesweit???

Ich weiss, wenn dem so wäre, würden mich die Archis verfluchen, dass ich hierauf bezug nehme, aber wenn die Rechtslage so aussieht, sieht sie so aus und würde das Suchen in einigen Bundesländern zu einem Recht entspannten Hobbi machen

Viele Grüße + ich freue mich auf die sachliche und qualifizierte Auseinandersetzung mit diesem Thema :? :P

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StefanGlabisch/Entetrente
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Hallo Dino...

Beitrag von StefanGlabisch/Entetrente » 08.01.2007 02:38

:D Hallo Dino,
erstmal willkommen !

Du meinst also das "Mythosurteil" wäre der Schlüssel für alle Sondengänger.

Ich glaube es nicht.

Die Schwierigkeit die ich sehe besteht darin das man nicht weiß was einem unter die Spule kommt.

Für mich bedeutet das Myhtosurteil nur : Man darf nicht grundsätzlich die Zusammenarbeit mit Sondengängern ablehnen. In Hessen.
Und ich denke sogar: Dieses Urteil würde sich wahrscheinlich nicht in einem anderen Bundesland wiederholen lassen.
Man wäre amtsseits heute besser auf eine Klage vorbereitet.

Heute argumentiert man eher so: Der Sondengänger nimmt billigend in Kauf auf Bodendenkmäler zu stoßen. Und diese nicht nur zu zerstören, sondern auch den gesamten Fundzusammenhang (der ebenfalls gesetzlich geschützt ist ) unwiederbringlich auszuradieren.

Das Problem ist: Eine Sonde unterscheidet nicht nach Alter der angezeigten Funde. Also besteht ein Risiko.
Ein Risiko das von den Sondengängern ausgeht. Und das besonders abseits aller Wege und Felder. Im ungestörten Waldboden.

Für mich gehören dort nur speziell geschulte Sucher hin.
Und ich denke auch ein Richter wird es ähnlich sehen. Wenn es mal zur Klage kommt.

Besten Gruß

Stefan
Vermittler nur für faire Archäologen und meldewillige Sondengänger.

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dino68
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Beitrag von dino68 » 08.01.2007 11:18

erstmal danke für die Antwort.

Lustiger Name: "Mythosurteil"!? Das dürfte wohl nur in Archäologenkreisen so genannt werden :D

Aus juristischer Sicht würde ich es eher "Präzendenzfall" nennen und zum Thema Risiko beim Fund von Bodendenkmalen:

Das Verhältnis im "Normalgelände" etwas aus der Zeit nach dem 30-jährigen Krieg : nach der Urteilsdefinition ein Bodendenkmal zu finden, beträgt nach meiner Erfahrung ca. 30 : 1, also ich finde ca. 30 Fundstücke aus der Zeit nach dem 30-jährigen Krieg, dagegen steht ein Fundstück der Zeit davor...

ein abschätzbares Risiko

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Beitrag von emce80 » 08.01.2007 13:49

dino68 hat geschrieben:erstmal danke für die Antwort.
Das Verhältnis im "Normalgelände" etwas aus der Zeit nach dem 30-jährigen Krieg : nach der Urteilsdefinition ein Bodendenkmal zu finden, beträgt nach meiner Erfahrung ca. 30 : 1, also ich finde ca. 30 Fundstücke aus der Zeit nach dem 30-jährigen Krieg, dagegen steht ein Fundstück der Zeit davor...

ein abschätzbares Risiko
Jo und das an einem Suchtag von 8Std mal 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr wärst Du bei schlappen 365 Funden die Du eigentlich gar nicht finden darfst!
Und was wenn Du ne Siedlung erwischst? Da isses nicht mehr mit 30:1 sondern eventuell 1:30!!

Gruß
Markus

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Beitrag von Loenne » 08.01.2007 15:21

dino68 hat geschrieben:erstmal danke für die Antwort.

Lustiger Name: "Mythosurteil"!? Das dürfte wohl nur in Archäologenkreisen so genannt werden :D
Hallo Dino,

das Urteil heißt so, weil es durch den Verein Mythos zustandegekommen ist.

Vergessen darfst Du auch nicht, dass z. B. Münzen nicht unter diese Regelung fallen. Die müssten erst ab 1871 nicht mehr gemeldet werden, alles davor aber schon.

Weiterhin interessiert in den anderen Bundesländern dieses Urteil keinen Menschen. Denkmalschutz ist - wie viele andere Dinge auch - eben Ländersache (wie z. B. die verschiedenen Schulabschlüsse). Aus anderen BL gibt es auch schon genug Urteile, die genau das Gegenteil des Mythosurteils beinhalten.

Gruß
Loenne

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dino68
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Beitrag von dino68 » 09.01.2007 18:19

Hmmm also erstmal ist es nihct von Belang, ob ich dieses Urteil als den großen Wurf halte ...

Bundeseinheitlich dürfte aber in jedem Fall der Begriff des Bodendenkmals geregelt sein. Worauf basiert Deine Erkenntnis, dass Münzen in jedem Fall ein Bodendenkmal sind (das wird ja in jedem Urteil nicht differenziert, wäre demnach aber rechstwidrig)
der Rest basiert auf der jeweiligen Gesetzesregelung des jeweiligen Landes, da gebe ich Dir Recht

Mal 'ne (zugegebenermaßen ketzerische) Frage zu diesem Forum allgemein: :?
Bestehen die Admins eigentlich überwiegend aus Archäologen, oder sind das wie der Namen dieses Forums schon sagt: "Sondengänger für Sondengänger"

Sorry, wenn ich das so sage, aber einige Beiträge scheinen ganz schön Archäologen-lastig zu sein, und hier ist doch wohl die Interessengemeinschaft der Sondengänger ....

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nobody
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Beitrag von nobody » 09.01.2007 18:35

dino68 hat geschrieben: Bestehen die Admins eigentlich überwiegend aus Archäologen, oder sind das wie der Namen dieses Forums schon sagt: "Sondengänger für Sondengänger"

Sorry, wenn ich das so sage, aber einige Beiträge scheinen ganz schön Archäologen-lastig zu sein, und hier ist doch wohl die Interessengemeinschaft der Sondengänger ....
Hallo Dino,
Archäologen ? Glaube es ist hier nur einer angemeldet (in diesem Bereich),
der Rest sind Sucher und Nichtsucher :lol:

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