Seite 2 von 2

Verfasst: 16.07.2008 06:17
von wildgecko/Sven Hauke
Hi !!!

Ich sehe das ganz genauso ! Die Angebote der Sondengänger sind da - sie werden nicht genutzt - im Gegenteil - eher verprellt man einzelne Sondengänger noch !! Und hinterher ist das jedesmal das Gejammer gross, weil riesiger Schaden entstanden ist - und wer war es dann - die Sondengänger !!!

Diese Situation ist unmöglich - und aus meiner Sicht so nicht länger tragbar !!!

Jedes Amt, das seine Ausgrabungsstätte nicht absichert - oder zur Sicherheit diese wenigstens mit der Sonde absuchen lässt, sollte im Falle einer nachfolgenden Plünderung von höchster Stelle eine aufs Dach kriegen !!! Weil dadurch wird Kulturgut "grobfahrlässig" gefährdet !!!

Gruß - Sven

Verfasst: 16.07.2008 09:16
von Loenne
Moin,

bewachen wäre OK, aber Sicherung der "erreichbaren" Funde am Abend geht nicht. Ich kann nicht ein Planum anlegen, mit dem Detektor rüberlaufen und alles ausgraben, was ein Siganl gibt. Damit würde ich die Grabung und die Ergebnisse zerstören.

Gruß
Michael

Verfasst: 16.07.2008 16:37
von masterTHief
In den Denkmalschutzgesetzen steht eine Menger über den Schutz der Denkmäler.
Nur nicht, daß die Denkmalbehörden bei Grabungen in der eigenen Zuständigkeit die Denkmäler zu schützen haben.
Das ist vorrangig weiß Gott nicht die Aufgabe von Sondengängern, gleichwohl wäre es die Gelegenheit zur Bekräftigung der Loyalität und den Denkmalschutzwillen.
In Skandinavien findet man regelmäßig Nachtwächter in Bauwagen.

Gruß

masterTHief

Verfasst: 16.07.2008 17:44
von Loenne
Moin Rudolf,

das sind nur Wortspielereien. Natürlich sind die Behörden verpflichtet die Denkmäler zu "schützen". Besonders bei Grabungen gibt es einen Haufen Auflagen und es müssen bei der Durchführung Standards berücksichtigt werden, die dafür sorgen sollen ein Maximum an Informationen zu sichern. Durch eine Grabung wird ein Bodendenkmal grundsätzlich zerstört (nicht der einzelne Fund, sonder der Kontext).

Den "Schutz" vor einer Zerstörung von außen kann von uns eigentlich keiner leisten. Vielleicht können wir (Sondengänger, Archäologen, sonstige Ehrenamtler) durch Anwesenheit glänzen und damit jemanden abschrecken, aber das war es dann auch schon. Keiner von uns ist befugt einen Diebstahl durch Handgreiflichkeiten zu unterbinden. Diese Aufgabe steht einzig und allein der Polizei zu.

Daher stellt sich eher die Frage, ob nicht die jeweilige Regierung (als Teil der Exekutive) und "Eigentümer" des Denkmals, seinen Pflichten gemäß Denkmalschutz gerecht wird? Wenn ich meine Haustür offen lasse und jemand entwendet etwas aus meinem Haus, schaue ich auch in die Röhre, weil ich grob fahrlässig gehandelt habe. Tut das das jeweilige Bundesland in diesem Fall evtl. ebenfalls?

Bei uns muss z. B. jede Baustelle (Häuslebauer) durch einen hohen Zaun gesichert sein. Zum einen um Unfälle mit Kindern zu vermeiden, zum anderen um im Falle eines Diebstahls oder Vandalismus versichert zu sein.

Gruß
Michael

Hallo Loenne

Verfasst: 16.07.2008 22:57
von StefanGlabisch/Entetrente
:D Hallo Loenne,
das soll ja nicht heißen das man im Planum bereits Löcher gräbt um Metallfunde vorab zu entnehmen.
Die würde man natürlich aus dem Kontext reißen.
Aber ein Planum lässt sich z.B. hervorragend elektronisch sichern.
Bereits für unter 350 Euro gibt es wetterfeste, mobile Anlagen die dazu sogar noch gegen Sabotage gesichert sind.
Und ruckzuck ist die Polizei da.

Idealerweise ist es aber wie Lojoer schrieb: Ehrenamtlich wird nach dem rechten geschaut.

Jeder weiß das Grabungen geradezu anziehend selbst für Familien-grabe-Aktionen sind. Nicht selten sind Opa-Mutter-Kind einfach doof mit der Gartenschüppe "nur ein bisschen am gucken". Denen fehlt sämtliches Schuldgefühl. Weil sie einfach auch keine Ahnung haben.
Längst nicht jede Zerstörung geht auf das Konto derer die wir im Normalfall als Raubgräber schimpfen.
Kaum ein aktiver Archäologe denen nicht schon Wanderer, Bauern oder
zufällig vorbeigekommene Spaziergänger aus ihrer Grabung entgegenkamen. " Nur mal schauen......" :roll:

Besten Gruß

Verfasst: 17.07.2008 06:16
von wildgecko/Sven Hauke
Hi !!!

Klar, das Risiko besteht natürlich immer, dass "Zaungäste" etwas sehr neugierig werden und auf eigene Faust buddeln !!!
Aber auch gegen die würde eine Bewachung durch Ehrenamtliche helfen - zumal die "Ahnungslosen" wohl eher tagsüber aktiv sind !!!
Eine mobile "Alarmanlage" bietet dann zusätzlichen Schutz in der Nacht !!!

Aber all diese Möglichkeiten bringen nichts, wenn sie von uns diskutiert werden, von den verantwortlichen Stellen aber nicht eingesetzt werden !!!

Gruß - Sven

Verfasst: 17.07.2008 08:45
von nertus
Wieder einmal eine müßige und überflüssige Diskussion…
Keiner diskutiert über diese Thema außer die Sondengänger selbst.
Und denen hört ohnehin niemand zu…!!!

Bei den Grabungstechnikern scheint diese Thema überhaupt nicht präsent zu sein.
Die letzte Grabung hier bei mir sollte über Nacht so ruhen wie die Arbeit endete.
Offene Funde am Fundplatz (auf Erdböckchen) ohne Regenschutz und direkt 2 Meter
am einem sehr viel befahrenen Feldweg… (Weg zur Reiterschule und Hunde-Gassi-Runde)
Komplett ohne Zaun oder Absperrband. (OK, es war eine UNI und nicht vom LDA)

Der hat mir nicht mal geklaubt das dann aber am nächsten Morgen nichts mehr da sein wird.
Und das wären dann nicht einmal Raubgrabende Sondengänger sondern einfache Passanten.
Aber wir würden so etwas wie gewohnt auch mit abbekommen als Sondengänger…

Gewöhnen wir uns daran, oder steigen wir um mit einem Häkelkurs…

Sicherungsmöglichkeiten gibt es ausreichend und sogar äußerst zuverlässige…!!!
(Sicherheit ist mein Business)
Das Problem ist eher die Finanzierung und Koordination. (in dieser Reihenfolge)

Wenn ich sehe welche Finanziellen Mittel in diesem Jahr für Grabungen bereitgestellt sind…
Das reicht in einem Wirtschaftsbetrieb nicht mal für ein Betriebsfest…

Verfasst: 17.07.2008 18:07
von wildgecko/Sven Hauke
Hi !!!

Na gut - von meiner eigentlichen Frage sind wir ja wieder mal weit genug abgekommen :lol: Die Diskussion ist in der Tat sinnlos - und mit den Folgen müssen WIR leben !!!
Dann machen wir halt einfach weiter - morgen gehts seit Langem mal wieder auf den Acker :D

Gruß - Sven

Verfasst: 19.07.2008 10:52
von Walter Franke
Loenne hat geschrieben:Moin Rudolf,

Den "Schutz" vor einer Zerstörung von außen kann von uns eigentlich keiner leisten. Vielleicht können wir (Sondengänger, Archäologen, sonstige Ehrenamtler) durch Anwesenheit glänzen und damit jemanden abschrecken, aber das war es dann auch schon. Keiner von uns ist befugt einen Diebstahl durch Handgreiflichkeiten zu unterbinden. Diese Aufgabe steht einzig und allein der Polizei zu.

Wenn ich meine Haustür offen lasse und jemand entwendet etwas aus meinem Haus, schaue ich auch in die Röhre, weil ich grob fahrlässig gehandelt habe. Tut das das jeweilige Bundesland in diesem Fall evtl. ebenfalls?

Gruß
Michael
Moin Michael,

zum 1. Absatz: Leider nimmt die Anzahl derer die gedient haben immer mehr ab und auch Du gehöst wohl dazu oder hast bei der Wachausbildung geschlafen. § 129 StPO sagt Dir somit wohl nichts?

zum 2. Absatz: Stimmt, der/die verantwortliche Archäologe/ hat grob fahrlässig gehandelt, die Ausgrabung nicht zu bewachen. Dienstvergehen - Diszi - Entfernung aus dem Dienst. (Naja, es wird wohl bei einem Eintrag in die Personalakte bleiben :-)) Wer schreibt die Dienstaufsichtsbeschwerde?

Wenn sich keiner findet, ich brauche nur den Namen, habe kein Problem damit eine zu schreiben.

Viele Grüße

Walter

Verfasst: 19.07.2008 11:56
von Loenne
Moin Michael,

zum 1. Absatz: Leider nimmt die Anzahl derer die gedient haben immer mehr ab und auch Du gehöst wohl dazu oder hast bei der Wachausbildung geschlafen. § 129 StPO sagt Dir somit wohl nichts?

zum 2. Absatz: Stimmt, der/die verantwortliche Archäologe/ hat grob fahrlässig gehandelt, die Ausgrabung nicht zu bewachen. Dienstvergehen - Diszi - Entfernung aus dem Dienst. (Naja, es wird wohl bei einem Eintrag in die Personalakte bleiben :-)) Wer schreibt die Dienstaufsichtsbeschwerde?

Wenn sich keiner findet, ich brauche nur den Namen, habe kein Problem damit eine zu schreiben.

Viele Grüße

Walter
Moin Walter,

man sollte nicht mit Steinen werfen, wenn man im Glashaus sitzt. Da Du scheinbar auch noch schläfts, gehe ich davon aus, dass Du den § 127 - "Befugnis zur vorläufigen Festnahme" und nicht § 129 - "Vorführung nach Anklageerhebung" meinst? Kanst mal sehen, nun hast Du als ordentlicher Deutscher gedient und immer noch keine Ahnung. :wink:

Ich kann allerdings nur jedem dringend davon abraten, sich auf solche Aussagen und Andeutungen zu verlassen. Man hätte in diesem Fall allerhöchstens das Recht die Personalien der betreffenden Person festzustellen. Gibt er sie Euch, kann er weiterziehen. Tut er es nicht und ihr haltet ihn gewaltsam fest, ohne dass später ein Straftatbestand festgestellt wird, habt ihr schneller einen Prozess wegen Freiheitsberaubung am Hals, als ihr glaubt.

Für mich kommt sowas nicht in Frage. Das ist nicht meine Aufgabe. Bürgerwehr der Archäologen - na dann mal viel Spaß! :roll: :roll:

Gruß
Michael

Verfasst: 20.07.2008 14:42
von Gladiator
Wie wahr Stefan!

Ich sage nur: Selber schuld.
Möglichkeiten gibt es genug, aber wer soo unflexibel und gutgläubig an einer Ausgrabung rangeht, der sollte sich nicht wundern.

Und das beste daran ist doch, daß dieses Zenarium doch schon seid Jahren so abläuft und es wird so weiter gemacht wie vorher ohne irgentwelche Lehren daraus zu ziehen. :evil:
Schändlich

Verfasst: 21.07.2008 04:43
von masterTHief
Nehme Gladiators Post nochmal zum Anlaß:
Keine Wortspielerei, Herr Loenne,

die Denkmalschützer schützen ihre Grabungen nicht hinreichend (als würde das Denkmalschutzgesetz in diesen Fällen nicht gelten oder selbsttätig wirken).
Den Raubgräbern werden die begehrten Dinge auf dem Präsentierteller vor die Nase gesetzt und wenn sie zugegriffen haben, beschäftigt man sich nur mit ihnen offiziell in den Medien.

Das kann es ja wohl nicht sein und bleiben.
Dann sind die Denkmäler besser geschützt, wenn sie im Boden bleiben und niemand erfährt, wo!

masterTHief

Verfasst: 28.07.2008 19:06
von Walter Franke
Hallo Michael,

klar 127, ändert aber nichts daran, dass ich eine vorläufige Festnahme durchführen würde. Die Entnahme von Bodenfunden auf einem Ausgrabungsgelände ist ein Diebstahl.

Viele Grüße

Walter