Suche in NRW / OWL
Verfasst: 22.04.2008 23:44
Hallo!
Seit einigen Tagen habe ich Vieles rund ums Thema "Sondeln" gelesen.
Trotz vieler guter Zusammenfassungen ist es schwer sich als Einsteiger zurechtzufinden, daher wende ich mich jetzt mit offen gebliebenen Fragen an Euch.
Als bislang unbefleckter Anfänger habe ich außer einigen Feldbegehungen ohne Sonde in meiner Region keine Vorkenntnisse. Durch die Teilnahme an archäologischen Ausgrabungen (allerdings 50 Kilometer von meinem Heimatort entfernt) habe ich aber einen gewissen Einblick in die archäologische Bodendenkmalpflege und weiß so z.B. um die Bedeutung von Befunden und über Dokumentationstechniken einigermaßen Bescheid.
Ich möchte natürlich nicht in solchen Befunden herumrühren, sondern ausschließlich Feldersuche betreiben, also in der Pflugschicht und nicht darunter suchen.
Den Diskussionen und Informationen im Forum habe ich entnommen, dass
a) in aller Regel nur auf bestimmte Felder, die man in eine topographische Karte eingetragen und zur Prüfung vorgelegt haben muss
b) und gegen ein Entgelt
gesucht werden darf.
Zu a) Als Anfänger wäre es mir natürlich wesentlich lieber, wenn ich mich nicht auf einige wenige Äcker festlegen müsste, da ich bislang erst zwei-drei Äcker mit recht vielen (leider neuzeitlichen, aber immerhin) Scherben bei Feldbegehungen ohne Sonde ausgemacht habe. Oder ist es in Ostwestfalen so, dass die Genehmigung für ein ganzes Kreis- oder Stadtgebiet gilt?
Zu b) Was bildet die Rechtsgrundlage für die "Bearbeitungsgebühr" zum Erhalt einer Genehmigung? Ich habe mir viele Zitate aus dem Denkmalschutzgesetz durchgelesen aus denen für mich nicht hervorgeht, dass dem Antragsteller aus dem Genehmigungsverfahren Kosten entstehen. Auch müsste prinzipiell jedem Antrag auf Feldersuche stattgegeben werden, weil keine bodendenkmalpflegerischen Belange dagegen sprechen, sofern ich nur im Pflughorizont suche und meine Funde melde in den gewünschten zeitlichen Abständen in einem Fundbericht melde oder?
Da ich bei der Feldersuche im Pflughorizont keine ortsfesten Bodendenkmäler, also Befunde, zerstöre müsste einer allgemeinen Genehmigung für die Feldersuche doch eigentlich stattgegeben werden, weil die oberen 30 cm bei bewirtschafteten Flächen sowieso ständig umgegraben werden und keine ortsfesten BDs enthalten. Zur Fundmeldung wäre ich, wie gesagt, jederzeit gerne bereit. Deswegen wäre ein mühseliger Abgleich seitens der Behörde welcher Acker jetzt Bodendenkmal ist und welcher nicht doch unnötig, oder macht das auch bei der Feldsuche einen elementaren Unterschied aus? Wenn ja würde mir die Problematik das nur eine gewisse Anzahl Felder genehmigt werden schon eher einleuchten, da der Abgleich einer ganzen Region wohl schwierig würde. Andererseits: Den könnte ich selbst vornehmen. Die Bodendenkmalliste müsste ich ja bei den jeweiligen Gemeinden einsehen können und dann könnte ich die BDs aussparen oder gibt's die Denkmallisten inzwischen auch online?
Wie ihr meinen Fragestellungen entnehmt würde ich ungern zuzüglich der Investition in einen soliden Anfängerdetektor noch ins Blaue hinein draufzahlen, für die Katze im Sack quasi. Ich will nichts kaputt machen, hätte aber gerne ein bisschen Narrenfreiheit für die oberen 30 cm der Ackerkrume um mir Fundstellen selbst erschließen zu können.
Zuständig für OWL müsste das Amt in Bielefeld (D. Bé.) sein.
Welche Erfahrungen wurden da in der Zusammenarbeit gemacht?
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit
owl
Seit einigen Tagen habe ich Vieles rund ums Thema "Sondeln" gelesen.
Trotz vieler guter Zusammenfassungen ist es schwer sich als Einsteiger zurechtzufinden, daher wende ich mich jetzt mit offen gebliebenen Fragen an Euch.
Als bislang unbefleckter Anfänger habe ich außer einigen Feldbegehungen ohne Sonde in meiner Region keine Vorkenntnisse. Durch die Teilnahme an archäologischen Ausgrabungen (allerdings 50 Kilometer von meinem Heimatort entfernt) habe ich aber einen gewissen Einblick in die archäologische Bodendenkmalpflege und weiß so z.B. um die Bedeutung von Befunden und über Dokumentationstechniken einigermaßen Bescheid.
Ich möchte natürlich nicht in solchen Befunden herumrühren, sondern ausschließlich Feldersuche betreiben, also in der Pflugschicht und nicht darunter suchen.
Den Diskussionen und Informationen im Forum habe ich entnommen, dass
a) in aller Regel nur auf bestimmte Felder, die man in eine topographische Karte eingetragen und zur Prüfung vorgelegt haben muss
b) und gegen ein Entgelt
gesucht werden darf.
Zu a) Als Anfänger wäre es mir natürlich wesentlich lieber, wenn ich mich nicht auf einige wenige Äcker festlegen müsste, da ich bislang erst zwei-drei Äcker mit recht vielen (leider neuzeitlichen, aber immerhin) Scherben bei Feldbegehungen ohne Sonde ausgemacht habe. Oder ist es in Ostwestfalen so, dass die Genehmigung für ein ganzes Kreis- oder Stadtgebiet gilt?
Zu b) Was bildet die Rechtsgrundlage für die "Bearbeitungsgebühr" zum Erhalt einer Genehmigung? Ich habe mir viele Zitate aus dem Denkmalschutzgesetz durchgelesen aus denen für mich nicht hervorgeht, dass dem Antragsteller aus dem Genehmigungsverfahren Kosten entstehen. Auch müsste prinzipiell jedem Antrag auf Feldersuche stattgegeben werden, weil keine bodendenkmalpflegerischen Belange dagegen sprechen, sofern ich nur im Pflughorizont suche und meine Funde melde in den gewünschten zeitlichen Abständen in einem Fundbericht melde oder?
Da ich bei der Feldersuche im Pflughorizont keine ortsfesten Bodendenkmäler, also Befunde, zerstöre müsste einer allgemeinen Genehmigung für die Feldersuche doch eigentlich stattgegeben werden, weil die oberen 30 cm bei bewirtschafteten Flächen sowieso ständig umgegraben werden und keine ortsfesten BDs enthalten. Zur Fundmeldung wäre ich, wie gesagt, jederzeit gerne bereit. Deswegen wäre ein mühseliger Abgleich seitens der Behörde welcher Acker jetzt Bodendenkmal ist und welcher nicht doch unnötig, oder macht das auch bei der Feldsuche einen elementaren Unterschied aus? Wenn ja würde mir die Problematik das nur eine gewisse Anzahl Felder genehmigt werden schon eher einleuchten, da der Abgleich einer ganzen Region wohl schwierig würde. Andererseits: Den könnte ich selbst vornehmen. Die Bodendenkmalliste müsste ich ja bei den jeweiligen Gemeinden einsehen können und dann könnte ich die BDs aussparen oder gibt's die Denkmallisten inzwischen auch online?
Wie ihr meinen Fragestellungen entnehmt würde ich ungern zuzüglich der Investition in einen soliden Anfängerdetektor noch ins Blaue hinein draufzahlen, für die Katze im Sack quasi. Ich will nichts kaputt machen, hätte aber gerne ein bisschen Narrenfreiheit für die oberen 30 cm der Ackerkrume um mir Fundstellen selbst erschließen zu können.
Zuständig für OWL müsste das Amt in Bielefeld (D. Bé.) sein.
Welche Erfahrungen wurden da in der Zusammenarbeit gemacht?
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit
owl