Die Antwort des Archäologen aus Koblenz!
Verfasst: 02.03.2009 14:30
Sehr geehrter Herr .....
Ihre Anfrage für eine Suchgenehmigung habe ich über Ihre e-mail Nachricht erhalten.
Eine solche Genehmigung kann ich Ihnen leider nicht erteilen.
Hinsichtlich der Detektorgänger verfolgt die Landesarchäologie in Rheinland – Pfalz die Auffassung, dass – wie im Denkmalschutzgesetz (§ 19 und 21) vorgegeben – das Suchen und Bergen von Funden ohne Ausnahme nicht erlaubt ist. Die Entnahme von einzelnen Metallobjekten aus Fundschichten führt immer zur Zerstörung historisch aussagekräftiger Befunde und ist nicht durch die Vorlage selektiert entnommener Fundstücke zu rechtfertigen. Nur die Gesamtheit der Information, die eine Fundstelle bewahrt führt zu historisch wertvoller und verwertbarer Erkenntnis und nicht einzelne Materialgruppen, die zudem wahllos und ohne Kenntnis des eigentlichen Befundes entnommen werden. Auch bedarf es für die Führung der Metallsonde einer umfangreichen Kenntnis und Ausbildung, da Funde und Befunde sonst nicht fachgerecht erkannt werden. Zudem sollte immer der längerfristige Schutz archäologischer Denkmäler in ihrer Gesamtheit im Vordergrund stehen.
Ich bitte hierfür um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
von Berg
Dr. Dr. A. von Berg
Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz
Direktion Landesarchäologie
Leiter Außenstelle Koblenz
Niederberger Höhe 1
56077 Koblenz
Tel 0261 - 6675 3004
E-Mail axel.vonberg@archaeologie-koblenz.de
Ihre Anfrage für eine Suchgenehmigung habe ich über Ihre e-mail Nachricht erhalten.
Eine solche Genehmigung kann ich Ihnen leider nicht erteilen.
Hinsichtlich der Detektorgänger verfolgt die Landesarchäologie in Rheinland – Pfalz die Auffassung, dass – wie im Denkmalschutzgesetz (§ 19 und 21) vorgegeben – das Suchen und Bergen von Funden ohne Ausnahme nicht erlaubt ist. Die Entnahme von einzelnen Metallobjekten aus Fundschichten führt immer zur Zerstörung historisch aussagekräftiger Befunde und ist nicht durch die Vorlage selektiert entnommener Fundstücke zu rechtfertigen. Nur die Gesamtheit der Information, die eine Fundstelle bewahrt führt zu historisch wertvoller und verwertbarer Erkenntnis und nicht einzelne Materialgruppen, die zudem wahllos und ohne Kenntnis des eigentlichen Befundes entnommen werden. Auch bedarf es für die Führung der Metallsonde einer umfangreichen Kenntnis und Ausbildung, da Funde und Befunde sonst nicht fachgerecht erkannt werden. Zudem sollte immer der längerfristige Schutz archäologischer Denkmäler in ihrer Gesamtheit im Vordergrund stehen.
Ich bitte hierfür um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
von Berg
Dr. Dr. A. von Berg
Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz
Direktion Landesarchäologie
Leiter Außenstelle Koblenz
Niederberger Höhe 1
56077 Koblenz
Tel 0261 - 6675 3004
E-Mail axel.vonberg@archaeologie-koblenz.de