Freiwillige Datenerhebung in Baden-Württemberg

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Pfälzer/Jürgen Hahn
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Beitrag von Pfälzer/Jürgen Hahn » 25.10.2006 16:25

Hallo Gladiator.

Ich verstehe Deine Verärgerung über die Kosten. Die Gemeinden sind knapp bei Kasse und haben vielleicht gedacht
- eine neu Kuh - lässt sich besser melken.

Für mich in Baden-Württemberg wäre diese Verfahrensweise trotzdem sehr lukrativ. Ich würde mir halt jedes Jahr, je nach Geldbeutel, 3-4 Gemeinden aussuchen.

Gruss
Jürgen

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Pfälzer/Jürgen Hahn
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Beitrag von Pfälzer/Jürgen Hahn » 25.10.2006 17:38

Hallo Stefan.
Sucht man trotz Ablehnung des Amtes fahrlässig weiter, besteht meines Erachtens schon der strafbare Vorsatz.
Da waren sie wieder die Worte: "Fahrlässig", "Vorsatz" . Deine Frage nach der Definition von "Suche" gefiel mir weitaus besser.

Ich habe mein Schriftstück höchstwahrscheinlich nur der Tatsache zu verdanken, dass ich dazu bereit bin grundsätzlich alle Funde, welche mir "älter" vorkommen bzw. im Zweifel alle, ohne wenn und aber vorzulegen. Mir wurde eine Genehmigung zur Suche nach § 21 Denkm. B.-W. natürlich abgelehnt. Aber sollte ich bei meiner Suche bewegl. BD zufällig finden, sind diese vorzulegen......

Desweiteren ist nur die gezielte Suche nach BD
genehmigungspflichtig.

Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich natürlich nicht alles dazu schreiben, da ich dies versprochen habe.

Allerdings war wohl, wie oben bereits angedeutet, nach wie vor meine Selbstverpflichtungserklärung ausschlaggebend. Was dort allerdings drinnen steht, wird leider dem LDA und mein Geheimnis bleiben müssen.

Allerdings möchte ich hier auch keinen Hehl darausmachen, dass ich persönlich die wohl einzigste Möglichkeit für die Sondengänger im Ländle sehe, sich schriftlich bei dem LDA oder unterer Denkmalschutzbehöre zu melden. Dann ganz klar mitteilen, was man vorhat und wie man zu der Sache steht. Und ich glaube, nur wenn die Masse dies durchzieht und zu ihrem "Hobby" die richtige Einstellung zeigt, wird sich zwangsläufig auch hier gesetzlich etwas ändern müssen. Nur Duldungen auf Dauer halte ich selbstverständlich auch nicht für befriedigend. Allerdings, wenn ich so manche Beiträge in einigen Foren verfolge, müssen doch noch viele ihre Einstellung beginnen zu ändern.

Gruss
Jürgen

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StefanGlabisch/Entetrente
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Beitrag von StefanGlabisch/Entetrente » 25.10.2006 19:22

Gladiator hat geschrieben: Eine Suchgenehmigung für NRW bzw. für die einzelne Kreise bekommt man nach Genehmigung des Amtes, gegen eine Amtsgebühr ausgestellt.
Bislang wurde für den Kreis Düren (wohlgemerkt KREIS) eine jährliche Gebühr von 50,--€uro erhoben.
Neuerdings werden aber 50,--€uro je Gemeinde im Kreis Düren erhoben!
(Sollten auch unsere bei nächster Gelegenheit in Betracht ziehen)
Im Kreis Euskirchen ist bereits dies der Fall.

Der Kreis Düren hat 15 Gemeinden, selbst wenn ein meldewilliger Sucher
in 5 Gemeinden suchen möchte, wird eine Gebühr von jährlich 500,--€uro fällig! Abgesehen von den horenden Spritkosten und die Zeit die man zu Verfügung stellt.

Und da sage ich NEIN, daß kann und sollte nicht so sein.
Wenn das Amt für Bodendenkmalpflege ernsthaft an einer Zusammenarbeit mit uns interessiert ist, dann sollte diese Gebührenverordnung schnellstens abgeschaft werden.

Auch sollten die sich nicht wundern wenn immer mehr ihre jetzige Genehmigung nicht verlängern lassen und die Meldewilligen sich aufgrund der utopischen Gebühren, den Weg zum Amt scheuen.

Und es ist Weltfremd wenn man denkt, daß durch diese Gebühren sich die Meldewilligen Sondler vom Suchen abschrecken lassen und Ihr Hobby von nun an am Römischen Nagel hängen.


Grüße
Hallo Gladiator,
bis hierhin unterschreibe ich dir das locker.
Da hast du unbedingt recht.
Wie mir gesagt wurde ist auch dem Amt selbst dies ein Dorn im Auge.
Und wird sich wahrscheinlich, wenn es sich nicht ändert, sehr kontraproduktiv zeigen.
Wir wollen weg davon die Funde als geldwert zu sehen > wollen Heimatforscher (und Geschichts-Retter) unterstützen.
Sie sollen schneller die Funde sichern als Raubgräber zuschlagen können.

Schon morgen wird eine weitere Initative gestartet um diese unsägliche Gebührenlawine zu stoppen. :wink:
Vermittler nur für faire Archäologen und meldewillige Sondengänger.

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StefanGlabisch/Entetrente
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Hallo Pfälzer

Beitrag von StefanGlabisch/Entetrente » 25.10.2006 19:31

:D Hallo Pfälzer,
so wie du das gemacht hast ist es sehr gut !

Meine Sätze sind wieder so zerrissen daher nochmal zum Verständnis:

Wer nach Bodendenkmälern graben will , muß (sollte um keinen Ärger zu bekommen) immer das Einverständnis des Amtes haben.

Sucht man nach etwas Anderem ist es gerade in schwierigen Bundesländern sehr sinnvoll den Kontakt zum Amt aufzubauen um sich zu erklären und eventuell eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu erhalten.
Archäologische Zufallsfunde müssen sowieso gemeldet werden.

Ist es so ok ?
Vermittler nur für faire Archäologen und meldewillige Sondengänger.

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Pfälzer/Jürgen Hahn
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Beitrag von Pfälzer/Jürgen Hahn » 25.10.2006 20:47

Hallo Stefan.

So ist es o.k.

Schönen Abend.
Gruss
Jürgen

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