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Die Antwort des Archäologen aus Koblenz!

Verfasst: 02.03.2009 14:30
von Schängel
Sehr geehrter Herr .....

Ihre Anfrage für eine Suchgenehmigung habe ich über Ihre e-mail Nachricht erhalten.

Eine solche Genehmigung kann ich Ihnen leider nicht erteilen.

Hinsichtlich der Detektorgänger verfolgt die Landesarchäologie in Rheinland – Pfalz die Auffassung, dass – wie im Denkmalschutzgesetz (§ 19 und 21) vorgegeben – das Suchen und Bergen von Funden ohne Ausnahme nicht erlaubt ist. Die Entnahme von einzelnen Metallobjekten aus Fundschichten führt immer zur Zerstörung historisch aussagekräftiger Befunde und ist nicht durch die Vorlage selektiert entnommener Fundstücke zu rechtfertigen. Nur die Gesamtheit der Information, die eine Fundstelle bewahrt führt zu historisch wertvoller und verwertbarer Erkenntnis und nicht einzelne Materialgruppen, die zudem wahllos und ohne Kenntnis des eigentlichen Befundes entnommen werden. Auch bedarf es für die Führung der Metallsonde einer umfangreichen Kenntnis und Ausbildung, da Funde und Befunde sonst nicht fachgerecht erkannt werden. Zudem sollte immer der längerfristige Schutz archäologischer Denkmäler in ihrer Gesamtheit im Vordergrund stehen.

Ich bitte hierfür um Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

von Berg

:cry:

Dr. Dr. A. von Berg
Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz
Direktion Landesarchäologie
Leiter Außenstelle Koblenz
Niederberger Höhe 1
56077 Koblenz
Tel 0261 - 6675 3004

E-Mail axel.vonberg@archaeologie-koblenz.de

Verfasst: 02.03.2009 14:37
von Schängel
Eigentlich war ich ja auf ne Zusammenarbeit aus,und habe gefragt ob es überhaupt möglich ist diese hier in Koblenz zu erhalten :roll:

Verfasst: 02.03.2009 18:03
von StefanGlabisch/Entetrente
Und: Es gibt etliche Suchgenehmigungen für Rheinland-Pfalz !

Es wäre ja lediglich eine Frage der Gleichstellung. :wink:

Verfasst: 02.03.2009 20:26
von Schängel
Was ratet ihr mir jetzt?

Verfasst: 02.03.2009 23:58
von Loenne
Wie immer - suche den persönlichen Kontakt. Archäologen hassen es, wenn sich Leute "anonym" über das Internet bzw. per Mail vorstellen. Schnappe Dir ein Telefon, ruf dort an und vereinbare einen Termin.

Bei uns in S-H wird kein einziger Bewerber für die Lehrgänge zugelassen, so langen nicht ein persönliches Gespräch stattgefunden hat.

Schließe Dich mit Genehmigungsinhabern kurz und lass Dir den Weg aufzeigen.

Gruß
Michael

Verfasst: 03.03.2009 07:53
von Walter Franke
Moin,

in RP werden NFG von Trier und Speyer ausgestellt, Mainz und Koblenz geben keine NFG heraus. Hier liegt ein Verstoß gegen Art. 4 GG vor.

Außerdem fehlt die Widerspruchsbelehrung unter der Ablehnung, dies ist ein Verstoß gegen das VErwVerfG.

Vereinbare einen Gesprächstermin und zwar schriftlich und mit Einschreiben (Einwurfeinschreiben genügt), dass ist später für einen Prozess wichtig.

Zum Gespräch nimmst Du einen schriftlichen Antrag auf Erteilung einer NFG mit und gibst ihn ab und bittest um Bearbeitung des Antrages und verweise auch darauf, dass sie die Widerspruchsbelehrung nicht vergessen sollen. Wenn er dann auf sein vorangegangenes Schreiben an Dich verweisen sollte, erwiderst Du, dass diesem Schreiben die Widerspruchsbelehrung fehlt und Du gerne ein Schreiben mit Widerspruchsbelehrung hättest. Verweise auch darauf, dass NFG in Trier und Speyer erteilt werden und dass Du Dich bei Ablehnung ungleich behandelt sehen würdest.

Ein Antragsvordruck kannst Du beim Schatzsucher Magazin anfordern Redaktion@schatzsucher-magazin.de
Das ist ein neutraler Vordruck wie er vom Beirat Nachforschung entwickelt wurde.

Wenn das alles nicht fruchtet, dann wende Dich wieder an die o. g. E-Mail Adresse, Du bekommst dann die Anschrift eines Rechtsanwaltes, der bereits in Hessen die NFG durchgesetzt hat.

Viele Grüße

Walter

Verfasst: 03.03.2009 19:03
von StefanGlabisch/Entetrente
:lol: Das ist dann die harte Tour. > Wem es liegt, bitteschön !

Mir käme das nicht in den Sinn. ( Ohne zu überzeugen läuft meines Erachtens nicht viel Sinnvolles ab. GEGEN die Archäologen ohnehin nicht.) :wink:

Verfasst: 04.03.2009 18:39
von Schängel
hi

@walter franke: Ja die Idee,deine erste ist gut,die andere halt hart,natürlich ist das Unrecht in Trier z.B. kriegt man sie und hier nicht!

Danke für diesen sehr nützlichen Beitrag :wink:

Verfasst: 04.03.2009 18:45
von Schängel
So ich nochmal also soll ich dem Archäologen ein Treffen anbieten,oder direkt zum Landesdenkmalschutz in Koblenz gehen?Und wenn dann in der nächsten mail an den Archäologen erwähnen,das man in Speyer und Trier schon welche erhalten hat?

mfg