Hi Markus,
Du schreibst
emce80 hat geschrieben:
Ob die Stücke jetzt bei mir liegen oder bei Hernn XY - ist doch egal, oder?? Nur müsste dann die Info irgendwo gespeichert sein bei wem denn das Fundstück in Besitz ist!
Betrachten wir das ganze mal völlig wertneutral anhand eines zugegebener Weise konstruierten Beispiels.
Ein Sucher hat von einem Fundplatz mehrere Stücke, die
- von wissenschaftlichem Interesse sind und
- auf dem Antikmarkt einen gewissen Wert darstellen
geborgen und dem LDA gemeldet bzw. vorgelegt.
Diese Fundstücke werden vom LDA registriert und auf seinen Namen eingetragen.
Da der Sucher jedoch nur an einer bestimmten Zeitstellung interessiert ist, passen die Fundstücke nicht in seine Sammlung. Er beschließt sie somit zu veräußern.
Er teilt diese dem LDA mit. Diese können jedoch auf finanziellen Gründen ihr Vorkaufsrecht nicht wahrnehmen. Die Stücke gelangen also in den Antikhandel und werden dort von verschiedenen Personen erworben. Einige Stücke bleiben in Deutschland, andere gehen nach Übersee.
Die Adressen der neuen Besitzer werden dann - nach Deinen Vorstellungen - über ein irgendwie geartetes Meldeverfahren beim LDA registriert.
Nach einigen Jahren sind von dem Fundplatz soviel Stücke bekannt, dass eine eingehende Befassung mit der Fundstelle in Form einer Magisterarbeit angebracht erscheint.
Der Student schreibt also alle neuen Besitzer an und bitte diese ihm die Stücke über einen Zeitraum von einem Jahr zur Verfügung zu stellen.
Ein Teil der Stücke wird ihm übersandt, bei einem anderen Teil wird die Einverständnis erteilt diese am jetzigen Aufbewahrungsort einzusehen, bei einem weiteren Teil erfolgt überhaupt kein Einverständnis der Inaugenscheinnahme.
Was bis zu dem Zeitpunkt bisher finanzieller Irrsinn war, bekommt nun Methode.
Gegenüber den Besitzern wird auf irgend eine noch zu konstruierende Rechtsvorschrift (möglichst international) hingewiesen, die die Herausgabe erzwingt.
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Ich glaube hier sollten wir aufhören den - wie gesagt - konstruierten Fall weiterzuspinnen. Ein solches Szenario wird zwar nicht die Regel sein, ist aber bei einem Verkauf von Fundstücken denkbar. Und bedarf einer ungehören Logistik und internationalen Gesetzes- und Verwaltungsflut.
Eine andere Alternative mit einer einfachen Lösung ist:
Die Fundstücke bleiben beim Finder und können von diesem bei Bedarf abgefordert werden. Entstehende Kosten und Logistik sind praktisch Null.
Stücke die nicht in die Sammlung passen, oder an denen sonst keine interesse besteht werden dem LDA übereignet.
Auf weitere Alternativen möchte ich hier nicht eingehen, da sie nicht im Interesse des Suchers sind.
Der Handel kann nicht im Interesse eines an der regionalen Geschichte interessierten Suchers liegen.
Gruß Jörg